19.07.2019 12:05 | Deutsche AIDS-Hilfe | Gesundheit / Medizin
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Urteil zu HIV im Polizeidienst in Niedersachsen: Ausschluss jetzt bundesweit beenden
Berlin (ots) - Polizei darf HIV-Positive nicht pauschal ablehnen.
Deutsche Aidshilfe: Wissenschaftliche Tatsachen gelten bundesweit und
auch in der nächsten Instanz.
Die Polizei darf HIV-positive Bewerber_innen nicht pauschal
ablehnen. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Hannover
entschieden.
Geklagt hatte ein HIV-positiver Mann, der sich Ende 2016 als
Polizeikommissar-Anwärter beworben hatte. Seine Infektion wird, wie
bei den allermeisten Menschen mit HIV, erfolgreich behandelt, HIV ist
bei ihm daher auch nicht mehr übertragbar; in alltäglichen
Situationen besteht ohnehin kein Risiko.
Dazu erklärt Ulf Kristal vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe
(DAH):
"Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Es macht
unmissverständlich deutlich: Die Benachteiligung HIV-positiver
Menschen in Bewerbungsverfahren ist unzulässig, denn es gibt dafür
keinen vernünftigen Grund. Das müssen nun alle Bundesländer
akzeptieren und den ungerechtfertigten Ausschluss HIV-positiver
Menschen vom Polizeidienst beenden."
Das Gericht stellte auf Basis medizinischer Gutachten fest, dass
von dem Mann im Polizeidienst keine Gefahr für andere ausgehen würde
und dass er den Anforderungen des Jobs voraussichtlich bis zum
Rentenalter gesundheitlich gerecht werden könne.
Dazu DAH-Vorstand Kristal:
"Nicht von Menschen mit HIV geht Gefahr aus, sondern von falschen
Vorstellungen bezüglich der Übertragbarkeit und Diskriminierung.
Stigmatisierung trägt zu Tabus bei und schreckt viele Menschen vom
HIV-Test ab - und damit von einer wirksamen Behandlung."
Appell an Niedersachsen: Akzeptieren Sie das Urteil!
Das Land Niedersachsen will Berufung einlegen, teilte der Anwalt
des Klägers mit.
Ulf Kristal: "Wir fordern das Land Niedersachen auf, dieses Urteil
jetzt zu akzeptieren. Auch in der nächsten Instanz gelten
wissenschaftliche Tatsachen. Irrationale Übertragungsängste zu
schüren, schadet hingegen Menschen mit HIV ebenso wie der
HIV-Prävention. Das Verfahrens weiter zu betreiben, würde eine völlig
falsche Botschaft vermitteln. Wir appellieren daher eindringlich:
Beenden Sie das unwürdige Schauspiel, indem Sie erklären: Wir haben
etwas dazugelernt."
Bericht auf aidshilfe.de:
https://www.aidshilfe.de/meldung/hiv-polizei
Deklaration #positivarbeiten mit Informationen zu HIV im
Arbeitsleben: https://www.aidshilfe.de/positivarbeiten
Pressemitteilung der Aidshilfe Niedersachsen vom 17.7.2019:
http://ots.de/d3qSbn
Pressekontakt:
Deutsche Aidshilfe
Holger Wicht, Pressesprecher
Tel. (030) 69 00 87 - 16
presse@dah.aidshilfe.de
www.aidshilfe.de
Original-Content von: Deutsche AIDS-Hilfe, übermittelt durch news aktuell
Deutsche Aidshilfe: Wissenschaftliche Tatsachen gelten bundesweit und
auch in der nächsten Instanz.
Die Polizei darf HIV-positive Bewerber_innen nicht pauschal
ablehnen. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Hannover
entschieden.
Geklagt hatte ein HIV-positiver Mann, der sich Ende 2016 als
Polizeikommissar-Anwärter beworben hatte. Seine Infektion wird, wie
bei den allermeisten Menschen mit HIV, erfolgreich behandelt, HIV ist
bei ihm daher auch nicht mehr übertragbar; in alltäglichen
Situationen besteht ohnehin kein Risiko.
Dazu erklärt Ulf Kristal vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe
(DAH):
"Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Es macht
unmissverständlich deutlich: Die Benachteiligung HIV-positiver
Menschen in Bewerbungsverfahren ist unzulässig, denn es gibt dafür
keinen vernünftigen Grund. Das müssen nun alle Bundesländer
akzeptieren und den ungerechtfertigten Ausschluss HIV-positiver
Menschen vom Polizeidienst beenden."
Das Gericht stellte auf Basis medizinischer Gutachten fest, dass
von dem Mann im Polizeidienst keine Gefahr für andere ausgehen würde
und dass er den Anforderungen des Jobs voraussichtlich bis zum
Rentenalter gesundheitlich gerecht werden könne.
Dazu DAH-Vorstand Kristal:
"Nicht von Menschen mit HIV geht Gefahr aus, sondern von falschen
Vorstellungen bezüglich der Übertragbarkeit und Diskriminierung.
Stigmatisierung trägt zu Tabus bei und schreckt viele Menschen vom
HIV-Test ab - und damit von einer wirksamen Behandlung."
Appell an Niedersachsen: Akzeptieren Sie das Urteil!
Das Land Niedersachsen will Berufung einlegen, teilte der Anwalt
des Klägers mit.
Ulf Kristal: "Wir fordern das Land Niedersachen auf, dieses Urteil
jetzt zu akzeptieren. Auch in der nächsten Instanz gelten
wissenschaftliche Tatsachen. Irrationale Übertragungsängste zu
schüren, schadet hingegen Menschen mit HIV ebenso wie der
HIV-Prävention. Das Verfahrens weiter zu betreiben, würde eine völlig
falsche Botschaft vermitteln. Wir appellieren daher eindringlich:
Beenden Sie das unwürdige Schauspiel, indem Sie erklären: Wir haben
etwas dazugelernt."
Bericht auf aidshilfe.de:
https://www.aidshilfe.de/meldung/hiv-polizei
Deklaration #positivarbeiten mit Informationen zu HIV im
Arbeitsleben: https://www.aidshilfe.de/positivarbeiten
Pressemitteilung der Aidshilfe Niedersachsen vom 17.7.2019:
http://ots.de/d3qSbn
Pressekontakt:
Deutsche Aidshilfe
Holger Wicht, Pressesprecher
Tel. (030) 69 00 87 - 16
presse@dah.aidshilfe.de
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Schlagwörter
HIV , Beruf , Rechtsprechung , Polizei , #positivarbeiten , Gesundheit , Aids , Gesundheit / Medizin , Soziales , Panorama ,
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