14.08.2019 15:20 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Medien / Kultur
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Stellungnahme des rbb zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin über die "Wahlarena" (FOTO)
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Berlin (ots) -
Die Freien Wähler haben beim Verwaltungsgericht Berlin den Antrag
gestellt, dieses möge uns verpflichten, einen Vertreter der Freien
Wähler zur Sendung "Wahlarena" einzuladen. Dem hat das
Verwaltungsgericht nicht entsprochen.
Es hat uns jedoch verpflichtet, über den Antrag von Herrn Vida auf
Teilnahme an der "Wahlarena" noch einmal zu entscheiden. Unser
Konzept, auf dessen Basis die Entscheidung erging, die Freien Wähler
nicht einzuladen, sei bislang nicht kohärent. Es stehe uns laut
Gericht mit Blick auf die Rundfunkfreiheit aber frei, nun ein
schlüssiges und nachvollziehbares Konzept mit tragfähigen
Differenzierungskriterien für die Einladung zur "Wahlarena"
auszugestalten und auf dieser Grundlage neu über die Einladung der
Freien Wähler zu entscheiden.
Hintergrund ist, dass der rbb nur jene Parteien in die Wahlarena
eingeladen hatte, die voraussichtlich in den Brandenburger Landtag
einziehen werden, weil sie die 5 %-Hürde überspringen. Diese
Begründung hat das Gericht zwar nicht in Abrede gestellt, sah das
Kriterium aber im Konzept als noch nicht hinreichend deutlich
erkennbar und begründet an.
Hierfür hat das Gericht uns eine Frist bis zum 16.8.19 gesetzt.
Pressekontakt:
rbb Presse & Information
Stefanie Tannert
Telefon: 030 / 97 99 3 - 12 110
stefanie.tannert@rbb-online.de
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
Die Freien Wähler haben beim Verwaltungsgericht Berlin den Antrag
gestellt, dieses möge uns verpflichten, einen Vertreter der Freien
Wähler zur Sendung "Wahlarena" einzuladen. Dem hat das
Verwaltungsgericht nicht entsprochen.
Es hat uns jedoch verpflichtet, über den Antrag von Herrn Vida auf
Teilnahme an der "Wahlarena" noch einmal zu entscheiden. Unser
Konzept, auf dessen Basis die Entscheidung erging, die Freien Wähler
nicht einzuladen, sei bislang nicht kohärent. Es stehe uns laut
Gericht mit Blick auf die Rundfunkfreiheit aber frei, nun ein
schlüssiges und nachvollziehbares Konzept mit tragfähigen
Differenzierungskriterien für die Einladung zur "Wahlarena"
auszugestalten und auf dieser Grundlage neu über die Einladung der
Freien Wähler zu entscheiden.
Hintergrund ist, dass der rbb nur jene Parteien in die Wahlarena
eingeladen hatte, die voraussichtlich in den Brandenburger Landtag
einziehen werden, weil sie die 5 %-Hürde überspringen. Diese
Begründung hat das Gericht zwar nicht in Abrede gestellt, sah das
Kriterium aber im Konzept als noch nicht hinreichend deutlich
erkennbar und begründet an.
Hierfür hat das Gericht uns eine Frist bis zum 16.8.19 gesetzt.
Pressekontakt:
rbb Presse & Information
Stefanie Tannert
Telefon: 030 / 97 99 3 - 12 110
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