16.09.2024 10:00 | CAG GmbH (Privacyreclaim) | Netzwelt
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Privacyreclaim: "Google sammelt massenhaft Daten über Android-Nutzer - Android-Nutzern kann Schadensersatz zustehen"
Düsseldorf (ots) -
Das Unternehmen Privacy ReClaim geht gegen Google vor, um die Privatsphäre unzähliger Android-Nutzer besser zu schützen. Privacy ReClaim ist überzeugt, dass Android-Nutzern, deren Daten Google ohne Rechtsgrundlage verarbeitet hat, Schadensersatz gegen Google zusteht. Daher bietet Privacy ReClaim allen Nutzern von Android-Handys in Deutschland ab sofort den Ankauf von potenziellen Schadenersatzansprüchen gegen Google an. Dafür erhält der Nutzer sofort 40 Euro. Alternativ können Android-Nutzer auch selbst gegen Google vorgehen - in dem Fall stellt Privacy ReClaim den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Der Registrierungsprozess erfolgt über die Webseite https://www.privacyreclaim.com/.
Laut eines von Privacy ReClaim beauftragten Expertengutachtens senden Android-Handys jeden Tag massenhaft Daten über ihre Nutzer an Google. Dazu gehören unter anderem Daten über die genutzten Apps und den Standort des Nutzers. Ein Großteil dieser Daten ist dabei nicht anonymisiert, sondern (indirekt) über das Handy mit dem Nutzer verknüpft, sodass sich zuordnen ließe, von welchem Nutzer die jeweiligen Daten tatsächlich stammen.
Unabhängig von den Datenschutzeinstellungen werden Daten über die Nutzung des Google Play Store an Google übermittelt, die beispielsweise Rückschlüsse auf die Religionszugehörigkeit, den Gesundheitszustand oder die sexuelle Orientierung des Nutzers zulassen - etwa das Herunterladen einer Bibel-App, einer Schwangerschafts-App oder auch eine Dating-App. Abhängig von den Datenschutzeinstellungen kann Google zudem Standortdaten sammeln, aus denen sich ableiten lässt, wann sich der Nutzer wo und wie lange aufhält. Aus solchen Standortdaten kann nicht nur hervorgehen, wo die betroffene Person wohnt und arbeitet, sondern auch, wann sie bestimmte Ärzte- oder Krankenhäuser aufsucht, oder wie häufig sie zu einer Kirche oder sonstigen Glaubenseinrichtung geht.
Welche Daten Google genau sammelt, ist anhand der Datenschutzerklärung, die mehr als 70 Din A4-Seiten umfasst, häufig schwer nachzuvollziehen. Deshalb hat Privacy ReClaim dies in einem Expertengutachten untersuchen lassen. Privacy ReClaim ist der Meinung, dass es für den Umfang der Datenverarbeitung und -sammlung durch Google in einigen Fällen keine Rechtsgrundlage gibt und dass der Konzern somit gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Führende Kanzlei mit Anspruchsdurchsetzung beauftragt
Privacy ReClaim hat für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Google Hausfeld Rechtsanwälte LLP beauftragt, eine der führenden Kanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen.
Das Prozessrisiko der kommenden juristischen Auseinandersetzung trägt bei einem Anspruchskauf Privacy ReClaim. Das Geld für den Ankauf der möglichen Schadensersatzansprüche darf der Nutzer unabhängig vom Ausgang des Verfahrens behalten. Privacy ReClaim würde die potenziellen Ansprüche des Nutzers dann im eigenen Namen geltend machen. Ist die Anspruchsdurchsetzung erfolgreich, erhält Privacy ReClaim eine Zahlung von Google und kann dadurch seine Kosten decken (z.B. für technische Experten, Anwälte, Gerichtskosten etc.).
Nutzer haben auch die Möglichkeit, eine eigene Klage zu initiieren. Privacy ReClaim stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her, welche die Nutzer direkt vertreten würde.
Über Privacy ReClaim
Hinter Privacy ReClaim steht ein Team aus erfahrenden Legal Tech- und IT-Experten. Privacy ReClaim arbeitet mit Hausfeld Rechtsanwälte LLP zusammen, einer der führenden Kanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf www.privacyreclaim.com.
Über Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Die Kanzlei ist mit rund 170 Anwälten an 17 Standorten in den USA und Europa tätig. In Deutschland werden Mandanten von Büros in Berlin, Düsseldorf und Hamburg insbesondere in Themen des Wirtschafts- und Kartellrechtes betreut. Hausfeld ist dabei insbesondere in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Digitalunternehmen eine der führenden Kanzleien in Europa.
Pressekontakt:
Engel International Communication GmbH
Andreas Engel
engel@engelpr.de
www.engelpr.de
Knesebeckstraße 55
D-10719 Berlin
Original-Content von: CAG GmbH (Privacyreclaim), übermittelt durch news aktuell
Das Unternehmen Privacy ReClaim geht gegen Google vor, um die Privatsphäre unzähliger Android-Nutzer besser zu schützen. Privacy ReClaim ist überzeugt, dass Android-Nutzern, deren Daten Google ohne Rechtsgrundlage verarbeitet hat, Schadensersatz gegen Google zusteht. Daher bietet Privacy ReClaim allen Nutzern von Android-Handys in Deutschland ab sofort den Ankauf von potenziellen Schadenersatzansprüchen gegen Google an. Dafür erhält der Nutzer sofort 40 Euro. Alternativ können Android-Nutzer auch selbst gegen Google vorgehen - in dem Fall stellt Privacy ReClaim den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her. Der Registrierungsprozess erfolgt über die Webseite https://www.privacyreclaim.com/.
Laut eines von Privacy ReClaim beauftragten Expertengutachtens senden Android-Handys jeden Tag massenhaft Daten über ihre Nutzer an Google. Dazu gehören unter anderem Daten über die genutzten Apps und den Standort des Nutzers. Ein Großteil dieser Daten ist dabei nicht anonymisiert, sondern (indirekt) über das Handy mit dem Nutzer verknüpft, sodass sich zuordnen ließe, von welchem Nutzer die jeweiligen Daten tatsächlich stammen.
Unabhängig von den Datenschutzeinstellungen werden Daten über die Nutzung des Google Play Store an Google übermittelt, die beispielsweise Rückschlüsse auf die Religionszugehörigkeit, den Gesundheitszustand oder die sexuelle Orientierung des Nutzers zulassen - etwa das Herunterladen einer Bibel-App, einer Schwangerschafts-App oder auch eine Dating-App. Abhängig von den Datenschutzeinstellungen kann Google zudem Standortdaten sammeln, aus denen sich ableiten lässt, wann sich der Nutzer wo und wie lange aufhält. Aus solchen Standortdaten kann nicht nur hervorgehen, wo die betroffene Person wohnt und arbeitet, sondern auch, wann sie bestimmte Ärzte- oder Krankenhäuser aufsucht, oder wie häufig sie zu einer Kirche oder sonstigen Glaubenseinrichtung geht.
Welche Daten Google genau sammelt, ist anhand der Datenschutzerklärung, die mehr als 70 Din A4-Seiten umfasst, häufig schwer nachzuvollziehen. Deshalb hat Privacy ReClaim dies in einem Expertengutachten untersuchen lassen. Privacy ReClaim ist der Meinung, dass es für den Umfang der Datenverarbeitung und -sammlung durch Google in einigen Fällen keine Rechtsgrundlage gibt und dass der Konzern somit gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Führende Kanzlei mit Anspruchsdurchsetzung beauftragt
Privacy ReClaim hat für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Google Hausfeld Rechtsanwälte LLP beauftragt, eine der führenden Kanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen.
Das Prozessrisiko der kommenden juristischen Auseinandersetzung trägt bei einem Anspruchskauf Privacy ReClaim. Das Geld für den Ankauf der möglichen Schadensersatzansprüche darf der Nutzer unabhängig vom Ausgang des Verfahrens behalten. Privacy ReClaim würde die potenziellen Ansprüche des Nutzers dann im eigenen Namen geltend machen. Ist die Anspruchsdurchsetzung erfolgreich, erhält Privacy ReClaim eine Zahlung von Google und kann dadurch seine Kosten decken (z.B. für technische Experten, Anwälte, Gerichtskosten etc.).
Nutzer haben auch die Möglichkeit, eine eigene Klage zu initiieren. Privacy ReClaim stellt auf Wunsch den Kontakt zu einer Partnerkanzlei her, welche die Nutzer direkt vertreten würde.
Über Privacy ReClaim
Hinter Privacy ReClaim steht ein Team aus erfahrenden Legal Tech- und IT-Experten. Privacy ReClaim arbeitet mit Hausfeld Rechtsanwälte LLP zusammen, einer der führenden Kanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen marktmächtige Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auf www.privacyreclaim.com.
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