31.08.2018 07:00 | Kraus Ghendler Ruvinskij | Finanzen
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Schwere Schlappe für Mercedes in Stuttgart: Erstmals Widerrufs-Urteil gegen Mercedes-Benz Bank (FOTO)
Foto: obs/Kraus Ghendler Ruvinskij/SimpleVision
Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Ein am 29.08.2018 veröffentlichtes Urteil ist das erste Urteil überhaupt gegen die Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. ©fotolia.de, Urheber: SimpleVision. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/127230 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Kraus Ghendler Ruvinskij/SimpleVision"
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Mehr Informationen
http://ots.de/9HAuww
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Köln (ots) -
Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Ein am 29.08.2018
veröffentlichtes Urteil ist das erste Urteil überhaupt gegen die
Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. Für
Mercedes-Kunden ist die Zukunft damit gerade ein ganzes Stück
positiver geworden. Zahlreiche Gerichte hatten bereits bestätigt,
dass Fehler in den Kreditverträgen anderer Herstellerbanken deren
Kunden zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigen. Nun konnte zum
ersten Mal auch ein Daimler-Kunde sein Fahrzeug noch Jahre nach dem
Kauf zurückgeben. Dafür kann er seine gezahlten Raten und die
Anzahlung zurückverlangen. Dies erreichte er ausgerechnet in
Stuttgart, sozusagen im Wohnzimmer von Mercedes.
Klägervertreter Rechtsanwalt Ludger Knuth von der
Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ: "Von diesem Urteil
dürfte Signalwirkung ausgehen, denn die zugrunde liegenden Fehler
ziehen sich durch sämtliche Verträge der Mercedes-Bank. Und nicht nur
das, die gleichen Fehler haben wir auch in zahlreichen Verträgen der
BMW-Bank gefunden. Damit ist der Weg für Autokäufer geebnet, sich
ohne Verluste von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen."
Widerruf drei Jahre nach Fahrzeugkauf erklärt
Der Kläger hatte im August 2014 einen Mercedes-Benz 220 CDI
BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro erworben. Den
Gebrauchtwagen zahlte er größtenteils in bar, finanzierte jedoch
einen Teil der Summe per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank.
Aufgrund des "Dieselskandals" musste er feststellen, dass sein
Dieselfahrzeug einen drastischen Wertverlust erlitten hatte. Durch
die Presseberichterstattung erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto
mittels Widerrufs des Darlehensvertrags nahezu zum Kaufpreis
zurückzugeben. Daraufhin widerrief der Mercedes-Kunde seinen Vertrag
im August 2017, also drei Jahre nach dem Kauf. Zunächst verweigerte
die Mercedes-Benz Bank den Widerruf, da dieser nicht fristgemäß
erklärt worden sei.
Das Gericht entschied, dass die Frist zum Widerruf mangels
ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen noch nicht abgelaufen war.
Noch nie zuvor konnte ein nachträglicher Widerruf gegen die
Mercedes-Benz Bank durchgesetzt werden. Doch das Gesetz steht auf
Seiten des Verbrauchers, und so gab das LG Stuttgart mit Urteil vom
21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) dem Mercedes-Kunden Recht. Er erhält nun
sämtliche gezahlten Beträge zurück, insgesamt 26.832,45 Euro
abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung für bisher gefahrene
Kilometer.
Auswirkungen auf Verträge der BMW Bank?
Die Entscheidung ist nicht nur deswegen bedeutsam, weil sie die
erste ihrer Art gegen die Mercedes-Benz Bank ist. "Auch der BMW-Bank
wird beim Lesen der Urteilsbegründung der Schreck in die Glieder
gefahren sein. Denn auch sie hat es jahrelang unterlassen, den bei
einem Widerruf zu zahlenden Zinsbetrag in ihren Verträgen korrekt
anzugeben. Die Bewertung des Gerichts, diesen Fehler als besonders
gravierend anzusehen, hat daher auch Auswirkungen auf zahllose
BMW-Verträge.", so Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij, Partner der KRAUS
GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei.
Frage nach der Nutzungsentschädigung
Für die gefahrenen Kilometer darf die Bank vorerst einen Teil des
gezahlten Betrags einbehalten. Die Klägerseite hatte zwar
argumentiert, dass der Bank bei nach dem 13.06.2014 abgeschlossenen
Verträgen keine Nutzungsentschädigung zusteht. Doch diese Frage wird
wohl erst durch eine höchstrichterliche Entscheidung endgültig
beantwortet.
Der Betrag, den der Käufer zurückerhält, liegt dennoch weit über
dem möglichen Erlös auf dem Gebrauchtwagenmarkt, da dort heute weit
höhere Abschläge hinzunehmen sind.
Autokredit Widerruf nicht nur als Ausweg aus dem Abgasskandal
Derzeit häufen sich bei Daimler die Berichte über
Abgas-Manipulationen. Hunderttausende Fahrzeuge sind von
Rückruf-Aktionen betroffen. Doch der Widerruf des Autokredits ist
nicht nur für Betroffene des Abgasskandals interessant. Rechtsanwalt
Ilja Ruvinskij erklärt: "Die Fehler in den Kreditverträgen sind
unabhängig davon, ob es um ein Diesel-Fahrzeug oder einen Benziner
geht. Zwar fällt der Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen am stärksten
ins Gewicht, weil die ehemals wertstabilen Diesel stark an Prestige
und Nachfrage eingebüßt haben. Doch auch für Benziner ist ein
attraktiver finanzieller Vorteil möglich."
Die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei ist eng auf den
Widerruf von Autokrediten sowie das Vorgehen im Abgasskandal
spezialisiert und vertritt bereits über 1000 Kunden aller namhaften
Autohersteller.
Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Aachener Str. 1
50674 Köln
Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de
https://anwalt-kg.de/bankenrecht
Original-Content von: Kraus Ghendler Ruvinskij, übermittelt durch news aktuell
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Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Ein am 29.08.2018
veröffentlichtes Urteil ist das erste Urteil überhaupt gegen die
Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. Für
Mercedes-Kunden ist die Zukunft damit gerade ein ganzes Stück
positiver geworden. Zahlreiche Gerichte hatten bereits bestätigt,
dass Fehler in den Kreditverträgen anderer Herstellerbanken deren
Kunden zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigen. Nun konnte zum
ersten Mal auch ein Daimler-Kunde sein Fahrzeug noch Jahre nach dem
Kauf zurückgeben. Dafür kann er seine gezahlten Raten und die
Anzahlung zurückverlangen. Dies erreichte er ausgerechnet in
Stuttgart, sozusagen im Wohnzimmer von Mercedes.
Klägervertreter Rechtsanwalt Ludger Knuth von der
Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ: "Von diesem Urteil
dürfte Signalwirkung ausgehen, denn die zugrunde liegenden Fehler
ziehen sich durch sämtliche Verträge der Mercedes-Bank. Und nicht nur
das, die gleichen Fehler haben wir auch in zahlreichen Verträgen der
BMW-Bank gefunden. Damit ist der Weg für Autokäufer geebnet, sich
ohne Verluste von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen."
Widerruf drei Jahre nach Fahrzeugkauf erklärt
Der Kläger hatte im August 2014 einen Mercedes-Benz 220 CDI
BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro erworben. Den
Gebrauchtwagen zahlte er größtenteils in bar, finanzierte jedoch
einen Teil der Summe per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank.
Aufgrund des "Dieselskandals" musste er feststellen, dass sein
Dieselfahrzeug einen drastischen Wertverlust erlitten hatte. Durch
die Presseberichterstattung erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto
mittels Widerrufs des Darlehensvertrags nahezu zum Kaufpreis
zurückzugeben. Daraufhin widerrief der Mercedes-Kunde seinen Vertrag
im August 2017, also drei Jahre nach dem Kauf. Zunächst verweigerte
die Mercedes-Benz Bank den Widerruf, da dieser nicht fristgemäß
erklärt worden sei.
Das Gericht entschied, dass die Frist zum Widerruf mangels
ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen noch nicht abgelaufen war.
Noch nie zuvor konnte ein nachträglicher Widerruf gegen die
Mercedes-Benz Bank durchgesetzt werden. Doch das Gesetz steht auf
Seiten des Verbrauchers, und so gab das LG Stuttgart mit Urteil vom
21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) dem Mercedes-Kunden Recht. Er erhält nun
sämtliche gezahlten Beträge zurück, insgesamt 26.832,45 Euro
abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung für bisher gefahrene
Kilometer.
Auswirkungen auf Verträge der BMW Bank?
Die Entscheidung ist nicht nur deswegen bedeutsam, weil sie die
erste ihrer Art gegen die Mercedes-Benz Bank ist. "Auch der BMW-Bank
wird beim Lesen der Urteilsbegründung der Schreck in die Glieder
gefahren sein. Denn auch sie hat es jahrelang unterlassen, den bei
einem Widerruf zu zahlenden Zinsbetrag in ihren Verträgen korrekt
anzugeben. Die Bewertung des Gerichts, diesen Fehler als besonders
gravierend anzusehen, hat daher auch Auswirkungen auf zahllose
BMW-Verträge.", so Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij, Partner der KRAUS
GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei.
Frage nach der Nutzungsentschädigung
Für die gefahrenen Kilometer darf die Bank vorerst einen Teil des
gezahlten Betrags einbehalten. Die Klägerseite hatte zwar
argumentiert, dass der Bank bei nach dem 13.06.2014 abgeschlossenen
Verträgen keine Nutzungsentschädigung zusteht. Doch diese Frage wird
wohl erst durch eine höchstrichterliche Entscheidung endgültig
beantwortet.
Der Betrag, den der Käufer zurückerhält, liegt dennoch weit über
dem möglichen Erlös auf dem Gebrauchtwagenmarkt, da dort heute weit
höhere Abschläge hinzunehmen sind.
Autokredit Widerruf nicht nur als Ausweg aus dem Abgasskandal
Derzeit häufen sich bei Daimler die Berichte über
Abgas-Manipulationen. Hunderttausende Fahrzeuge sind von
Rückruf-Aktionen betroffen. Doch der Widerruf des Autokredits ist
nicht nur für Betroffene des Abgasskandals interessant. Rechtsanwalt
Ilja Ruvinskij erklärt: "Die Fehler in den Kreditverträgen sind
unabhängig davon, ob es um ein Diesel-Fahrzeug oder einen Benziner
geht. Zwar fällt der Wertverlust bei Diesel-Fahrzeugen am stärksten
ins Gewicht, weil die ehemals wertstabilen Diesel stark an Prestige
und Nachfrage eingebüßt haben. Doch auch für Benziner ist ein
attraktiver finanzieller Vorteil möglich."
Die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei ist eng auf den
Widerruf von Autokrediten sowie das Vorgehen im Abgasskandal
spezialisiert und vertritt bereits über 1000 Kunden aller namhaften
Autohersteller.
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Schlagwörter
Fahrverbot , Handel , Auto , Finanzen , Autokredit , Widerruf , Mercedes , Rechtsprechung , Banken , Wirtschaftsrecht , Wirtschaft , Bild , Auto / Verkehr , Köln ,
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