12.09.2019 10:23 | BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger | Medien / Kultur
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Europäischer Gerichtshof besteht auf Notifizierung / Verlegerverbände erwarten zügige Umsetzung des europäischen Presseleistungsschutzrechts
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) und der Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bedauern die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bundesregierung das
Leistungsschutzrecht der Presseverleger im Jahr 2013 gemäß der
sogenannten Informationsrichtline bei der EU-Kommission hätte
vorlegen ("notifizieren") müssen. Anlass ist ein von der VG Media
gegen die Google LLC. geführtes urheberrechtliches Klageverfahren.
Das Landgericht (LG) Berlin hatte auf Antrag Googles die Frage der
unionsrechtlichen Notwendigkeit einer Notifizierung des
Presseleistungsschutzrechts dem EuGH vorgelegt. Vor dem EuGH ging es
nicht um inhaltliche Fragen zum deutschen Leistungsschutzrecht,
sondern allein um die rein formelle Frage der Notifizierung.
BDZV, VDL und VDZ weisen darauf hin, dass die Entscheidung des
EuGH im Gegensatz zur Einschätzung der Bundesregierung, der
Europäischen Kommission sowie weiterer Mitgliedsstaaten stehe, die
eine Notifizierung durchgehend nicht für geboten hielten. Nun sei es,
erklärten die drei Organisationen, "Aufgabe des deutschen
Gesetzgebers, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen und das
europäische Presseleistungsschutzrecht zügig und eindeutig vorab
umzusetzen". Nur so entstehe die erforderliche rechtliche Grundlage,
mit der "die berechtigten Ansprüche der Presse gegenüber weltweit
agierenden, übermächtigen Infrastrukturbetreibern durchgesetzt
werden" könnten.
"Der EuGH-Beschluss irritiert", hieß es dazu weiter von den
Verlegerorganisationen. "Denn während das Verfahren anhängig war, hat
die Europäische Union ihrerseits ein Recht der Presseverleger
beschlossen. Fast sechs Jahre nach Erlass des Gesetzes in Deutschland
warten Verlage und Redaktionen immer noch darauf, dass Google und
andere digitale Plattformen für die unstreitige Verwertung der
Verleger- und Urheberrechte endlich zahlen."
Weitere Hintergrundinformationen unter: http://ots.de/L048pI
Pressekontakt:
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de
Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de
Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
(BDZV), der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) und der Verband
Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bedauern die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bundesregierung das
Leistungsschutzrecht der Presseverleger im Jahr 2013 gemäß der
sogenannten Informationsrichtline bei der EU-Kommission hätte
vorlegen ("notifizieren") müssen. Anlass ist ein von der VG Media
gegen die Google LLC. geführtes urheberrechtliches Klageverfahren.
Das Landgericht (LG) Berlin hatte auf Antrag Googles die Frage der
unionsrechtlichen Notwendigkeit einer Notifizierung des
Presseleistungsschutzrechts dem EuGH vorgelegt. Vor dem EuGH ging es
nicht um inhaltliche Fragen zum deutschen Leistungsschutzrecht,
sondern allein um die rein formelle Frage der Notifizierung.
BDZV, VDL und VDZ weisen darauf hin, dass die Entscheidung des
EuGH im Gegensatz zur Einschätzung der Bundesregierung, der
Europäischen Kommission sowie weiterer Mitgliedsstaaten stehe, die
eine Notifizierung durchgehend nicht für geboten hielten. Nun sei es,
erklärten die drei Organisationen, "Aufgabe des deutschen
Gesetzgebers, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen und das
europäische Presseleistungsschutzrecht zügig und eindeutig vorab
umzusetzen". Nur so entstehe die erforderliche rechtliche Grundlage,
mit der "die berechtigten Ansprüche der Presse gegenüber weltweit
agierenden, übermächtigen Infrastrukturbetreibern durchgesetzt
werden" könnten.
"Der EuGH-Beschluss irritiert", hieß es dazu weiter von den
Verlegerorganisationen. "Denn während das Verfahren anhängig war, hat
die Europäische Union ihrerseits ein Recht der Presseverleger
beschlossen. Fast sechs Jahre nach Erlass des Gesetzes in Deutschland
warten Verlage und Redaktionen immer noch darauf, dass Google und
andere digitale Plattformen für die unstreitige Verwertung der
Verleger- und Urheberrechte endlich zahlen."
Weitere Hintergrundinformationen unter: http://ots.de/L048pI
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Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de
Anja Pasquay
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Schlagwörter
Gesetze , Verbände , Presseleistungsschutzrecht , EuGH , Rechtsprechung , Justiz , Verlag , Politik , Medien / Kultur ,
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