14.10.2019 17:22 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Netzwelt
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Winkelmeier-Becker: NetzDG muss umgehend verschärft werden
Berlin (ots) - Netzwerkbetreiber zur Zusammenarbeit mit
Ermittlungsbehörden verpflichten
Der rechtsextrem motivierte Anschlag auf die Synagoge in Halle hat
die Debatte um Radikalisierung im Internet neu angefacht. Dazu
erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Der rechtsextreme Anschlag in Halle macht einmal mehr deutlich,
wie sehr unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht ist.
Die Angreifer radikalisieren und organisieren sich im Netz, sie
verbreiten ihren Hass so lange online, bis aus ihren Worten Taten
werden. Unser Rechtsstaat muss jetzt eine klare Antwort auf diesen
Missstand finden.
Erst vor kurzem hat die Sachverständigenanhörung im Deutschen
Bundestag gezeigt: Eine wesentliche Schwäche des Rechtsstaates liegt
darin, dass die Plattformbetreiber oft die Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden verweigern. Wenn der Staatsanwalt einen Post als
strafbare Beleidigung oder Volksverhetzung einordnet, dann muss er
von der Plattform unverzüglich Auskunft über die Stammdaten verlangen
können. Denn nur so kann er den Täter ermitteln und gegen ihn
vorgehen. Das ist bisher völlig unzureichend geregelt. Jeder muss
allerdings wissen: Wer die Grenze von der Meinungsfreiheit zum
Strafrecht überschreitet, kann sich nicht mehr unter dem Deckmantel
der Anonymität verstecken.
Die Erkenntnisse der Behörden nach der Bluttat von Halle zeigen
auch, dass wir den Geltungsbereich des NetzDG ausweiten müssen. Wenn
sich Extremisten gezielt Gaming-Plattformen suchen, weil es dort
keine Moderation und keine Gegenreaktion gibt, weil diese Räume nicht
dem NetzDG unterliegen, dann muss der Gesetzgeber nachschärfen.
Gut, dass die neue Bundesjustizministerin endlich auch erkannt
hat, dass es für Beleidigungen, die in sozialen Medien mit großer
Reichweite verbreitet werden, ein höheres Strafmaß braucht als für
Beleidigungen in Leserbriefen oder am Stammtisch, die nur einen
kleinen Kreis erreichen. Bei ihren Vorgängern im Amt, Maas und
Barley, sind wir mit entsprechenden Appellen in der letzten
Wahlperiode und in den Koalitionsverhandlungen auf taube Ohren
gestoßen. Das gilt auch für die gesetzliche Auskunftspflicht. Daher
muss Frau Lambrecht jetzt liefern.
Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die
Notwendigkeit der Bekämpfung von Hass und Hetze in sozialen
Netzwerken. Das NetzDG ist das richtige Instrument dafür. Wir wollen,
dass es noch durchsetzungsstärker wird. Wer wie die AfD das NetzDG
abschaffen will, hat nichts verstanden."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Ermittlungsbehörden verpflichten
Der rechtsextrem motivierte Anschlag auf die Synagoge in Halle hat
die Debatte um Radikalisierung im Internet neu angefacht. Dazu
erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Der rechtsextreme Anschlag in Halle macht einmal mehr deutlich,
wie sehr unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht ist.
Die Angreifer radikalisieren und organisieren sich im Netz, sie
verbreiten ihren Hass so lange online, bis aus ihren Worten Taten
werden. Unser Rechtsstaat muss jetzt eine klare Antwort auf diesen
Missstand finden.
Erst vor kurzem hat die Sachverständigenanhörung im Deutschen
Bundestag gezeigt: Eine wesentliche Schwäche des Rechtsstaates liegt
darin, dass die Plattformbetreiber oft die Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden verweigern. Wenn der Staatsanwalt einen Post als
strafbare Beleidigung oder Volksverhetzung einordnet, dann muss er
von der Plattform unverzüglich Auskunft über die Stammdaten verlangen
können. Denn nur so kann er den Täter ermitteln und gegen ihn
vorgehen. Das ist bisher völlig unzureichend geregelt. Jeder muss
allerdings wissen: Wer die Grenze von der Meinungsfreiheit zum
Strafrecht überschreitet, kann sich nicht mehr unter dem Deckmantel
der Anonymität verstecken.
Die Erkenntnisse der Behörden nach der Bluttat von Halle zeigen
auch, dass wir den Geltungsbereich des NetzDG ausweiten müssen. Wenn
sich Extremisten gezielt Gaming-Plattformen suchen, weil es dort
keine Moderation und keine Gegenreaktion gibt, weil diese Räume nicht
dem NetzDG unterliegen, dann muss der Gesetzgeber nachschärfen.
Gut, dass die neue Bundesjustizministerin endlich auch erkannt
hat, dass es für Beleidigungen, die in sozialen Medien mit großer
Reichweite verbreitet werden, ein höheres Strafmaß braucht als für
Beleidigungen in Leserbriefen oder am Stammtisch, die nur einen
kleinen Kreis erreichen. Bei ihren Vorgängern im Amt, Maas und
Barley, sind wir mit entsprechenden Appellen in der letzten
Wahlperiode und in den Koalitionsverhandlungen auf taube Ohren
gestoßen. Das gilt auch für die gesetzliche Auskunftspflicht. Daher
muss Frau Lambrecht jetzt liefern.
Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die
Notwendigkeit der Bekämpfung von Hass und Hetze in sozialen
Netzwerken. Das NetzDG ist das richtige Instrument dafür. Wir wollen,
dass es noch durchsetzungsstärker wird. Wer wie die AfD das NetzDG
abschaffen will, hat nichts verstanden."
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Schlagwörter
Internet , Innenpolitik , Extremismus , Terrorismus , NetzDG , Justiz , Social Media , Partei , Netzwelt , Politik ,
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