08.01.2019 15:09 | Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit | Netzwelt
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Leutheusser-Schnarrenberger: Peinliche und hilflose Vorschläge zum Hackerangriff
Berlin (ots) - Zum Umgang der Bundesregierung mit dem
"Hackerangriff" erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellv.
Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
und Bundesjustizministerin a. D.:
Die Vorschläge aus dem Bundesinnen- und Bundesjustizministerium
als Reaktion auf den Hackerangriff eines Zwanzigjährigen sind nicht
souverän und schaffen keine Klarheit. Der spät inszenierte Tatendrang
des Bundesinnenministers und der Präsidenten der zuständigen Behörden
wirkt hilflos und peinlich. Wieder einmal versagen die deutschen
Sicherheitsbehörden. Darüber kann auch die zügige Feststellung des
Tatverdächtigen nicht hinwegtäuschen. Warum wurden denn frühere
Hinweise nicht so ernst hingenommen, dass eine Serie von Hacks
verfolgt werden konnte?
Wieder einmal regiert das bekannte Politikritual, und Union und
SPD rufen als Antwort nach neuen Gesetzen und neuen Abwehrzentren.
Bezogen auf den Hackerangriff gilt: Ein neues "Cyber-Abwehrzentrum
plus" neben bestehenden Zentren, die angeblich gut in diesem Fall
gearbeitet hätten, und ein "zweites IT-Sicherheitsgesetz" schaffen
nicht mehr Sicherheit.
Das Internet ist kein nationales Dorf, das allein durch die
Bundesregierung sicherer gemacht werden kann. Deswegen hat die EU
einen starken europäischen Datenschutz eingeführt, der zahlreiche
Anknüpfungspunkte bietet. So sieht z.B. die Europäische
Datenschutzgrundverordnung vor, dass die digitalen Angebote besser
die Daten der Bürger schützen. Digitale Anbieter müssen ganz anders
von vorneherein den Schutz der Daten von Nutzern technisch
gewährleisten. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht eine
stärkere Einführung von Privacy by Design Prinzipien vor, also einer
datenschützenden Ausgestaltung der digitalen Angebote.
Zertifizierungen gehören nach den europäischen Regeln dazu.
Die Innenpolitiker von Union und SPD fördern dagegen mit den
Staatstrojanern noch Datenlecks, statt wirklich Datensicherheit und
Datenschutz ernst zu nehmen. Mehr Datensicherheit und Datenschutz
bedeuten, dass die Nutzer umfassende Angebote zum eigenen Schutz
ihrer Privatsphäre bekommen. Das BSI ist nicht nur für die staatliche
Infrastruktur zuständig, sondern auch für die Beratung und Warnung
der Wirtschaft und die Zivilgesellschaft.
Soll der Verbraucherschutz wirklich gestärkt werden, dann doch
nicht unter einem Dach der Behörde, die den Staat in Datensicherheit
berät, was nicht immer mit den Interessen und den Grundrechten der
Bürger übereinstimmt.
Pressekontakt:
Anders Mertzlufft, Leiter Kommunikation und Pressesprecher der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, presse@freiheit.org,
Tel. 030 28 87 78 59, www.freiheit.org
Original-Content von: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, übermittelt durch news aktuell
"Hackerangriff" erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellv.
Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
und Bundesjustizministerin a. D.:
Die Vorschläge aus dem Bundesinnen- und Bundesjustizministerium
als Reaktion auf den Hackerangriff eines Zwanzigjährigen sind nicht
souverän und schaffen keine Klarheit. Der spät inszenierte Tatendrang
des Bundesinnenministers und der Präsidenten der zuständigen Behörden
wirkt hilflos und peinlich. Wieder einmal versagen die deutschen
Sicherheitsbehörden. Darüber kann auch die zügige Feststellung des
Tatverdächtigen nicht hinwegtäuschen. Warum wurden denn frühere
Hinweise nicht so ernst hingenommen, dass eine Serie von Hacks
verfolgt werden konnte?
Wieder einmal regiert das bekannte Politikritual, und Union und
SPD rufen als Antwort nach neuen Gesetzen und neuen Abwehrzentren.
Bezogen auf den Hackerangriff gilt: Ein neues "Cyber-Abwehrzentrum
plus" neben bestehenden Zentren, die angeblich gut in diesem Fall
gearbeitet hätten, und ein "zweites IT-Sicherheitsgesetz" schaffen
nicht mehr Sicherheit.
Das Internet ist kein nationales Dorf, das allein durch die
Bundesregierung sicherer gemacht werden kann. Deswegen hat die EU
einen starken europäischen Datenschutz eingeführt, der zahlreiche
Anknüpfungspunkte bietet. So sieht z.B. die Europäische
Datenschutzgrundverordnung vor, dass die digitalen Angebote besser
die Daten der Bürger schützen. Digitale Anbieter müssen ganz anders
von vorneherein den Schutz der Daten von Nutzern technisch
gewährleisten. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sieht eine
stärkere Einführung von Privacy by Design Prinzipien vor, also einer
datenschützenden Ausgestaltung der digitalen Angebote.
Zertifizierungen gehören nach den europäischen Regeln dazu.
Die Innenpolitiker von Union und SPD fördern dagegen mit den
Staatstrojanern noch Datenlecks, statt wirklich Datensicherheit und
Datenschutz ernst zu nehmen. Mehr Datensicherheit und Datenschutz
bedeuten, dass die Nutzer umfassende Angebote zum eigenen Schutz
ihrer Privatsphäre bekommen. Das BSI ist nicht nur für die staatliche
Infrastruktur zuständig, sondern auch für die Beratung und Warnung
der Wirtschaft und die Zivilgesellschaft.
Soll der Verbraucherschutz wirklich gestärkt werden, dann doch
nicht unter einem Dach der Behörde, die den Staat in Datensicherheit
berät, was nicht immer mit den Interessen und den Grundrechten der
Bürger übereinstimmt.
Pressekontakt:
Anders Mertzlufft, Leiter Kommunikation und Pressesprecher der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, presse@freiheit.org,
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