10.06.2024 11:24 | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) | Gesundheit / Medizin
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Alkohol & Co. in der Arbeitswelt - Jedes Glas ist eins zu viel
Berlin (ots) -
Anmoderationsvorschlag: Auch, wenn der Besitz bestimmter Mengen Cannabis mittlerweile erlaubt ist, ist eigentlich völlig klar, dass berauschende Mittel am Arbeitsplatz nichts zu suchen haben. Die Realität sieht aber anders aus: Geburtstage, Urlaubsrunden, Firmenjubiläen: Immer wieder findet zumindest Alkohol seinen Weg in unsere Arbeitswelt - ein Glas wird ja wohl nicht so schlimm sein. Welche Regelungen gelten eigentlich am Arbeitsplatz? Wie erkenne ich als Kollege oder Führungskraft, ob jemand vielleicht sogar schon süchtig ist und wie geht man damit um? Die Antworten liefert (zum Welt-Drogentag am 26. Juni) mein Kollege Mario Hattwig.
Sprecher: Betriebe können zwar eigene Vereinbarungen zu Alkohol und anderen Drogen am Arbeitsplatz beschließen. Ein generelles Verbot per Gesetz gibt's allerdings nicht. Eine ganz klare Grenze zieht der Gesetzgeber aber, wenn man zur Gefahr für sich oder andere wird. Und das ist umso wahrscheinlicher, je mehr der Konsum zur Sucht wird. Darum: Augen auf!
O-Ton 1 (Dr. Marlen Cosmar, 30 Sek.): "Die Anzeichen, die sich am Anfang oft einstellen, sind häufige Ausfallzeiten von wenigen Tagen, starke Leistungsschwankungen, auch eine Gleichgültigkeit gegenüber der eigenen Tätigkeit und teilweise auch ein verändertes Erscheinungsbild, also: Wenn man ohne Alkohol seine normalen Tätigkeiten nicht mehr aufrechterhalten kann, sein Sozialleben, wenn man die Arbeit nicht schafft ohne den Alkohol, und auch wenn es nur ein Glas am Abend ist, dann ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine Sucht vorliegt."
Sprecher: Sagt Dr. Marlen Cosmar, Psychologin am Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Dresden. Wer sowas beobachtet, sollte die betreffende Person darauf ansprechen. Ganz wichtig dabei ist, ...
O-Ton 2 (Dr. Marlen Cosmar, 27 Sek.): "... dass man genau darstellt, an welchen Stellen sich das Arbeitsverhalten oder auch das Sozialverhalten am Arbeitsplatz verändert hat. Es ist gut, wenn man das vorher auch dokumentiert hat, dass man diese konkreten Beispiele auch aufzählen kann, weil die Betroffenen das mitunter auch negieren werden oder gar nicht so selber wahrgenommen haben. Was man nicht tun sollte, ist, konkret einen Diagnoseverdacht im Sinne von 'Ich glaube, du leidest unter Alkoholsucht' zu äußern."
Sprecher: Eine Suchterkrankung bedeutet übrigens nicht zwangsläufig das berufliche Aus. Bei vielen der zahlreichen Therapien zur Suchtrehabilitation ist die Beschäftigung sogar ein wichtiger Teil des Weges, weil sie Struktur gibt. Optimalerweise kommt es aber gar nicht erst so weit. Auch die Unternehmen können dazu beitragen.
O-Ton 3 (Dr. Marlen Cosmar, 34 Sek.): "Am besten ist es, eine Null-Alkohol-Politik im Unternehmen zu fahren und diese dann auch zusammen mit den Mitarbeitervertretern in einer Betriebsvereinbarung entsprechend zu regeln. Ansonsten kann man natürlich informieren über Suchtrisiken, über die Folgen von Sucht und Alkohol- oder Drogenmissbrauch, und man kann natürlich auch noch mal darüber informieren, wie erkennt man Missbrauch oder auch Sucht bei Kolleginnen und Kollegen. Die Unfallversicherungsträger bieten hier auch eine ganze Reihe von Informationen und beraten zum Teil auch direkt zu diesem Thema."
Abmoderationsvorschlag Radio PR: Suchtprobleme durch Alkohol - aber auch Medikamente, Aufputschmittel oder Drogen werden oft unterschätzt. Sie stürzen nicht nur für Betroffene und deren Angehörige in Schwierigkeiten. Wer betrunken oder bekifft Maschinen oder ein Fahrzeug steuert, gefährdet sich und andere. Allein beim Thema Alkohol schätzen Fachleute, dass zehn Prozent aller Beschäftigten - von der Geschäftsführung bis zur Aushilfskraft - aus gesundheitlicher Sicht zu viel trinken. Mehr Infos zum Thema gibt es unter dguv.de.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
presse@dguv.de
030-13001-1414
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
Anmoderationsvorschlag: Auch, wenn der Besitz bestimmter Mengen Cannabis mittlerweile erlaubt ist, ist eigentlich völlig klar, dass berauschende Mittel am Arbeitsplatz nichts zu suchen haben. Die Realität sieht aber anders aus: Geburtstage, Urlaubsrunden, Firmenjubiläen: Immer wieder findet zumindest Alkohol seinen Weg in unsere Arbeitswelt - ein Glas wird ja wohl nicht so schlimm sein. Welche Regelungen gelten eigentlich am Arbeitsplatz? Wie erkenne ich als Kollege oder Führungskraft, ob jemand vielleicht sogar schon süchtig ist und wie geht man damit um? Die Antworten liefert (zum Welt-Drogentag am 26. Juni) mein Kollege Mario Hattwig.
Sprecher: Betriebe können zwar eigene Vereinbarungen zu Alkohol und anderen Drogen am Arbeitsplatz beschließen. Ein generelles Verbot per Gesetz gibt's allerdings nicht. Eine ganz klare Grenze zieht der Gesetzgeber aber, wenn man zur Gefahr für sich oder andere wird. Und das ist umso wahrscheinlicher, je mehr der Konsum zur Sucht wird. Darum: Augen auf!
O-Ton 1 (Dr. Marlen Cosmar, 30 Sek.): "Die Anzeichen, die sich am Anfang oft einstellen, sind häufige Ausfallzeiten von wenigen Tagen, starke Leistungsschwankungen, auch eine Gleichgültigkeit gegenüber der eigenen Tätigkeit und teilweise auch ein verändertes Erscheinungsbild, also: Wenn man ohne Alkohol seine normalen Tätigkeiten nicht mehr aufrechterhalten kann, sein Sozialleben, wenn man die Arbeit nicht schafft ohne den Alkohol, und auch wenn es nur ein Glas am Abend ist, dann ist das ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine Sucht vorliegt."
Sprecher: Sagt Dr. Marlen Cosmar, Psychologin am Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Dresden. Wer sowas beobachtet, sollte die betreffende Person darauf ansprechen. Ganz wichtig dabei ist, ...
O-Ton 2 (Dr. Marlen Cosmar, 27 Sek.): "... dass man genau darstellt, an welchen Stellen sich das Arbeitsverhalten oder auch das Sozialverhalten am Arbeitsplatz verändert hat. Es ist gut, wenn man das vorher auch dokumentiert hat, dass man diese konkreten Beispiele auch aufzählen kann, weil die Betroffenen das mitunter auch negieren werden oder gar nicht so selber wahrgenommen haben. Was man nicht tun sollte, ist, konkret einen Diagnoseverdacht im Sinne von 'Ich glaube, du leidest unter Alkoholsucht' zu äußern."
Sprecher: Eine Suchterkrankung bedeutet übrigens nicht zwangsläufig das berufliche Aus. Bei vielen der zahlreichen Therapien zur Suchtrehabilitation ist die Beschäftigung sogar ein wichtiger Teil des Weges, weil sie Struktur gibt. Optimalerweise kommt es aber gar nicht erst so weit. Auch die Unternehmen können dazu beitragen.
O-Ton 3 (Dr. Marlen Cosmar, 34 Sek.): "Am besten ist es, eine Null-Alkohol-Politik im Unternehmen zu fahren und diese dann auch zusammen mit den Mitarbeitervertretern in einer Betriebsvereinbarung entsprechend zu regeln. Ansonsten kann man natürlich informieren über Suchtrisiken, über die Folgen von Sucht und Alkohol- oder Drogenmissbrauch, und man kann natürlich auch noch mal darüber informieren, wie erkennt man Missbrauch oder auch Sucht bei Kolleginnen und Kollegen. Die Unfallversicherungsträger bieten hier auch eine ganze Reihe von Informationen und beraten zum Teil auch direkt zu diesem Thema."
Abmoderationsvorschlag Radio PR: Suchtprobleme durch Alkohol - aber auch Medikamente, Aufputschmittel oder Drogen werden oft unterschätzt. Sie stürzen nicht nur für Betroffene und deren Angehörige in Schwierigkeiten. Wer betrunken oder bekifft Maschinen oder ein Fahrzeug steuert, gefährdet sich und andere. Allein beim Thema Alkohol schätzen Fachleute, dass zehn Prozent aller Beschäftigten - von der Geschäftsführung bis zur Aushilfskraft - aus gesundheitlicher Sicht zu viel trinken. Mehr Infos zum Thema gibt es unter dguv.de.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
presse@dguv.de
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