01.10.2018 11:07 | GRP Rainer LLP | Finanzen
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Risiko und Abzocke bei binären Optionen - Verbot verlängert
Köln (ots) - Binäre Optionen sind riskant und locken Abzocker an.
Die europäische Finanzaufsicht ESMA hat den Verkauf binärer Optionen
an Kleinanleger daher innerhalb der EU verboten.
Gewinnen oder verlieren - etwas anderes gibt es bei binären
Optionen nicht. Der Anleger setzt darauf, dass ein bestimmtes
Ereignis in einem bestimmten Zeitraum eintritt. Wer aufs falsche
Pferd gesetzt hat, hat sein Geld verloren. Klingt einfach und doch
steckt hinter diesen Wetten ein komplexes und für private Anleger nur
schwer zu durchschauendes Finanzprodukt.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat
wegen des hohen Risikos die Reißleine gezogen und die Vermarktung,
den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger
innerhalb der EU komplett verboten. Das Verlustrisiko für private
Anleger sei zu groß. Die Einschätzung des ESMA wird durch
Untersuchungen der nationalen Aufsichtsbehörden untermauert. Demnach
haben Privatanleger mit binären Optionen schon viel Geld verloren.
Das Verbot des ESMA ist am 2. Juli in Kraft getreten. Die
Handlungsmöglichkeiten der europäischen Finanzaufsicht sind aber
beschränkt. Da sie nur vorübergehende Interventionsmaßnahmen für
einen Zeitraum von drei Monaten ergreifen darf, läuft das Verbot
Anfang Oktober aus, wurde aber in eingeschränkter Form bis Anfang
Januar 2019 verlängert. Von dem Verbot ausgenommen sind nun binäre
Optionen mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen, wenn ein
Informationsprospekt veröffentlicht wird und der Anbieter die
eingegangenen Positionen absichert.
Durch diese Maßnahmen soll das Risiko privater Anleger erheblich
reduziert werden, so dass der Handel mit binären Optionen unter
diesen einschränkenden Bedingungen wieder zulässig ist, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Anleger sollten sich
aber bewusst sein, dass binäre Optionen ein riskantes Finanzprodukt
sind, das zudem auch noch Abzocker anlockt.
Wie "Spiegel Online" berichtet, sei der Handel mit dubiosen
Finanzprodukten eine neue Form der Kriminalität, die stark zunehme.
Bei der Abzocke mit binären Optionen hat die Polizei demnach bisher
einen Gesamtschaden von mehr als elf Millionen Euro registriert. Da
aber nur jede vierte Betrugstat überhaupt angezeigt werde, sei von
einem deutlich höheren Schaden auszugehen. Das Verbot der ESMA hat
die Abzocker bisher nicht entscheidend abgeschreckt.
Im Kapitalmarkrecht erfahrene Rechtsanwälte können geschädigte
Anleger beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
Pressekontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und
Gesellschaftsrecht.
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com
Original-Content von: GRP Rainer LLP, übermittelt durch news aktuell
Die europäische Finanzaufsicht ESMA hat den Verkauf binärer Optionen
an Kleinanleger daher innerhalb der EU verboten.
Gewinnen oder verlieren - etwas anderes gibt es bei binären
Optionen nicht. Der Anleger setzt darauf, dass ein bestimmtes
Ereignis in einem bestimmten Zeitraum eintritt. Wer aufs falsche
Pferd gesetzt hat, hat sein Geld verloren. Klingt einfach und doch
steckt hinter diesen Wetten ein komplexes und für private Anleger nur
schwer zu durchschauendes Finanzprodukt.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat
wegen des hohen Risikos die Reißleine gezogen und die Vermarktung,
den Vertrieb und den Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger
innerhalb der EU komplett verboten. Das Verlustrisiko für private
Anleger sei zu groß. Die Einschätzung des ESMA wird durch
Untersuchungen der nationalen Aufsichtsbehörden untermauert. Demnach
haben Privatanleger mit binären Optionen schon viel Geld verloren.
Das Verbot des ESMA ist am 2. Juli in Kraft getreten. Die
Handlungsmöglichkeiten der europäischen Finanzaufsicht sind aber
beschränkt. Da sie nur vorübergehende Interventionsmaßnahmen für
einen Zeitraum von drei Monaten ergreifen darf, läuft das Verbot
Anfang Oktober aus, wurde aber in eingeschränkter Form bis Anfang
Januar 2019 verlängert. Von dem Verbot ausgenommen sind nun binäre
Optionen mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen, wenn ein
Informationsprospekt veröffentlicht wird und der Anbieter die
eingegangenen Positionen absichert.
Durch diese Maßnahmen soll das Risiko privater Anleger erheblich
reduziert werden, so dass der Handel mit binären Optionen unter
diesen einschränkenden Bedingungen wieder zulässig ist, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Anleger sollten sich
aber bewusst sein, dass binäre Optionen ein riskantes Finanzprodukt
sind, das zudem auch noch Abzocker anlockt.
Wie "Spiegel Online" berichtet, sei der Handel mit dubiosen
Finanzprodukten eine neue Form der Kriminalität, die stark zunehme.
Bei der Abzocke mit binären Optionen hat die Polizei demnach bisher
einen Gesamtschaden von mehr als elf Millionen Euro registriert. Da
aber nur jede vierte Betrugstat überhaupt angezeigt werde, sei von
einem deutlich höheren Schaden auszugehen. Das Verbot der ESMA hat
die Abzocker bisher nicht entscheidend abgeschreckt.
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Schlagwörter
ESMA , Binäre Optionen , Wirtschaftsrecht , Rechtsprechung , Finanzwirtschaft , EU , Finanzen , Wirtschaft ,
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