23.07.2019 15:50 | Verband der leitenden Krankenhausärzte | Gesundheit / Medizin
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Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) begrüßt die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur Reform der Notfallversorgung: "Die Reform ist überfällig"
Düsseldorf (ots) - Seit Jahren ist die Situation ungelöst und
spielt sich immer mehr in den Notfallambulanzen der Kliniken ab. Bei
immer chaotischeren Zuständen in den Notaufnahmen besteht dringender
Handlungsbedarf, die größtenteils vom Sachverständigenrat
vorgeschlagenen neuen Regelungen umzusetzen. In Zukunft soll die
ambulante Notfallversorgung durch Krankenhäuser und niedergelassene
Ärzte gemeinsam und besser abgestimmt am Standort der Kliniken
erfolgen. Eine primäre Einschätzung der Situation und Koordinierung
der Maßnahmen bereits zu Beginn durch eine vorgeschaltete gemeinsame
telefonische Leitstelle mit einheitlicher Telefonnummer ist ebenso
wichtig, wie die angedachte Reform des Rettungsdienstes.
Die Übertragung des Sicherstellungsauftrages auf die Länder auch
für die ambulante Notfallversorgung in der sprechstundenfreien Zeit
ist dabei nur konsequent, nachdem die Kassenärztlichen Vereinigungen
seit Jahren die Versorgung nicht leisten konnten. So kann eine
koordinierte Planung der Standorte durch die Länder erfolgen.
Eine gemeinsame Triage der Patienten über einen Tresen ist das
Stichwort für die zukünftige Behandlung in neu zu gründenden
integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Kliniken. Dabei
tragen die Klinikärzte die Verantwortung für die stationäre
Versorgung und müssen entsprechend für diesen Bereich auch den Hut
aufhaben - umgekehrt die niedergelassenen Vertragsärzte für ihren
Verantwortungsbereich. Hierfür soll der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) Richtlinien erarbeiten. Diese müssen auch für die
Vertragsärzte klare Qualifikationsanforderungen definieren - wie vor
Jahresfrist für den stationären Bereich. Sonst erreichen wir keine
Steigerung der Qualität der Versorgung, sondern nur eine Verknappung
des Angebots.
Dass man aber den Krankenhäusern ohne INZ in Zukunft
Notfallleistungen nur noch zur Hälfte des sonst üblichen - ohnehin
schon viel zu knapp bemessenen - Satzes erstatten will, ist nicht
akzeptabel. Bei Notfallpatienten besteht eine Versorgungspflicht,
wenn sie eine Klinik aufsuchen. Sie abzuweisen, ist rechtlich nicht
möglich und ethisch nicht vertretbar. Damit darf es auch nicht zu
Rechnungskürzungen kommen.
Die vorgesehene extrabudgetäre Bezahlung von Notfallleistungen
durch die Krankenkassen ist zu begrüßen. Es bleibt viel Arbeit für
den G-BA. Die leitenden Krankenhausärzte werden sich in die
vorgesehene Lösung gerne einbringen. Nur personelle Hilfe für den
ambulanten Bereich werden sie bei der jetzt schon hohen Belastung der
Klinikärzte nicht nennenswert leisten können.
Priv. Doz. Dr. Michael A. Weber
Präsident des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte
Deutschlands e.V. (VLK)
Pressekontakt:
Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.
Hauptgeschäftsführer Rechtsanwalt Normann J. Schuster
Haus der Ärzteschaft
Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf
Fon 0211 45 49 90
Fax 0211 45 49 929
info@vlk-online.de
Original-Content von: Verband der leitenden Krankenhausärzte, übermittelt durch news aktuell
spielt sich immer mehr in den Notfallambulanzen der Kliniken ab. Bei
immer chaotischeren Zuständen in den Notaufnahmen besteht dringender
Handlungsbedarf, die größtenteils vom Sachverständigenrat
vorgeschlagenen neuen Regelungen umzusetzen. In Zukunft soll die
ambulante Notfallversorgung durch Krankenhäuser und niedergelassene
Ärzte gemeinsam und besser abgestimmt am Standort der Kliniken
erfolgen. Eine primäre Einschätzung der Situation und Koordinierung
der Maßnahmen bereits zu Beginn durch eine vorgeschaltete gemeinsame
telefonische Leitstelle mit einheitlicher Telefonnummer ist ebenso
wichtig, wie die angedachte Reform des Rettungsdienstes.
Die Übertragung des Sicherstellungsauftrages auf die Länder auch
für die ambulante Notfallversorgung in der sprechstundenfreien Zeit
ist dabei nur konsequent, nachdem die Kassenärztlichen Vereinigungen
seit Jahren die Versorgung nicht leisten konnten. So kann eine
koordinierte Planung der Standorte durch die Länder erfolgen.
Eine gemeinsame Triage der Patienten über einen Tresen ist das
Stichwort für die zukünftige Behandlung in neu zu gründenden
integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Kliniken. Dabei
tragen die Klinikärzte die Verantwortung für die stationäre
Versorgung und müssen entsprechend für diesen Bereich auch den Hut
aufhaben - umgekehrt die niedergelassenen Vertragsärzte für ihren
Verantwortungsbereich. Hierfür soll der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) Richtlinien erarbeiten. Diese müssen auch für die
Vertragsärzte klare Qualifikationsanforderungen definieren - wie vor
Jahresfrist für den stationären Bereich. Sonst erreichen wir keine
Steigerung der Qualität der Versorgung, sondern nur eine Verknappung
des Angebots.
Dass man aber den Krankenhäusern ohne INZ in Zukunft
Notfallleistungen nur noch zur Hälfte des sonst üblichen - ohnehin
schon viel zu knapp bemessenen - Satzes erstatten will, ist nicht
akzeptabel. Bei Notfallpatienten besteht eine Versorgungspflicht,
wenn sie eine Klinik aufsuchen. Sie abzuweisen, ist rechtlich nicht
möglich und ethisch nicht vertretbar. Damit darf es auch nicht zu
Rechnungskürzungen kommen.
Die vorgesehene extrabudgetäre Bezahlung von Notfallleistungen
durch die Krankenkassen ist zu begrüßen. Es bleibt viel Arbeit für
den G-BA. Die leitenden Krankenhausärzte werden sich in die
vorgesehene Lösung gerne einbringen. Nur personelle Hilfe für den
ambulanten Bereich werden sie bei der jetzt schon hohen Belastung der
Klinikärzte nicht nennenswert leisten können.
Priv. Doz. Dr. Michael A. Weber
Präsident des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte
Deutschlands e.V. (VLK)
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Schlagwörter
Ärzte , Notfallambulanz , Verbände , Medizin , Gesundheitspolitik , Gesundheit , Krankenhaus , Gesundheit / Medizin , Politik ,
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