17.04.2019 13:44 | Pro Generika e.V. | Gesundheit / Medizin
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SPC Waiver: "Europa macht endlich den Weg frei für eine Stärkung der Arzneimittelproduktion"
Berlin (ots) - Generika- und Biosimilarunternehmen ist es in der
EU gesetzlich verboten, Arzneimittel herzustellen, sofern das
entsprechende Präparat des Erstanbieters noch durch Patente oder
andere Schutzrechte wie SPC (Supplementary Protection Certificates)
geschützt ist. Das führt dazu, dass Entwicklungs- und
Produktionskapazitäten systematisch aus Deutschland herausverlagert
werden müssen - mit spürbaren Folgen für den Produktionsstandort
Deutschland. Nach langen und intensiven Auseinandersetzungen zwischen
Europaparlament, Europäischer Kommission und den Mitgliedsstaaten hat
das Europaparlament heute eine Weiterentwicklung des Systems
'Geistiges Eigentum' beschlossen. Damit müssen ab dem 1. Juli 2022
Unternehmen, die in Deutschland Generika oder Biosimilars herstellen,
diese nicht länger im Ausland produzieren, um sie anschließend nach
Deutschland einzuführen. Das kommentiert Bork Bretthauer,
Geschäftsführer von Pro Generika:
"Wir sind sehr froh, dass sich am Ende auch die Bundesregierung in
Brüssel dafür engagiert hat, den Weg für eine Stärkung der
Arzneimittelproduktion in Deutschland und Europa frei zu machen.
Künftig kann die Markteinführungsproduktion von Generika und
Biosimilars dann endlich auch in Deutschland erfolgen. Aufgrund des
bislang geltenden Rechts mussten alle Generika und Biosimilars, die
für den Tag Eins nach Patentablauf in deutschen Apotheken vorrätig
waren, außerhalb der EU produziert und dann nach Deutschland
importiert werden. Diese Regelung hat sich als großes Hemmnis für die
Stärkung der heimischen Produktion von Arzneimitteln erwiesen. Und
dieser Webfehler im System geistigen Eigentums wird nun endlich
behoben. Wichtig ist dabei: Der hohe Standard geistigen Eigentums und
die umfangreichen Schutzrechte, die daraus in Europa resultieren,
werden um keinen Tag gekürzt. Hinzu kommt: Von der Neuregelung
profitieren alle Unternehmen, die in Deutschland und Europa
produzieren, also Generikaunternehmen, Biosimilarunternehmen,
Auftragshersteller und sämtliche Zulieferer."
Die Entscheidungsvorlage des Europäischen Parlaments finden Sie
hier: http://ots.de/CMgP9z
Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-0
info@progenerika.de / www.progenerika.de /
http://twitter.com/progenerika
Original-Content von: Pro Generika e.V., übermittelt durch news aktuell
EU gesetzlich verboten, Arzneimittel herzustellen, sofern das
entsprechende Präparat des Erstanbieters noch durch Patente oder
andere Schutzrechte wie SPC (Supplementary Protection Certificates)
geschützt ist. Das führt dazu, dass Entwicklungs- und
Produktionskapazitäten systematisch aus Deutschland herausverlagert
werden müssen - mit spürbaren Folgen für den Produktionsstandort
Deutschland. Nach langen und intensiven Auseinandersetzungen zwischen
Europaparlament, Europäischer Kommission und den Mitgliedsstaaten hat
das Europaparlament heute eine Weiterentwicklung des Systems
'Geistiges Eigentum' beschlossen. Damit müssen ab dem 1. Juli 2022
Unternehmen, die in Deutschland Generika oder Biosimilars herstellen,
diese nicht länger im Ausland produzieren, um sie anschließend nach
Deutschland einzuführen. Das kommentiert Bork Bretthauer,
Geschäftsführer von Pro Generika:
"Wir sind sehr froh, dass sich am Ende auch die Bundesregierung in
Brüssel dafür engagiert hat, den Weg für eine Stärkung der
Arzneimittelproduktion in Deutschland und Europa frei zu machen.
Künftig kann die Markteinführungsproduktion von Generika und
Biosimilars dann endlich auch in Deutschland erfolgen. Aufgrund des
bislang geltenden Rechts mussten alle Generika und Biosimilars, die
für den Tag Eins nach Patentablauf in deutschen Apotheken vorrätig
waren, außerhalb der EU produziert und dann nach Deutschland
importiert werden. Diese Regelung hat sich als großes Hemmnis für die
Stärkung der heimischen Produktion von Arzneimitteln erwiesen. Und
dieser Webfehler im System geistigen Eigentums wird nun endlich
behoben. Wichtig ist dabei: Der hohe Standard geistigen Eigentums und
die umfangreichen Schutzrechte, die daraus in Europa resultieren,
werden um keinen Tag gekürzt. Hinzu kommt: Von der Neuregelung
profitieren alle Unternehmen, die in Deutschland und Europa
produzieren, also Generikaunternehmen, Biosimilarunternehmen,
Auftragshersteller und sämtliche Zulieferer."
Die Entscheidungsvorlage des Europäischen Parlaments finden Sie
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