16.10.2019 15:01 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Finanzen
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Tillmann/Güntzler: Grundsteuerreform beschlossen
Berlin (ots) - Finanzausschuss schafft bei der Grundsteuer
Planungssicherheit
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch die Entwürfe der
Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 1025b),
zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
(Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG) sowie zur Änderung des
Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für
die Bebauung abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der
zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler:
""Was lange währt, wird endlich gut." Die Kommunen haben jetzt
Planungssicherheit zu einer ihrer bedeutendsten Einnahmequellen.
Wichtig ist uns, dass das neue Grundsteuerrecht möglichst einfach
ist. Deshalb muss das Ziel sein, dass mittelfristig so viele Daten
wie möglich - wie zum Beispiel Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen und
Baujahr - von der Finanzverwaltung automatisch zur Verfügung gestellt
werden. Dauerhaft ließe sich so eine vorausgefüllte Steuererklärung
realisieren. Die länderspezifische Öffnungsklausel ist wichtig, damit
regionale Verwerfungen wie z. B. in Stadtstaaten und Flächenländern,
Ballungszentren und ländlichen Räumen verhindert werden können. Für
Steuerpflichtige in Ländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch
machen, muss sichergestellt sein, dass es nicht zu
Zweifacherklärungen - einmal zum Zwecke der Grundsteuer und einmal
zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs - kommen darf. Außerdem
konnten wir einen Abschlag für Denkmäler erreichen, damit der
Denkmalschutz weiterhin im Grundsteuerrecht gewürdigt wird. Um
steigende Steuereinnahmen und damit verbunden höhere Mieten zu
vermeiden, werden wir bis zur erstmaligen Anwendung des neuen
Grundsteuerrechts am 1. Januar 2025 die Steuermesszahl anhand der
dann tatsächlichen Berechnungen noch einmal evaluieren und
gegebenenfalls anpassen.
Über das Thema hinaus zeigt das Gesetzgebungsverfahren, dass
unsere Demokratie funktioniert. Ein Dank gilt auch der FDP und den
Grünen, die sehr sachorientiert mitberaten und eine gemeinsame
Zustimmung angekündigt haben."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Planungssicherheit
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch die Entwürfe der
Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 1025b),
zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
(Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG) sowie zur Änderung des
Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für
die Bebauung abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der
zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler:
""Was lange währt, wird endlich gut." Die Kommunen haben jetzt
Planungssicherheit zu einer ihrer bedeutendsten Einnahmequellen.
Wichtig ist uns, dass das neue Grundsteuerrecht möglichst einfach
ist. Deshalb muss das Ziel sein, dass mittelfristig so viele Daten
wie möglich - wie zum Beispiel Bodenrichtwerte, Grundstücksgrößen und
Baujahr - von der Finanzverwaltung automatisch zur Verfügung gestellt
werden. Dauerhaft ließe sich so eine vorausgefüllte Steuererklärung
realisieren. Die länderspezifische Öffnungsklausel ist wichtig, damit
regionale Verwerfungen wie z. B. in Stadtstaaten und Flächenländern,
Ballungszentren und ländlichen Räumen verhindert werden können. Für
Steuerpflichtige in Ländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch
machen, muss sichergestellt sein, dass es nicht zu
Zweifacherklärungen - einmal zum Zwecke der Grundsteuer und einmal
zur Berechnung des Länderfinanzausgleichs - kommen darf. Außerdem
konnten wir einen Abschlag für Denkmäler erreichen, damit der
Denkmalschutz weiterhin im Grundsteuerrecht gewürdigt wird. Um
steigende Steuereinnahmen und damit verbunden höhere Mieten zu
vermeiden, werden wir bis zur erstmaligen Anwendung des neuen
Grundsteuerrechts am 1. Januar 2025 die Steuermesszahl anhand der
dann tatsächlichen Berechnungen noch einmal evaluieren und
gegebenenfalls anpassen.
Über das Thema hinaus zeigt das Gesetzgebungsverfahren, dass
unsere Demokratie funktioniert. Ein Dank gilt auch der FDP und den
Grünen, die sehr sachorientiert mitberaten und eine gemeinsame
Zustimmung angekündigt haben."
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