07.03.2019 15:42 | Schertz Bergmann Rechtsanwälte | Medien / Kultur
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Presseinformation Herbert Grönemeyer
Berlin (ots) - Aus Anlass der Verurteilung zweier Paparazzi zu
einjährigen Bewährungsstrafen nehmen wir als Anwälte von Herbert
Grönemeyer hierzu Stellung.
Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause, der das Strafverfahren begleitet
hat und auch der Zeugenbeistand von Herrn Grönemeyer war, erklärt
hierzu:
"Das Landgericht Köln hat den Fall umfassend und sehr gründlich
aufgeklärt. Sein Urteil ist eine vollständige Rehabilitierung Herbert
Grönemeyers von der verleumderischen Darstellung der verurteilten
Paparazzi, von ihm grundlos angegriffen worden zu sein. Das Urteil
stellt in beeindruckender Klarheit fest, dass Herbert Grönemeyer und
seine Familie in eine Falle gelockt und gezielt geschädigt worden
sind."
Als Medienanwälte, die den gesamten Fall begleitet und die
Verfahren gegen die Verlage geführt haben, nehmen wir ergänzend wie
folgt Stellung:
"Es ist eine Genugtuung, dass die Strafkammer des Landgerichts
Köln nunmehr fünf Jahre nach dem Vorfall festgestellt hat, dass
Herbert Grönemeyer eindeutig Opfer von Straftätern geworden ist. Das
Strafurteil ist auch ein Meilenstein im Kampf gegen
Falschberichterstattung von Boulevardmedien, weil deutlich wird, mit
wem von den Zeitungen, die die Aussagen der verurteilten Paparazzi
übernommen haben, zusammengearbeitet wurde.
Nachdem nunmehr feststeht, dass die Falschberichterstattung auf
Straftaten beruhte, wird zu prüfen sein, in welcher Form hier von den
beteiligten Verlagen eine Wiedergutmachung zu erfolgen hat."
Dr. Daniel Krause Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
cs@schertz-bergmann.de
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
einjährigen Bewährungsstrafen nehmen wir als Anwälte von Herbert
Grönemeyer hierzu Stellung.
Rechtsanwalt Dr. Daniel Krause, der das Strafverfahren begleitet
hat und auch der Zeugenbeistand von Herrn Grönemeyer war, erklärt
hierzu:
"Das Landgericht Köln hat den Fall umfassend und sehr gründlich
aufgeklärt. Sein Urteil ist eine vollständige Rehabilitierung Herbert
Grönemeyers von der verleumderischen Darstellung der verurteilten
Paparazzi, von ihm grundlos angegriffen worden zu sein. Das Urteil
stellt in beeindruckender Klarheit fest, dass Herbert Grönemeyer und
seine Familie in eine Falle gelockt und gezielt geschädigt worden
sind."
Als Medienanwälte, die den gesamten Fall begleitet und die
Verfahren gegen die Verlage geführt haben, nehmen wir ergänzend wie
folgt Stellung:
"Es ist eine Genugtuung, dass die Strafkammer des Landgerichts
Köln nunmehr fünf Jahre nach dem Vorfall festgestellt hat, dass
Herbert Grönemeyer eindeutig Opfer von Straftätern geworden ist. Das
Strafurteil ist auch ein Meilenstein im Kampf gegen
Falschberichterstattung von Boulevardmedien, weil deutlich wird, mit
wem von den Zeitungen, die die Aussagen der verurteilten Paparazzi
übernommen haben, zusammengearbeitet wurde.
Nachdem nunmehr feststeht, dass die Falschberichterstattung auf
Straftaten beruhte, wird zu prüfen sein, in welcher Form hier von den
beteiligten Verlagen eine Wiedergutmachung zu erfolgen hat."
Dr. Daniel Krause Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt Rechtsanwalt
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
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