28.09.2018 08:15 | GRP Rainer LLP | Finanzen
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Risiken beim Forex - ESMA verbietet binäre Optionen und schränkt CFD-Handel ein
Köln (ots) - Hohe Gewinnchancen, hohes Risiko - das trifft auf den
Forex-Markt zu. Die ESMA hat das Risiko für private Anleger durch
verschiedene Maßnahmen begrenzt.
Der Handel mit Devisen bietet Anlegern die Aussicht auf hohe
Gewinne, ist allerdings auch mit erheblichen Risiken verbunden. Um
private Anleger besser zu schützen, hat die Europäische Wertpapier-
und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verschiedene Maßnahmen getroffen,
die sich auf den Forex-Markt auswirken, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Der Foreign Exchange Market kurz Forex gilt als der größte
Finanzmarkt der Welt und ist weder an einen festen Ort noch an eine
feste Zeit gebunden. Devisen können rund um die Uhr gehandelt werden
und gerade in Zeiten niedriger Zinsen erschien der Devisenhandel auch
zunehmend privaten Anlegern attraktiv. Um das Risiko der Anleger zu
reduzieren hat, die ESMA verschiedene Maßnahmen innerhalb der
Europäischen Union beschlossen.
So hat die Behörde die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf
binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten. Der Vertrieb und
Verkauf von CFDs an Kleinanleger wurde zwar nicht komplett untersagt,
aber stark eingeschränkt. So wurden beispielsweise Hebel-Obergrenzen
bei der Eröffnung einer Position durch Kleinanleger eingeführt. Der
Hebel wurde beim Handel mit Major-Forex-Paaren auf 30:1 begrenzt,
beim Handel anderer Währungspaare liegt die maximale Hebelgrenze bei
20:1. Bei Staatsanleihen liegt die Hebelgrenze bei 5:1 und bei
Kryptowährungen bei 2:1. Weitere Maßnahmen sind, dass ein
CFD-Tradingkonto ab einem Verlust von 50 Prozent geschlossen werden
muss und die Nachschusspflicht für Anleger abgeschafft wurde. Durch
das Gesamtpaket an Maßnahmen wurde das Verlustrisiko privater Anleger
erheblich entschärft. Durch den Wegfall der Nachschusspflicht können
sie nicht mehr verlieren als sie eingesetzt haben.
Die ESMA hat die Maßnahmen wegen der hohen Komplexität der
Produkte und ihrer mangelnden Transparenz für unerfahrene
Privatanleger beschlossen. Die Risiken werden so zwar reduziert,
dennoch wird beim Handel mit Devisen für die Anleger immer ein Risiko
bleiben. Umso wichtiger ist für sie eine umfassende Aufklärung über
Funktionsweise und Risiken beim Devisenhandel.
Bei Problemen im Forex-Handel sind im Kapitalmarktrecht erfahrene
Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.
Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com
Original-Content von: GRP Rainer LLP, übermittelt durch news aktuell
Forex-Markt zu. Die ESMA hat das Risiko für private Anleger durch
verschiedene Maßnahmen begrenzt.
Der Handel mit Devisen bietet Anlegern die Aussicht auf hohe
Gewinne, ist allerdings auch mit erheblichen Risiken verbunden. Um
private Anleger besser zu schützen, hat die Europäische Wertpapier-
und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verschiedene Maßnahmen getroffen,
die sich auf den Forex-Markt auswirken, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Der Foreign Exchange Market kurz Forex gilt als der größte
Finanzmarkt der Welt und ist weder an einen festen Ort noch an eine
feste Zeit gebunden. Devisen können rund um die Uhr gehandelt werden
und gerade in Zeiten niedriger Zinsen erschien der Devisenhandel auch
zunehmend privaten Anlegern attraktiv. Um das Risiko der Anleger zu
reduzieren hat, die ESMA verschiedene Maßnahmen innerhalb der
Europäischen Union beschlossen.
So hat die Behörde die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf
binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten. Der Vertrieb und
Verkauf von CFDs an Kleinanleger wurde zwar nicht komplett untersagt,
aber stark eingeschränkt. So wurden beispielsweise Hebel-Obergrenzen
bei der Eröffnung einer Position durch Kleinanleger eingeführt. Der
Hebel wurde beim Handel mit Major-Forex-Paaren auf 30:1 begrenzt,
beim Handel anderer Währungspaare liegt die maximale Hebelgrenze bei
20:1. Bei Staatsanleihen liegt die Hebelgrenze bei 5:1 und bei
Kryptowährungen bei 2:1. Weitere Maßnahmen sind, dass ein
CFD-Tradingkonto ab einem Verlust von 50 Prozent geschlossen werden
muss und die Nachschusspflicht für Anleger abgeschafft wurde. Durch
das Gesamtpaket an Maßnahmen wurde das Verlustrisiko privater Anleger
erheblich entschärft. Durch den Wegfall der Nachschusspflicht können
sie nicht mehr verlieren als sie eingesetzt haben.
Die ESMA hat die Maßnahmen wegen der hohen Komplexität der
Produkte und ihrer mangelnden Transparenz für unerfahrene
Privatanleger beschlossen. Die Risiken werden so zwar reduziert,
dennoch wird beim Handel mit Devisen für die Anleger immer ein Risiko
bleiben. Umso wichtiger ist für sie eine umfassende Aufklärung über
Funktionsweise und Risiken beim Devisenhandel.
Bei Problemen im Forex-Handel sind im Kapitalmarktrecht erfahrene
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Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
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Schlagwörter
ESMA , Devisenhandel , Forex , CFD-Handel , CFD , Börse , Finanzwirtschaft , Finanzen , Wirtschaft ,
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