03.10.2018 11:14 | AOK-Bundesverband | Gesundheit / Medizin
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Einvernehmliche Reform des Morbi-RSA rasch möglich
Berlin (ots) - Mit Blick auf die Pressekonferenz des BKK
Dachverbandes e.V., des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) und
der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) zur "Zukunft der
GKV-Finanzarchitektur" am kommenden Donnerstag (4. Oktober 2018)
erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer:
"Die Fragen, die unsere Wettbewerber jetzt aufwerfen, lassen sich
aus unserer Sicht schnell beantworten. Dabei hilft die Lektüre der
beiden Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats. Dort wird
genau beschrieben, welche Schritte für eine Weiterentwicklung des
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA)
erforderlich sind. Zentral ist demnach die Berücksichtigung aller
Krankheiten im Morbi-RSA statt wie bisher 80. Zudem sollten unbedingt
das Alter in die Berechnung der Morbiditätszuschläge einfließen und
der Erwerbsminderungsstatus zur Differenzierung des Schweregrades
herangezogen werden. Die zur Sicherung valider Datengrundlagen
gedachten Kodierrichtlinien hat die Koalition bereits im
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankert. Nur zur Frage
eines Regionalfaktors bleiben Differenzen: Durch die Umverteilung von
Finanzmitteln von ländlichen in städtische Regionen wird kein Problem
gelöst, sondern die bestehende Herausforderung der Versorgung im
ländlichen Raum verschärft. Ansonsten ergeben sich mittlerweile große
Schnittmengen zwischen den Forderungen der Kassenarten.
Der Umgang mit der sogenannten obligatorischen
Anschlussversicherung ist ein Spezialthema und erscheint mittlerweile
publizistisch überstrapaziert. Abgesehen davon, dass rückwirkende
Eingriffe ins Recht verfassungsrechtlich immer bedenklich sind, geht
es vor allem noch um die Gleichbehandlung der Kassen vor dem Gesetz.
Das wollen wir alle. Insofern ist es gut, wenn klare gesetzliche
Regelungen geschaffen werden, die alle freiwilligen
Versicherungsverhältnisse gleichermaßen erfassen."
Für die Redaktionen: Mehr Statements, Interviews, Analysen und
Perspektiven zur anstehenden Reform des Morbi-RSA finden Sie auf
https://www.aok-bv.de/positionen/statements/index_21124.html.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Dachverbandes e.V., des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) und
der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) zur "Zukunft der
GKV-Finanzarchitektur" am kommenden Donnerstag (4. Oktober 2018)
erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer:
"Die Fragen, die unsere Wettbewerber jetzt aufwerfen, lassen sich
aus unserer Sicht schnell beantworten. Dabei hilft die Lektüre der
beiden Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats. Dort wird
genau beschrieben, welche Schritte für eine Weiterentwicklung des
morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA)
erforderlich sind. Zentral ist demnach die Berücksichtigung aller
Krankheiten im Morbi-RSA statt wie bisher 80. Zudem sollten unbedingt
das Alter in die Berechnung der Morbiditätszuschläge einfließen und
der Erwerbsminderungsstatus zur Differenzierung des Schweregrades
herangezogen werden. Die zur Sicherung valider Datengrundlagen
gedachten Kodierrichtlinien hat die Koalition bereits im
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verankert. Nur zur Frage
eines Regionalfaktors bleiben Differenzen: Durch die Umverteilung von
Finanzmitteln von ländlichen in städtische Regionen wird kein Problem
gelöst, sondern die bestehende Herausforderung der Versorgung im
ländlichen Raum verschärft. Ansonsten ergeben sich mittlerweile große
Schnittmengen zwischen den Forderungen der Kassenarten.
Der Umgang mit der sogenannten obligatorischen
Anschlussversicherung ist ein Spezialthema und erscheint mittlerweile
publizistisch überstrapaziert. Abgesehen davon, dass rückwirkende
Eingriffe ins Recht verfassungsrechtlich immer bedenklich sind, geht
es vor allem noch um die Gleichbehandlung der Kassen vor dem Gesetz.
Das wollen wir alle. Insofern ist es gut, wenn klare gesetzliche
Regelungen geschaffen werden, die alle freiwilligen
Versicherungsverhältnisse gleichermaßen erfassen."
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Perspektiven zur anstehenden Reform des Morbi-RSA finden Sie auf
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