02.04.2025 11:09 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Handel
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Verbrauchertäuschung mit angeblich "klimaneutraler" Wandfarbe von der Baumarktkette Obi: Deutsche Umwelthilfe erwirkt gerichtliche Verurteilung wegen irreführendem Werbeversprechen
Berlin (ots) -
Die Baumarktkette Obi darf zukünftig von ihr vertriebene Wandfarbe nicht wie bisher als "klimaneutral" bewerben. Das hat das Landgericht Köln aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Obi Home and Garden GmbH entschieden (Az.: 87 O 36/24). Obi hatte eine Wandfarbe auf ihrer Webseite als "klimaneutral" beworben, aber die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert, wie die vermeintliche Klimaneutralität erreicht werden soll. Obi erklärte zur Klageverteidigung, dass für die Angabe "klimaneutral" keine Verantwortung bestünde. Diese liege bei einem anderen zur "Obi-Kette" gehörenden Unternehmen. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Es ist ein wichtiges Urteil für den Klimaschutz, dass auch Baumärkte wie Obi nicht leichtfertig die 'Klimaneutralität' einer Wandfarbe bewerben dürfen, ohne zu belegen, wie diese Neutralität gewährleistet wird. Ohne Angaben, ob und wenn ja in welchem Umfang die versprochene 'Klimaneutralität' durch so genannte Kompensationsprojekte erreicht werden soll, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Chance, sich ausreichend zu informieren. Obi möchte an dieser Stelle von einem grünen Werbeversprechen profitieren. Dieses Greenwashing haben wir mit unserer Klage erfolgreich gestoppt. Ich fordere den Baumarktriesen Obi auf, sicherzustellen, dass von ihm vertriebene Produkte umwelt- und klimagerecht entwickelt wurden und so tatsächlich das Klima beziehungsweise die Umwelt nicht belasten. Den Vertrieb von Produkten, die durch undurchsichtige Kompensationen schöngerechnet wurden, muss das Unternehmen dringend einstellen."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Die Baumarktkette Obi darf zukünftig von ihr vertriebene Wandfarbe nicht wie bisher als "klimaneutral" bewerben. Das hat das Landgericht Köln aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Obi Home and Garden GmbH entschieden (Az.: 87 O 36/24). Obi hatte eine Wandfarbe auf ihrer Webseite als "klimaneutral" beworben, aber die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert, wie die vermeintliche Klimaneutralität erreicht werden soll. Obi erklärte zur Klageverteidigung, dass für die Angabe "klimaneutral" keine Verantwortung bestünde. Diese liege bei einem anderen zur "Obi-Kette" gehörenden Unternehmen. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Es ist ein wichtiges Urteil für den Klimaschutz, dass auch Baumärkte wie Obi nicht leichtfertig die 'Klimaneutralität' einer Wandfarbe bewerben dürfen, ohne zu belegen, wie diese Neutralität gewährleistet wird. Ohne Angaben, ob und wenn ja in welchem Umfang die versprochene 'Klimaneutralität' durch so genannte Kompensationsprojekte erreicht werden soll, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Chance, sich ausreichend zu informieren. Obi möchte an dieser Stelle von einem grünen Werbeversprechen profitieren. Dieses Greenwashing haben wir mit unserer Klage erfolgreich gestoppt. Ich fordere den Baumarktriesen Obi auf, sicherzustellen, dass von ihm vertriebene Produkte umwelt- und klimagerecht entwickelt wurden und so tatsächlich das Klima beziehungsweise die Umwelt nicht belasten. Den Vertrieb von Produkten, die durch undurchsichtige Kompensationen schöngerechnet wurden, muss das Unternehmen dringend einstellen."
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
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