19.12.2018 10:17 | CODUKA GmbH | Panorama
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Geblitzt bei Eis und Schnee: Autofahrern droht Strafzulage (FOTO)
Foto: obs/CODUKA GmbH/k.a.
Coduka: Schneeketten im Winter Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113055 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CODUKA GmbH/k.a."
Berlin (ots) -
Der Winter naht und macht mit seinen Temperaturen zunehmend die
deutschen Straßen unsicher. Bei Autofahrern ist somit erhöhte
Vorsicht im Verkehr geboten. Denn nicht nur das Unfallrisiko steigt,
sondern auch die Bußgelder. Wie hoch die Sanktionen ausfallen können
und worauf Sie bei Post von der Behörde achten müssen, weiß die
Berliner Coduka GmbH. Das Legal Tech Unternehmen lässt
Bußgeldvorwürfe über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei prüfen. An
die 200.000 Fälle wurden seit Firmengründung im Jahr 2013 bearbeitet.
Generell gilt: Fuß vom Gas bei schlechtem Wetter. Wer bei Nebel,
Regen oder Schneefall zu schnell unterwegs ist, muss ab 21 km/h
innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro
zahlen. Das sind bereits 15 Euro mehr als bei normalen
Sichtverhältnissen. Ab 26 km/h innerorts steigt nicht nur die Höhe
des Bußgeldes drastisch an. Obendrein gibt es einen Monat Fahrverbot
und die Anzahl der Punkte in Flensburg addiert sich auf zwei.
Ungünstige Witterungsverhältnisse machen aber nicht nur den
Straßenverkehrsteilnehmern zu schaffen. Auch für die Blitzer stellen
Schnee und Eis eine Herausforderung dar. Jan Ginhold, Geschäftsführer
der Coduka GmbH, erklärt: "Kälte beeinträchtigt die Funktion der
Blitzanlagen. Bei Minusgraden kann es vorkommen, dass die Messungen
keine gerichtlich verwertbaren Ergebnisse liefern." In solchen Fällen
macht es besonders viel Sinn, seinen Anhörungsbogen oder
Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einzureichen. Darüber hinaus "können
formelle Fehler im Bußgeldverfahren, unscharfe Blitzerfotos oder
falsch positionierte Messgeräte auch im Winter Grund für eine
erfolgreiche Anfechtung sein", so Ginhold weiter.
Die kalte Jahreszeit hat aber auch andere Pflichten für Autofahrer
parat - Stichwort Schneeketten! Auf welchen Straßen diese
unerlässlich sind, erkennt man an deren Beschilderung. Wer ohne
fährt, muss 20 Euro zahlen. Zudem darf eine Geschwindigkeit von 50
km/h mit aufgezogenen Schneeketten nicht überschritten werden. Bei
Verletzung des Tempolimits liegt die Spannweite der Sanktionen
zwischen 30 Euro (bis 10 km/h außerorts) und 760 Euro, zwei Punkten
sowie drei Monaten Fahrverbot (ab 60 km/h innerorts). Und wie steht
es um Winterreifen? Wer diese bei entsprechendem Wetter nicht
montiert hat, muss mit einem Punkt und bis zu 100 Euro Bußgeld
rechnen.
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
Der Winter naht und macht mit seinen Temperaturen zunehmend die
deutschen Straßen unsicher. Bei Autofahrern ist somit erhöhte
Vorsicht im Verkehr geboten. Denn nicht nur das Unfallrisiko steigt,
sondern auch die Bußgelder. Wie hoch die Sanktionen ausfallen können
und worauf Sie bei Post von der Behörde achten müssen, weiß die
Berliner Coduka GmbH. Das Legal Tech Unternehmen lässt
Bußgeldvorwürfe über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei prüfen. An
die 200.000 Fälle wurden seit Firmengründung im Jahr 2013 bearbeitet.
Generell gilt: Fuß vom Gas bei schlechtem Wetter. Wer bei Nebel,
Regen oder Schneefall zu schnell unterwegs ist, muss ab 21 km/h
innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro
zahlen. Das sind bereits 15 Euro mehr als bei normalen
Sichtverhältnissen. Ab 26 km/h innerorts steigt nicht nur die Höhe
des Bußgeldes drastisch an. Obendrein gibt es einen Monat Fahrverbot
und die Anzahl der Punkte in Flensburg addiert sich auf zwei.
Ungünstige Witterungsverhältnisse machen aber nicht nur den
Straßenverkehrsteilnehmern zu schaffen. Auch für die Blitzer stellen
Schnee und Eis eine Herausforderung dar. Jan Ginhold, Geschäftsführer
der Coduka GmbH, erklärt: "Kälte beeinträchtigt die Funktion der
Blitzanlagen. Bei Minusgraden kann es vorkommen, dass die Messungen
keine gerichtlich verwertbaren Ergebnisse liefern." In solchen Fällen
macht es besonders viel Sinn, seinen Anhörungsbogen oder
Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einzureichen. Darüber hinaus "können
formelle Fehler im Bußgeldverfahren, unscharfe Blitzerfotos oder
falsch positionierte Messgeräte auch im Winter Grund für eine
erfolgreiche Anfechtung sein", so Ginhold weiter.
Die kalte Jahreszeit hat aber auch andere Pflichten für Autofahrer
parat - Stichwort Schneeketten! Auf welchen Straßen diese
unerlässlich sind, erkennt man an deren Beschilderung. Wer ohne
fährt, muss 20 Euro zahlen. Zudem darf eine Geschwindigkeit von 50
km/h mit aufgezogenen Schneeketten nicht überschritten werden. Bei
Verletzung des Tempolimits liegt die Spannweite der Sanktionen
zwischen 30 Euro (bis 10 km/h außerorts) und 760 Euro, zwei Punkten
sowie drei Monaten Fahrverbot (ab 60 km/h innerorts). Und wie steht
es um Winterreifen? Wer diese bei entsprechendem Wetter nicht
montiert hat, muss mit einem Punkt und bis zu 100 Euro Bußgeld
rechnen.
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
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CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
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Telefon: 030 / 99 40 43 630
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