24.05.2019 07:54 | Digital Audio Broadcasting Plattform GMBH (DABP) | Medien / Kultur
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Vergabe durch ALM ist rechtswidrig: Antenne Deutschland verliert bundesweite DAB+-Lizenz / Hohe Schadenersatzforderungen zu erwarten / Sprungrevision zugelassen
Leipzig (ots) - Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den
Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten
Rundfunk und Neue Medien (SLM) an die Antenne Deutschland GmbH GmbH &
Co. KG (ADG) zur Veranstaltung eines zweiten Digitalradio Bundesmux
im Plattformbetrieb aufgehoben. Gleichzeitig ordnete das Gericht an,
das Zuweisungsverfahren verfahrensfehlerfrei zum Abschluss zu
bringen.
Das Gericht folgte damit umfänglich der Rechtsauffassung der
Digital Audio Broadcasting Plattform GMBH (DABP), die im
Ausschreibungsverfahren der Arbeitsgemeinschaft der
Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) gegen
die Antenne Deutschland überraschend nicht den Zuschlag erhalten
hatte und dagegen geklagt hatte. Gleichzeitig ließ das
Verwaltungsgericht Leipzig die Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht zu.
Damit ist die angekündigte baldige Aufschaltung bundesweiter
Radioprogramme durch eine Plattform der ADG und einem
Sendernetzbetreiber in Frage gestellt.
DABP-Geschäftsführer Dr. René Laier sagte im Nachgang der
Verhandlungen am Verwaltungsgericht Leipzig: "Das Urteil hebt die
grob rechtswidrige Vergabe der bundesweiten DAB-Plattformlizenz durch
die Landesmedienanstalten an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG
auf. Ich erwarte von der ALM, dass nun schnellstmöglich eine in jeder
Hinsicht öffentlich nachvollziehbare Vergabe der Lizenz für den
bundesweiten Plattformbetrieb im Digitalradio erfolgt."
Pressekontakt:
Dr. René Laier
presse@morgentreu.de
+49 341 9999 3532
Original-Content von: Digital Audio Broadcasting Plattform GMBH (DABP), übermittelt durch news aktuell
Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten
Rundfunk und Neue Medien (SLM) an die Antenne Deutschland GmbH GmbH &
Co. KG (ADG) zur Veranstaltung eines zweiten Digitalradio Bundesmux
im Plattformbetrieb aufgehoben. Gleichzeitig ordnete das Gericht an,
das Zuweisungsverfahren verfahrensfehlerfrei zum Abschluss zu
bringen.
Das Gericht folgte damit umfänglich der Rechtsauffassung der
Digital Audio Broadcasting Plattform GMBH (DABP), die im
Ausschreibungsverfahren der Arbeitsgemeinschaft der
Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) gegen
die Antenne Deutschland überraschend nicht den Zuschlag erhalten
hatte und dagegen geklagt hatte. Gleichzeitig ließ das
Verwaltungsgericht Leipzig die Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht zu.
Damit ist die angekündigte baldige Aufschaltung bundesweiter
Radioprogramme durch eine Plattform der ADG und einem
Sendernetzbetreiber in Frage gestellt.
DABP-Geschäftsführer Dr. René Laier sagte im Nachgang der
Verhandlungen am Verwaltungsgericht Leipzig: "Das Urteil hebt die
grob rechtswidrige Vergabe der bundesweiten DAB-Plattformlizenz durch
die Landesmedienanstalten an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG
auf. Ich erwarte von der ALM, dass nun schnellstmöglich eine in jeder
Hinsicht öffentlich nachvollziehbare Vergabe der Lizenz für den
bundesweiten Plattformbetrieb im Digitalradio erfolgt."
Pressekontakt:
Dr. René Laier
presse@morgentreu.de
+49 341 9999 3532
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Schlagwörter
Radio , Digitalradio , Bundesmux , DAB+ , DAB+-Lizenz , Sprungrevision , ALM , Medien , Antenne Deutschland , Medien / Kultur ,
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