18.04.2019 13:01 | BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien | Medien / Kultur
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"Pastewka": Einigung bei Schleichwerbung
München (ots) - Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien
(BLM) und der Telemedien-Anbieterin Amazon Instant Video Germany GmbH
haben sich auf eine neue Schnittfassung der Folge "Das Lied von Hals
und Nase" aus der achten Staffel von "Pastewka" verständigt. Sie
ersetzt ab sofort die Ursprungsfassung und ist bei Prime Video
abrufbar.
Zwar halten sowohl die BLM als auch Amazon an ihrer
Rechtsauffassung fest. Beide begrüßen aber die konstruktive Klärung
der Angelegenheit. Die Verwaltungsgerichte müssen nun nicht mehr
klären, ob es sich um Schleichwerbung handelte oder nicht.
Im Januar 2019 hatte die BLM die betreffende Folge der bei Prime
Video abrufbaren Serie "Pastewka" wegen des Vorwurfs des Verstoßes
gegen das Schleichwerbeverbot untersagt. Daraufhin hatte Amazon Klage
zum Verwaltungsgericht München eingereicht, die nunmehr erledigt ist.
Die neue Schnittfassung der Folge findet die Zustimmung auch der
Landeszentrale. Die Markendarstellungen und -erwähnungen in der neuen
Version sind programmlich-dramaturgisch begründbar.
Pressekontakt:
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Stefanie Reger
Tel.: 089 63808-315
stefanie.reger@blm.de
Original-Content von: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien, übermittelt durch news aktuell
(BLM) und der Telemedien-Anbieterin Amazon Instant Video Germany GmbH
haben sich auf eine neue Schnittfassung der Folge "Das Lied von Hals
und Nase" aus der achten Staffel von "Pastewka" verständigt. Sie
ersetzt ab sofort die Ursprungsfassung und ist bei Prime Video
abrufbar.
Zwar halten sowohl die BLM als auch Amazon an ihrer
Rechtsauffassung fest. Beide begrüßen aber die konstruktive Klärung
der Angelegenheit. Die Verwaltungsgerichte müssen nun nicht mehr
klären, ob es sich um Schleichwerbung handelte oder nicht.
Im Januar 2019 hatte die BLM die betreffende Folge der bei Prime
Video abrufbaren Serie "Pastewka" wegen des Vorwurfs des Verstoßes
gegen das Schleichwerbeverbot untersagt. Daraufhin hatte Amazon Klage
zum Verwaltungsgericht München eingereicht, die nunmehr erledigt ist.
Die neue Schnittfassung der Folge findet die Zustimmung auch der
Landeszentrale. Die Markendarstellungen und -erwähnungen in der neuen
Version sind programmlich-dramaturgisch begründbar.
Pressekontakt:
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Stefanie Reger
Tel.: 089 63808-315
stefanie.reger@blm.de
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Schlagwörter
Unterhaltung , Pastewka , Prime Video , Schleichwerbung , Werbung , Fernsehen , Medien , Streaming , Panorama , Medien / Kultur ,
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