23.10.2018 11:31 | AirHelp Limited | Panorama
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AirHelp verklagt Ryanair wegen Rechtsbruch in den AGB
Berlin (ots) - Das weltweit führende Fluggasthelfer-Portal,
AirHelp (www.AirHelp.com), klagt heute, am 23. Oktober, vor dem
Landgericht Berlin gegen die irische Billigfluggesellschaft Ryanair.
Gegenstand der Klage ist ein Rechtsbruch in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, der Passagiere in ihren Fluggastrechten
beschränkt.
Ryanairs Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge unterliegen ihre
Passagiere bei jedem Flug nur irischem Recht und Gerichten. Demnach
müssten Passagiere vor einem irischen Gericht klagen, falls Ryanair
ihnen eine zulässige Entschädigungszahlung verwehrt, auch wenn der
Flug in Deutschland stattgefunden hat. Des Weiteren wird die
Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen und
Ausfällen durch Drittparteien - Experten wie den
Fluggastrechte-Portalen - verboten. In den Klauseln sieht AirHelp
eine gezielte Täuschung der Verbraucher und einen bewussten Verstoß
gegen die EU weiten Fluggastrechte.
Nach AirHelps Ansicht implementiert Ryanair die Artikel in ihren
AGB, um Konsumenten vorsätzlich davon abzuhalten,
Entschädigungsansprüche bei Flugproblemen einzufordern. Die Klauseln
entbehren jedoch jeglicher rechtlicher Grundlage und sind demzufolge
rechtswidrig. Denn nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 darf
die Inanspruchnahme und Abtretung von Entschädigungsansprüchen nicht
durch restriktive Bestimmungen im Beförderungsvertrag der Airlines
limitiert werden. Geschieht dies dennoch, bleiben die Rechte der
Fluggäste unberührt. Demnach sind bei Flugproblemen in Deutschland
auch deutsche Gerichte zuständig.
Bereits in vergangenen Verfahren im Januar sowie Juli 2018 konnte
AirHelp vor Gericht erwirken, dass die Klauseln in Deutschland als
unwirksam erachtet wurden. Ryanair verlor und musste den geschädigten
Passagieren ihre rechtmäßige Entschädigung auszahlen. AirHelp fordert
nun mit einer Unterlassungsklage, dass Ryanair die Klauseln aus ihren
AGB streichen muss.
Christian Nielsen, Rechtsexperte bei AirHelp, kommentiert:
"Laut Ryanair dienen die Klauseln in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nur dem Schutze ihrer Kunden. Das Gegenteil ist
jedoch der Fall. Der Fluggast soll durch die Artikel gezwungen
werden, bei Problemen alleine und unter Anwendung des irischen Rechts
gegen den Konzern anzutreten. Die Unterstützung von Fluggasthelfern
wie uns ist Ryanair in diesem sonst ungleichen Kampf ein Dorn im
Auge. Das ist in keinster Weise tragbar. Wir von AirHelp setzen uns
daher dafür ein, dass solche unrechtmäßigen Praktiken nicht
salonfähig werden und gehen dafür vor deutschen Gerichten gegen
Ryanair vor."
Bei den Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt
es sich um die Artikel 2.4 sowie 15.4, zu finden unter:
http://ots.de/ArKDiK
Pressekontakt:
Lukas von Zittwitz | lukas.v.zittwitz@tonka-pr.com |
+49.30.403647.605
Original-Content von: AirHelp Limited, übermittelt durch news aktuell
AirHelp (www.AirHelp.com), klagt heute, am 23. Oktober, vor dem
Landgericht Berlin gegen die irische Billigfluggesellschaft Ryanair.
Gegenstand der Klage ist ein Rechtsbruch in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, der Passagiere in ihren Fluggastrechten
beschränkt.
Ryanairs Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge unterliegen ihre
Passagiere bei jedem Flug nur irischem Recht und Gerichten. Demnach
müssten Passagiere vor einem irischen Gericht klagen, falls Ryanair
ihnen eine zulässige Entschädigungszahlung verwehrt, auch wenn der
Flug in Deutschland stattgefunden hat. Des Weiteren wird die
Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen und
Ausfällen durch Drittparteien - Experten wie den
Fluggastrechte-Portalen - verboten. In den Klauseln sieht AirHelp
eine gezielte Täuschung der Verbraucher und einen bewussten Verstoß
gegen die EU weiten Fluggastrechte.
Nach AirHelps Ansicht implementiert Ryanair die Artikel in ihren
AGB, um Konsumenten vorsätzlich davon abzuhalten,
Entschädigungsansprüche bei Flugproblemen einzufordern. Die Klauseln
entbehren jedoch jeglicher rechtlicher Grundlage und sind demzufolge
rechtswidrig. Denn nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 darf
die Inanspruchnahme und Abtretung von Entschädigungsansprüchen nicht
durch restriktive Bestimmungen im Beförderungsvertrag der Airlines
limitiert werden. Geschieht dies dennoch, bleiben die Rechte der
Fluggäste unberührt. Demnach sind bei Flugproblemen in Deutschland
auch deutsche Gerichte zuständig.
Bereits in vergangenen Verfahren im Januar sowie Juli 2018 konnte
AirHelp vor Gericht erwirken, dass die Klauseln in Deutschland als
unwirksam erachtet wurden. Ryanair verlor und musste den geschädigten
Passagieren ihre rechtmäßige Entschädigung auszahlen. AirHelp fordert
nun mit einer Unterlassungsklage, dass Ryanair die Klauseln aus ihren
AGB streichen muss.
Christian Nielsen, Rechtsexperte bei AirHelp, kommentiert:
"Laut Ryanair dienen die Klauseln in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nur dem Schutze ihrer Kunden. Das Gegenteil ist
jedoch der Fall. Der Fluggast soll durch die Artikel gezwungen
werden, bei Problemen alleine und unter Anwendung des irischen Rechts
gegen den Konzern anzutreten. Die Unterstützung von Fluggasthelfern
wie uns ist Ryanair in diesem sonst ungleichen Kampf ein Dorn im
Auge. Das ist in keinster Weise tragbar. Wir von AirHelp setzen uns
daher dafür ein, dass solche unrechtmäßigen Praktiken nicht
salonfähig werden und gehen dafür vor deutschen Gerichten gegen
Ryanair vor."
Bei den Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt
es sich um die Artikel 2.4 sowie 15.4, zu finden unter:
http://ots.de/ArKDiK
Pressekontakt:
Lukas von Zittwitz | lukas.v.zittwitz@tonka-pr.com |
+49.30.403647.605
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Schlagwörter
Unternehmen , Luftverkehr , Tourismus , Rechtsprechung , Verbraucher , Ryanair , Rechtsbruch , Fluggastrecht , Panorama , Wirtschaft , Tourismus / Urlaub ,
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