07.06.2019 14:42 | Bundeszahnärztekammer | Gesundheit / Medizin
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Neue zahnärztliche Approbationsordnung verabschiedet / Ausbildung für Zahnärzte aus dem Jahr 1955 endlich modernisiert
Berlin (ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die
völlig veraltete Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) nun
endlich modernisiert wird. Der Bundesrat hat der seit 2017
vorliegenden Novelle nach langem Ringen zugestimmt.
"Die Verabschiedung der neuen Studienordnung ist dringend und
längst überfällig. Dass die Aktualisierung der ZApprO nach 64 Jahren
nun zeitnah erfolgen soll, ist eine sehr gute Nachricht für die
Zahnmedizin. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen entsprechen
damit den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen", so
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.
Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für
ausländische Zahnärzte geklärt worden. Denn die zahnärztliche
Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der
Studierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso
Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
definieren. Dies ist in der alten Version nicht enthalten.
"1955 war der Praxisalltag ein ganz anderer, zwischen der
Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen
aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf
gesicherter Grundlage für die Jetztzeit auszubilden. Letztendlich
erwarten das auch die Patienten - und zwar zu Recht! Wir danken
Bayern und den weiteren beteiligten Bundesländern, die die
Dringlichkeit erkannt und einen Kompromiss ausgearbeitet haben", so
Engel.
Einziger Wermutstropfen: Der verabschiedete Kompromiss besagt
unter anderem, dass die Vorklinik von der Novelle ausgenommen ist.
Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17
(Landes-)zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen
Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den
Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.
Hintergrund:
Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und
ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist
inzwischen 64 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche
Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch
zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten.
Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hatte nach jahrelangen
Gesprächen mit der Zahnmedizin am 02. August 2017 einen
Kabinettsentwurf zur "Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen
Ausbildung" vorgelegt. Diese musste vom Bundesrat befürwortet werden.
Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de
Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell
völlig veraltete Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) nun
endlich modernisiert wird. Der Bundesrat hat der seit 2017
vorliegenden Novelle nach langem Ringen zugestimmt.
"Die Verabschiedung der neuen Studienordnung ist dringend und
längst überfällig. Dass die Aktualisierung der ZApprO nach 64 Jahren
nun zeitnah erfolgen soll, ist eine sehr gute Nachricht für die
Zahnmedizin. Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen entsprechen
damit den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen", so
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.
Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für
ausländische Zahnärzte geklärt worden. Denn die zahnärztliche
Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der
Studierenden, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso
Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
definieren. Dies ist in der alten Version nicht enthalten.
"1955 war der Praxisalltag ein ganz anderer, zwischen der
Zahnmedizin heute und damals liegen Welten. Die Hochschulen brauchen
aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, um die Studierenden auf
gesicherter Grundlage für die Jetztzeit auszubilden. Letztendlich
erwarten das auch die Patienten - und zwar zu Recht! Wir danken
Bayern und den weiteren beteiligten Bundesländern, die die
Dringlichkeit erkannt und einen Kompromiss ausgearbeitet haben", so
Engel.
Einziger Wermutstropfen: Der verabschiedete Kompromiss besagt
unter anderem, dass die Vorklinik von der Novelle ausgenommen ist.
Die Bundeszahnärztekammer und mit ihr die 17
(Landes-)zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen
Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den
Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.
Hintergrund:
Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und
ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist
inzwischen 64 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche
Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch
zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten.
Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hatte nach jahrelangen
Gesprächen mit der Zahnmedizin am 02. August 2017 einen
Kabinettsentwurf zur "Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen
Ausbildung" vorgelegt. Diese musste vom Bundesrat befürwortet werden.
Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de
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Schlagwörter
Zahnmedizin , Beruf , Bundesrat , Medizin , Approbationsordnung , Ausbildung , Gesundheitspolitik , Gesundheit , Gesundheit / Medizin , Politik ,
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