30.06.2020 16:36 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Finanzen
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Tillmann/Hauer: BGH schafft Rechtssicherheit beim Basiskonto
Berlin (ots) - Verbraucherschutz bei Basiskontogebühren gestärkt - gesetzliche Regelung im Zahlungskontengesetz schützt vor nicht angemessenen Bankentgelten
Der BGH hat am heutigen Dienstag sein Urteil zu Entgelten beim Basiskonto gesprochen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:
"Der Zugang zum Basiskonto wurde mit dem Zahlungskontengesetz umgesetzt. Kernstück des Gesetzes war die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle. Auch diejenigen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, beispielsweise obdachlose Menschen, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Damit die Gebühren für den besonders schutzbedürftigen Adressatenkreis der Basiskonten überschaubar bleiben, wurden sie im Zahlungskontengesetz durch das Kriterium der "Angemessenheit" begrenzt. Diesem Kriterium wurden durch die Rechtsprechung bereits klare Konturen verliehen. Auch das aktuelle BGH-Urteil erklärt unangemessen hohe Entgelte für unwirksam. Das Gericht stellt u.a. fest, dass Entgelte jedenfalls dann nicht angemessen im Sinne des § 41 Abs. 2 ZKG sind, wenn in dem verlangten Entgelt Kostenbestandteile enthalten sind, die entweder gar nicht oder jedenfalls nicht nur auf die Nutzer der Basiskonten umgelegt werden dürfen. Aus dem Zusammenspiel der aktuellen Gesetzeslage mit Deckelung der Gebühren und der zusätzlichen Möglichkeit von BaFin-Interventionen, kann und sollte gegen Ausreißer bei den Gebühren wirksam vorgegangen werden. Im vorliegenden BGH-Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geklagt und Recht erhalten. Bei überhöhten Bankgebühren ermutigen wir Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich dazu, ihre örtlichen Verbraucherzentralen zu informieren, damit diese gegen im Einzelfall unangemessen hohe Gebühren vorgehen können. Auch für solche Fälle haben wir den Marktwächter Finanzen mit Bundesmitteln eingerichtet, um über die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt zu beobachten und zu analysieren, damit auf Fehlentwicklungen schnell reagiert werden kann."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-53015
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4639135
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Der BGH hat am heutigen Dienstag sein Urteil zu Entgelten beim Basiskonto gesprochen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:
"Der Zugang zum Basiskonto wurde mit dem Zahlungskontengesetz umgesetzt. Kernstück des Gesetzes war die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle. Auch diejenigen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, beispielsweise obdachlose Menschen, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Damit die Gebühren für den besonders schutzbedürftigen Adressatenkreis der Basiskonten überschaubar bleiben, wurden sie im Zahlungskontengesetz durch das Kriterium der "Angemessenheit" begrenzt. Diesem Kriterium wurden durch die Rechtsprechung bereits klare Konturen verliehen. Auch das aktuelle BGH-Urteil erklärt unangemessen hohe Entgelte für unwirksam. Das Gericht stellt u.a. fest, dass Entgelte jedenfalls dann nicht angemessen im Sinne des § 41 Abs. 2 ZKG sind, wenn in dem verlangten Entgelt Kostenbestandteile enthalten sind, die entweder gar nicht oder jedenfalls nicht nur auf die Nutzer der Basiskonten umgelegt werden dürfen. Aus dem Zusammenspiel der aktuellen Gesetzeslage mit Deckelung der Gebühren und der zusätzlichen Möglichkeit von BaFin-Interventionen, kann und sollte gegen Ausreißer bei den Gebühren wirksam vorgegangen werden. Im vorliegenden BGH-Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände geklagt und Recht erhalten. Bei überhöhten Bankgebühren ermutigen wir Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich dazu, ihre örtlichen Verbraucherzentralen zu informieren, damit diese gegen im Einzelfall unangemessen hohe Gebühren vorgehen können. Auch für solche Fälle haben wir den Marktwächter Finanzen mit Bundesmitteln eingerichtet, um über die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt zu beobachten und zu analysieren, damit auf Fehlentwicklungen schnell reagiert werden kann."
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