02.05.2019 17:04 | ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände | Gesundheit / Medizin
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Mitgliederversammlung: ABDA soll neues Apothekengesetz kritisch begleiten (FOTO)

Foto: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Deutschlands Apotheker begrüßen die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums, die Apotheken vor Ort zu stärken. Als wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels sehen sie den Erhalt und die Stärkung der Gleichpreisigkeit für alle rezeptpflichtigen Arzneimittel an. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7002 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"
Berlin (ots) -
Deutschlands Apotheker begrüßen die Absicht des
Bundesgesundheitsministeriums, die Apotheken vor Ort zu stärken. Als
wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels sehen sie
den Erhalt und die Stärkung der Gleichpreisigkeit für alle
rezeptpflichtigen Arzneimittel an. In ihrer Stellungnahme zum
vorliegenden Referentenentwurf eines neuen Apothekengesetzes werden
die Apotheker deshalb den Gesetzgeber auffordern, die Einhaltung der
Arzneimittelpreisverordnung nicht nur im Rahmen der Gesetzlichen
Krankenversicherung, sondern auch für Privatversicherte und
Selbstzahler zu gewährleisten. Deswegen muss auf die vom Ministerium
vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz
verzichtet werden, wenn die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung
der Apotheken vor Ort tatsächlich erreicht werden soll. In einem
einstimmigen Beschluss haben sich die Delegierten der
außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung heute in Berlin darauf
geeinigt.
"Das Bundesgesundheitsministerium will die Apotheken vor Ort
stärken, lässt aber noch wesentliche Voraussetzungen dafür im
Gesetzentwurf vermissen", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "In unserer
Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir diese Defizite
beschreiben und klare Alternativen benennen. Die
Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der
Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch
europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für
rezeptpflichtige Medikamente darf nicht nur für gesetzlich
versicherte Patienten gelten, sondern muss es auch für
Privatversicherte und Selbstzahler." Schmidt weiter: "Die
Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen
Monate bestätigt und somit dem Vorstand erneut ein klares Mandat für
die nächsten Wochen und Monate gegeben. Die Geschäftsführung wird nun
unsere Stellungnahmen im kommenden Gesetzgebungsverfahren aktiv und
kritisch formulieren."
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Deutschlands Apotheker begrüßen die Absicht des
Bundesgesundheitsministeriums, die Apotheken vor Ort zu stärken. Als
wesentliche Voraussetzung für die Erreichung dieses Ziels sehen sie
den Erhalt und die Stärkung der Gleichpreisigkeit für alle
rezeptpflichtigen Arzneimittel an. In ihrer Stellungnahme zum
vorliegenden Referentenentwurf eines neuen Apothekengesetzes werden
die Apotheker deshalb den Gesetzgeber auffordern, die Einhaltung der
Arzneimittelpreisverordnung nicht nur im Rahmen der Gesetzlichen
Krankenversicherung, sondern auch für Privatversicherte und
Selbstzahler zu gewährleisten. Deswegen muss auf die vom Ministerium
vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz
verzichtet werden, wenn die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung
der Apotheken vor Ort tatsächlich erreicht werden soll. In einem
einstimmigen Beschluss haben sich die Delegierten der
außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung heute in Berlin darauf
geeinigt.
"Das Bundesgesundheitsministerium will die Apotheken vor Ort
stärken, lässt aber noch wesentliche Voraussetzungen dafür im
Gesetzentwurf vermissen", sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "In unserer
Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir diese Defizite
beschreiben und klare Alternativen benennen. Die
Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der
Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch
europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für
rezeptpflichtige Medikamente darf nicht nur für gesetzlich
versicherte Patienten gelten, sondern muss es auch für
Privatversicherte und Selbstzahler." Schmidt weiter: "Die
Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen
Monate bestätigt und somit dem Vorstand erneut ein klares Mandat für
die nächsten Wochen und Monate gegeben. Die Geschäftsführung wird nun
unsere Stellungnahmen im kommenden Gesetzgebungsverfahren aktiv und
kritisch formulieren."
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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