08.10.2019 09:00 | Greenberg Advisory | Panorama
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Bundesgerichtshof bestätigt TAN-SMS-Patent und öffnet Weg für weitere Klagen gegen deutsche Banken
KarlsruheDüsseldorfWien (ots) - Nichtigkeitsklage der Sparda-Bank West in
letzter Instanz abgelehnt
Im über ein Jahrzehnt dauernden Patentstreit rund um das beim Onlinebanking
verwendete Verfahren hat sich das Softwareunternehmen TeleTan vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Sparda-Bank West durchgesetzt. Letztere
hatte neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf zur
Verletzung des Patents eine Nichtigkeitsklage gegen das TAN-SMS-Patent vor dem
Bundespatentgericht eingereicht. Diese wurde nun - nach einer Niederlage in
erster Instanz - auch in der zweiten und letzten Instanz vom Bundesgerichtshof
abgewiesen und das Patent bestätigt: Damit öffnet sich der Weg für zahlreiche
weitere Klagen gegen deutsche Banken.
Tausende Geldbeträge von Millionen Kunden werden täglich per TAN-SMS-Verfahren
zur Überweisung freigegeben: Ob dabei ein Patent der österreichischen
Softwareschmiede TeleTan verletzt wurde, ist über viele Jahre strittig. "Es geht
um ein zwei-Wege-Autorisierungsverfahren samt Code und Zusatzcode beim
"Unterschreiben" von Online-Transaktionen - dabei wird der Tan mit einem
weiteren Code kombiniert und der Server wartet nicht nur auf den richtige
SMS-Tan, sondern weiß auch um das richtige und sehr kurze Zeitfenster zur
Verifizierung des Zusatzcodes - Online-Überweisungen sind dadurch sicherer
geworden", so TeleTan-Geschäftsführer Bruno Steiner. Über die zum
Jahrtausendwechsel vom Europäischen Patentamt zugelassene Erfindung entwickelte
sich ein über ein Jahrzehnt dauernder Streit zwischen dem Softwareunternehmen
sowie deutschen und österreichischen Banken, da von Bankseite keine Lizenzgebühr
für die Verwendung entrichtet wurde. Bisher konnte TeleTan alle Prozesse für
sich entscheiden.
In Deutschland werden die Verfahren gegen die Sparda-Bank West vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verletzung des Patents in zweiter Instanz
geführt - stellvertretend für den Bankenverband, der bisher sämtliche
Vergleichsgespräche mit dem Softwareunternehmen verweigerte. Bislang hatte die
Sparda-Bank West beharrlich darauf verwiesen, dass das Patent gar nicht hätte
erteilt werden dürfen. Dieser Einwand ist nun sowohl vom Bundespatentgericht als
auch vom höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, zurückgewiesen
worden: Unabhängig von der Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Verletzung des
Patents öffnet sich damit der Weg für zahlreiche weitere Klagen gegen deutsche
Bankinstitute. In Österreich ist der Streit mit den Banken seit Dezember letzten
Jahres entschieden: Nach gesamt 16 Jahren Streit einigte man sich mit der
letzten Bank, nachdem das Handelsgericht Wien eine weitere Nutzung des
Freigabeverfahrens untersagt hätte.
Trotzdem sind weitere Verfahren auch in Österreich anhängig: So verwendet etwa
die A1 Telekom auf Ihrer Webseite ein Autorisierungssystem, das nach Ansicht von
TeleTan das Patent verletzen könnte. Nachdem die A1 Telekom nicht bereit war,
sich mit TeleTan zu einigen, war TeleTan erst jüngst gezwungen Klage und Antrag
auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen A1 Telekom beim Handelsgericht
Wien einzubringen. Die Entscheidung steht hier aus.
Im Auftrag der TeleTan GmbH.
Kontakt:
Greenberg Advisory
Mag. Georg Baldauf
+43 650 301 5888
gb@greenberg-advisory.com
www.greenberg-advisory.com
Original-Content von: Greenberg Advisory, übermittelt durch news aktuell
letzter Instanz abgelehnt
Im über ein Jahrzehnt dauernden Patentstreit rund um das beim Onlinebanking
verwendete Verfahren hat sich das Softwareunternehmen TeleTan vor dem
Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Sparda-Bank West durchgesetzt. Letztere
hatte neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem OLG Düsseldorf zur
Verletzung des Patents eine Nichtigkeitsklage gegen das TAN-SMS-Patent vor dem
Bundespatentgericht eingereicht. Diese wurde nun - nach einer Niederlage in
erster Instanz - auch in der zweiten und letzten Instanz vom Bundesgerichtshof
abgewiesen und das Patent bestätigt: Damit öffnet sich der Weg für zahlreiche
weitere Klagen gegen deutsche Banken.
Tausende Geldbeträge von Millionen Kunden werden täglich per TAN-SMS-Verfahren
zur Überweisung freigegeben: Ob dabei ein Patent der österreichischen
Softwareschmiede TeleTan verletzt wurde, ist über viele Jahre strittig. "Es geht
um ein zwei-Wege-Autorisierungsverfahren samt Code und Zusatzcode beim
"Unterschreiben" von Online-Transaktionen - dabei wird der Tan mit einem
weiteren Code kombiniert und der Server wartet nicht nur auf den richtige
SMS-Tan, sondern weiß auch um das richtige und sehr kurze Zeitfenster zur
Verifizierung des Zusatzcodes - Online-Überweisungen sind dadurch sicherer
geworden", so TeleTan-Geschäftsführer Bruno Steiner. Über die zum
Jahrtausendwechsel vom Europäischen Patentamt zugelassene Erfindung entwickelte
sich ein über ein Jahrzehnt dauernder Streit zwischen dem Softwareunternehmen
sowie deutschen und österreichischen Banken, da von Bankseite keine Lizenzgebühr
für die Verwendung entrichtet wurde. Bisher konnte TeleTan alle Prozesse für
sich entscheiden.
In Deutschland werden die Verfahren gegen die Sparda-Bank West vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verletzung des Patents in zweiter Instanz
geführt - stellvertretend für den Bankenverband, der bisher sämtliche
Vergleichsgespräche mit dem Softwareunternehmen verweigerte. Bislang hatte die
Sparda-Bank West beharrlich darauf verwiesen, dass das Patent gar nicht hätte
erteilt werden dürfen. Dieser Einwand ist nun sowohl vom Bundespatentgericht als
auch vom höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, zurückgewiesen
worden: Unabhängig von der Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Verletzung des
Patents öffnet sich damit der Weg für zahlreiche weitere Klagen gegen deutsche
Bankinstitute. In Österreich ist der Streit mit den Banken seit Dezember letzten
Jahres entschieden: Nach gesamt 16 Jahren Streit einigte man sich mit der
letzten Bank, nachdem das Handelsgericht Wien eine weitere Nutzung des
Freigabeverfahrens untersagt hätte.
Trotzdem sind weitere Verfahren auch in Österreich anhängig: So verwendet etwa
die A1 Telekom auf Ihrer Webseite ein Autorisierungssystem, das nach Ansicht von
TeleTan das Patent verletzen könnte. Nachdem die A1 Telekom nicht bereit war,
sich mit TeleTan zu einigen, war TeleTan erst jüngst gezwungen Klage und Antrag
auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen A1 Telekom beim Handelsgericht
Wien einzubringen. Die Entscheidung steht hier aus.
Im Auftrag der TeleTan GmbH.
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Schlagwörter
Vermischtes , Dienstleistungen , Dienstleistung , Wissenschaft , Technologie , Technik , Justiz , Banken , Finanzen , Wirtschaft , Panorama , Wissen / Bildung ,
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