11.10.2019 14:02 | Johanniter Unfall Hilfe e.V. | Gesundheit / Medizin
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Notfallsanitäter brauchen Rechtssicherheit für ihre anspruchsvolle Arbeit / Johanniter sprechen sich für Gesetzesänderung aus
Berlin (ots) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung
beschlossen, die von den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz
vorgebrachte Initiative zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes
beim Bundestag einzubringen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt die
Bestrebungen, die Berufsausübung der Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten.
Mit der Neuregelung der Berufsausbildung und der Etablierung des
Berufsbildes "Notfallsanitäter" hat es der Bundesgesetzgeber 2013
geschafft, die Tätigkeit als dreijährige Berufsausbildung aufzuwerten
und mit dem neuen Ausbildungskonzept eine höhere Handlungskompetenz
zu vermitteln. Notfallsanitäter werden dazu ausgebildet,
eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist
hierbei stets, eine Verschlechterung des Zustandes des Patienten zu
verhindern. Die Durchführung solcher Maßnahmen liegt dabei
keinesfalls im Ermessen des Notfallsanitäters, sondern ist an den
Zustand des Patienten geknüpft. So darf der Notfallsanitäter invasive
Maßnahmen nur bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes oder
zu erwartenden schweren Folgeschäden anwenden.
Aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ist es für
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter jedoch derzeit nur eingeschränkt
möglich, ihr Können in den entsprechenden Situationen auch
vollumfänglich anzuwenden, ohne sich dabei der Gefahr einer
strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sehen. Hintergrund ist,
dass der im Heilpraktikergesetz verankerte Heilpraktikervorbehalt
eine Einwilligung gegenüber dem Notfallsanitäter unmöglich macht.
Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, Notfallsanitäterinnen und
-sanitäter im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Ausübung der Heilkunde zu
berechtigen: Sie dürften dann künftig über die von ihnen
durchzuführenden, invasiven Maßnahmen bei lebens- oder mit schweren
Folgeschäden bedrohten Patienten aufklären und könnten so von den
Patienten eine Einwilligung erhalten. Darüber hinaus wäre es ihnen
auch möglich, Diagnosen zu stellen und Therapieentscheidungen zu
treffen.
"Mit der Reform der Ausbildung und der Schaffung des neuen
Berufsbildes des Notfallsanitäters wurde ein wichtiger Schritt zu
einer Aufwertung und Professionalisierung des Retter-Berufs gemacht.
Nun müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass diese
hervorragend ausgebildeten Fachkräfte ihre Kompetenzen auch in vollem
Umfang und in einem rechtsicheren Rahmen zum Einsatz bringen können",
sagt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der
Johanniter-Unfall-Hilfe.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 23.000 Beschäftigten,
nahezu 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und rund 1,25
Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in
Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft.
Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und
Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten
und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und
anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der
humanitären Hilfe im Ausland. Mehr als 680.000 Notfalleinsätze haben
die Rettungskräfte der Johanniter im vergangenen Jahr bewältigt.
Die vollständige Stellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu
dem Thema finden Sie unter
https://www.johanniter.de/rechtssicherheit-fuer-notfallsanitaeter/
Pressekontakt:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Therese Raatz
Pressesprecherin
Tel: 030-26997-360
E-Mail: medien@johanniter.de
Original-Content von: Johanniter Unfall Hilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
beschlossen, die von den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz
vorgebrachte Initiative zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes
beim Bundestag einzubringen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt die
Bestrebungen, die Berufsausübung der Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten.
Mit der Neuregelung der Berufsausbildung und der Etablierung des
Berufsbildes "Notfallsanitäter" hat es der Bundesgesetzgeber 2013
geschafft, die Tätigkeit als dreijährige Berufsausbildung aufzuwerten
und mit dem neuen Ausbildungskonzept eine höhere Handlungskompetenz
zu vermitteln. Notfallsanitäter werden dazu ausgebildet,
eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist
hierbei stets, eine Verschlechterung des Zustandes des Patienten zu
verhindern. Die Durchführung solcher Maßnahmen liegt dabei
keinesfalls im Ermessen des Notfallsanitäters, sondern ist an den
Zustand des Patienten geknüpft. So darf der Notfallsanitäter invasive
Maßnahmen nur bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes oder
zu erwartenden schweren Folgeschäden anwenden.
Aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ist es für
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter jedoch derzeit nur eingeschränkt
möglich, ihr Können in den entsprechenden Situationen auch
vollumfänglich anzuwenden, ohne sich dabei der Gefahr einer
strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sehen. Hintergrund ist,
dass der im Heilpraktikergesetz verankerte Heilpraktikervorbehalt
eine Einwilligung gegenüber dem Notfallsanitäter unmöglich macht.
Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, Notfallsanitäterinnen und
-sanitäter im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Ausübung der Heilkunde zu
berechtigen: Sie dürften dann künftig über die von ihnen
durchzuführenden, invasiven Maßnahmen bei lebens- oder mit schweren
Folgeschäden bedrohten Patienten aufklären und könnten so von den
Patienten eine Einwilligung erhalten. Darüber hinaus wäre es ihnen
auch möglich, Diagnosen zu stellen und Therapieentscheidungen zu
treffen.
"Mit der Reform der Ausbildung und der Schaffung des neuen
Berufsbildes des Notfallsanitäters wurde ein wichtiger Schritt zu
einer Aufwertung und Professionalisierung des Retter-Berufs gemacht.
Nun müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass diese
hervorragend ausgebildeten Fachkräfte ihre Kompetenzen auch in vollem
Umfang und in einem rechtsicheren Rahmen zum Einsatz bringen können",
sagt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der
Johanniter-Unfall-Hilfe.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 23.000 Beschäftigten,
nahezu 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und rund 1,25
Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in
Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft.
Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und
Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten
und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und
anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der
humanitären Hilfe im Ausland. Mehr als 680.000 Notfalleinsätze haben
die Rettungskräfte der Johanniter im vergangenen Jahr bewältigt.
Die vollständige Stellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu
dem Thema finden Sie unter
https://www.johanniter.de/rechtssicherheit-fuer-notfallsanitaeter/
Pressekontakt:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Therese Raatz
Pressesprecherin
Tel: 030-26997-360
E-Mail: medien@johanniter.de
Original-Content von: Johanniter Unfall Hilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Arbeit , Gesetze , Beruf , Bundesrat , Sicherheitskräfte , Notfallsanitätergesetz , Notfallsanitäter , Ausbildung , Gesundheit / Medizin , Politik , Soziales ,
Das könnte Sie auch interessieren
Pistorius bei „maischberger“: Noch im Mai konkreter Vorschlag zur Wehrpflicht
Berlin (ots) - Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will in den kommenden Wochen seine Pläne für ein neues Wehrpflicht-Modell vorstellen: "Ich werde ein paar politische Gespräche führen...Artikel lesenWegen Gen-Soja und Pestiziden: NGOs reichen OECD-Beschwerde gegen Bayer ein
Berlin (ots) - Erstmals reicht eine internationale Gruppe von Menschenrechtsorganisationen Beschwerde gegen Bayer wegen Verstoßes gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen ein. Der Bes...Artikel lesenSperrfrist: 25.04.2024, 5:00 Uhr / MONITOR: Ukrainischer Botschafter fordert schärfere Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, die in Russland aktiv sind.
Köln (ots) - Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Oleksii Makeiev, fordert schärfere Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, die in Russland und in den von Russland besetzten Gebieten der Ukra...Artikel lesenBaubranche warnt: EU-Lieferkettengesetz bremst Bautätigkeit aus / Verbandschef Pakleppa: Auch mittelständische Betriebe werden hart getroffen / "Regelungswut ist nicht nachvollziehbar"
Osnabrück (ots) - Die deutsche Baubranche warnt davor, dass das europäische Lieferkettengesetz mittelständische Bauunternehmen "hart treffen" werde. "Obwohl vom Anwendungsbereich nicht erfasst, werd...Artikel lesenBei Vergewaltigungen: Niedersachsens Europaministerin für einheitliches Strafrecht in EU / Wiebke Osigus: "Müssen grenzübergreifender denken" - Aufruf zur Teilnahme an der Europawahl
Osnabrück (ots) - Niedersachsens Europaministerin Wiebke Osigus fordert in bestimmten Fällen eine Vereinheitlichung des Strafrechts auf europäischer Ebene. "Ich würde es für zielführend halten, in m...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Das Erste: "Und wenn das fünfte Lichtlein brennt" (AT): Weihnachtliche Komödie mit Henning Baum, Elena Uhlig, Meike Droste, Michael Lott, Max von Pufendorf, Daniel Donskoy, Tim Kalkhof u.v.m. im Dreh (FOTO)
- Einzigartiges Quiz-Tainment am Vorabend: Ruth Moschner und Steven Gätjen moderieren neue Quiz-Shows in SAT.1 (FOTO)