11.10.2018 11:08 | Paritätischer Wohlfahrtsverband | Gesundheit / Medizin
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Zur Berufungsverhandlung im Fall Kristina Hänel: AWO und Paritätischer fordern die Abschaffung von § 219a StGB und den Schutz des Informationsrechts der Frau
Berlin (ots) - Anlässlich der Berufungsverhandlung im Fall der
Frauenärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen fordern der AWO
Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband die Abschaffung des
§219a StGB. Der Fall Kristina Hänel stehe wie kein zweiter für das
Informationsrecht von Frauen. Am 24. November 2017 war am Amtsgericht
Gießen ein Urteil gegen Kristina Hänel ergangen, wonach sich die
Ärztin nach § 219a StGB, der die Werbung für den Abbruch einer
Schwangerschaft verbietet, strafbar gemacht haben solle. Aus Sicht
des AWO Bundesverbandes und des Paritätischen Gesamtverbandes ein
Fehlurteil, das dringend aufgehoben werden müsse, so die Forderung
der beiden Wohlfahrtsverbände.
"Wenn ein bloßer Hinweis auf die Durchführung von nach § 218a StGB
nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Verurteilung von
Ärztinnen und Ärzten führt, folgt daraus große Rechtsunsicherheit -
auch für die Patientinnen. Frauen haben neben der psychosozialen
Beratung ein Recht auf eine uneingeschränkte, sachliche und legale
Information in einer Praxis ihrer Wahl", erklärt der AWO
Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. "Informationen über
Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein.
Der § 219a StGB ist frauenfeindlich, schikaniert Ärzte und
Patientinnen und gehört endlich abgeschafft", so Prof. Dr. Rolf
Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
Die Verbände begrüßen die ins parlamentarische Verfahren
eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des § 219a StGB und
appellieren an die Politik weiter in der Sache zu verhandeln. Der
Streit ist aus Sicht der Verbände weit mehr als eine Frage darum, wer
Recht hat. Er sei Sinnbild dafür, wie Informationsfreiheit in unserer
Gesellschaft gelebt wird. Der AWO Bundesverband und der Paritätische
Gesamtverband fordern den umfassenden Schutz des Informationsrechts
von Frauen, wozu auch das Recht auf Informationen über
Schwangerschaftsabbrüche und darüber, welche Ärztinnen und Ärzte
diese durchführen, gehören.
Pressekontakt:
Philipp Meinert
redaktion@paritaet.org
030/24636-339
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell
Frauenärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen fordern der AWO
Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband die Abschaffung des
§219a StGB. Der Fall Kristina Hänel stehe wie kein zweiter für das
Informationsrecht von Frauen. Am 24. November 2017 war am Amtsgericht
Gießen ein Urteil gegen Kristina Hänel ergangen, wonach sich die
Ärztin nach § 219a StGB, der die Werbung für den Abbruch einer
Schwangerschaft verbietet, strafbar gemacht haben solle. Aus Sicht
des AWO Bundesverbandes und des Paritätischen Gesamtverbandes ein
Fehlurteil, das dringend aufgehoben werden müsse, so die Forderung
der beiden Wohlfahrtsverbände.
"Wenn ein bloßer Hinweis auf die Durchführung von nach § 218a StGB
nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Verurteilung von
Ärztinnen und Ärzten führt, folgt daraus große Rechtsunsicherheit -
auch für die Patientinnen. Frauen haben neben der psychosozialen
Beratung ein Recht auf eine uneingeschränkte, sachliche und legale
Information in einer Praxis ihrer Wahl", erklärt der AWO
Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. "Informationen über
Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein.
Der § 219a StGB ist frauenfeindlich, schikaniert Ärzte und
Patientinnen und gehört endlich abgeschafft", so Prof. Dr. Rolf
Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.
Die Verbände begrüßen die ins parlamentarische Verfahren
eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des § 219a StGB und
appellieren an die Politik weiter in der Sache zu verhandeln. Der
Streit ist aus Sicht der Verbände weit mehr als eine Frage darum, wer
Recht hat. Er sei Sinnbild dafür, wie Informationsfreiheit in unserer
Gesellschaft gelebt wird. Der AWO Bundesverband und der Paritätische
Gesamtverband fordern den umfassenden Schutz des Informationsrechts
von Frauen, wozu auch das Recht auf Informationen über
Schwangerschaftsabbrüche und darüber, welche Ärztinnen und Ärzte
diese durchführen, gehören.
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030/24636-339
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