15.07.2019 13:08 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Gesundheit / Medizin
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Maag: Vorstoß zu besserem Schutz vor Masern begrüßenswert
Berlin (ots) - Masern-Impfung dient auch dem Schutz der
Allgemeinheit
Das Bundeskabinett will am Mittwoch über einen Gesetzentwurf zum
Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention entscheiden.
Schon im Vorfeld wird darüber diskutiert. Dazu erklärt die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Karin Maag:
"Den Gesetzentwurf, der eine Ausweitung der Impfpflicht gegen
Masern vorsieht, begrüßen wir. Masern sind nämlich keine
Bagatellerkrankung, und Impfungen sind eine der wirksamsten
präventiven medizinischen Maßnahmen. Entscheidend ist dabei nicht nur
der Schutz für die geimpfte Person selbst, sondern auch der Schutz
für alle anderen, die sich nicht impfen lassen können, weil sie
jünger als neun Monate oder krank sind.
Der aktuelle Gesetzentwurf verschärft die geltenden Regeln, da
diese nicht ausreichend gegriffen haben. Die CDU/CSU-Fraktion findet
die vorgesehene Verschärfung richtig, denn nur eine lückenlose
Impfung aller Kinder in Kita und Schule kann letzten Endes
gewährleisten, dass keine Ansteckungswelle erfolgt. Daher ist es
besonders erfreulich, dass der Gesetzentwurf den Impfnachweis für
alle Personen vorsieht, die in Einrichtungen tätig sind, in denen
Kinder oder Asylbewerber betreut werden beziehungsweise untergebracht
sind. Er umfasst auch Personal in medizinischen Einrichtungen.
Darüber hinaus müssen wir auch die Gründe analysieren, warum über
97 Prozent der Kinder die erste Masernimpfung erhalten haben, die
Quote bei der zweiten entscheidenden Impfung aber unter 93 Prozent
liegt. Mutmaßlich sind die Eltern keine Impfgegner, sondern es fehlt
ihnen oft an Informationen. Deswegen begrüßen wir vor allem die im
Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Informationspflichten der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch die gesetzliche
Klarstellung, dass jeder Arzt, also unabhängig von der Fachrichtung,
entsprechende Schutzimpfungen vornehmen darf, wird den
flächendeckenden Impfschutz erleichtern.
Zur Diskussion um die Impfpflicht sagen wir ganz klar: Für jene
Eltern, die wir mit der Aufklärung nicht erreichen, ist die
Impfpflicht mit allen Konsequenzen die geeignete Maßnahme. Wer andere
mit einer potenziell tödlichen Krankheit ansteckt, gegen die er sich
problemlos hätte impfen lassen können, handelt verantwortungslos. Wir
werden daher nach der Sommerpause zügig in das parlamentarische
Verfahren einsteigen, damit die gesetzlichen Maßnahmen für einen
flächendeckenden Impfschutz gegen Masern schnell umgesetzt werden
können."
Hintergrund:
Schon jetzt müssen sich Eltern beim Kinderarzt informieren. Über
den Impfschutz ihres Kindes erhalten sie einen schriftlichen
Nachweis, den sie der Kindertageseinrichtung vorzeigen müssen. Falls
Eltern sich dieser Beratung verweigern, droht ihnen im Rahmen des
Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Allgemeinheit
Das Bundeskabinett will am Mittwoch über einen Gesetzentwurf zum
Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention entscheiden.
Schon im Vorfeld wird darüber diskutiert. Dazu erklärt die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Karin Maag:
"Den Gesetzentwurf, der eine Ausweitung der Impfpflicht gegen
Masern vorsieht, begrüßen wir. Masern sind nämlich keine
Bagatellerkrankung, und Impfungen sind eine der wirksamsten
präventiven medizinischen Maßnahmen. Entscheidend ist dabei nicht nur
der Schutz für die geimpfte Person selbst, sondern auch der Schutz
für alle anderen, die sich nicht impfen lassen können, weil sie
jünger als neun Monate oder krank sind.
Der aktuelle Gesetzentwurf verschärft die geltenden Regeln, da
diese nicht ausreichend gegriffen haben. Die CDU/CSU-Fraktion findet
die vorgesehene Verschärfung richtig, denn nur eine lückenlose
Impfung aller Kinder in Kita und Schule kann letzten Endes
gewährleisten, dass keine Ansteckungswelle erfolgt. Daher ist es
besonders erfreulich, dass der Gesetzentwurf den Impfnachweis für
alle Personen vorsieht, die in Einrichtungen tätig sind, in denen
Kinder oder Asylbewerber betreut werden beziehungsweise untergebracht
sind. Er umfasst auch Personal in medizinischen Einrichtungen.
Darüber hinaus müssen wir auch die Gründe analysieren, warum über
97 Prozent der Kinder die erste Masernimpfung erhalten haben, die
Quote bei der zweiten entscheidenden Impfung aber unter 93 Prozent
liegt. Mutmaßlich sind die Eltern keine Impfgegner, sondern es fehlt
ihnen oft an Informationen. Deswegen begrüßen wir vor allem die im
Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Informationspflichten der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch die gesetzliche
Klarstellung, dass jeder Arzt, also unabhängig von der Fachrichtung,
entsprechende Schutzimpfungen vornehmen darf, wird den
flächendeckenden Impfschutz erleichtern.
Zur Diskussion um die Impfpflicht sagen wir ganz klar: Für jene
Eltern, die wir mit der Aufklärung nicht erreichen, ist die
Impfpflicht mit allen Konsequenzen die geeignete Maßnahme. Wer andere
mit einer potenziell tödlichen Krankheit ansteckt, gegen die er sich
problemlos hätte impfen lassen können, handelt verantwortungslos. Wir
werden daher nach der Sommerpause zügig in das parlamentarische
Verfahren einsteigen, damit die gesetzlichen Maßnahmen für einen
flächendeckenden Impfschutz gegen Masern schnell umgesetzt werden
können."
Hintergrund:
Schon jetzt müssen sich Eltern beim Kinderarzt informieren. Über
den Impfschutz ihres Kindes erhalten sie einen schriftlichen
Nachweis, den sie der Kindertageseinrichtung vorzeigen müssen. Falls
Eltern sich dieser Beratung verweigern, droht ihnen im Rahmen des
Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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