18.10.2019 17:54 | ams Offer GmbH | Finanzen
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EANS-Adhoc: KORREKTUR: ams Offer GmbH / Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und ...
------------------
Fusion/Übernahme/Beteiligung
18.10.2019
Frankfurt am Main -
Korrektur einer Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
In der am 18. Oktober 2019 um 17.20 Uhr veröffentlichten Entscheidung der ams
Offer GmbH zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß §
10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) war die Mindestannahmeschwelle irrtümlich mit 50% plus eine Aktie
angegeben. Richtig muss es lauten, dass die Mindestannahmeschwelle 55% betragen
soll.
Die vollständige Mitteilung lautet richtig wie folgt:
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH)
c/o Youco24 Business Center
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
116376
Zielgesellschaft:
OSRAM Licht AG
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 199675
ISIN: DE000LED4000
ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH) (die
"Bieterin"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG, Premstätten,
Österreich, hat heute entschieden, den Aktionären der OSRAM Licht AG im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ("Übernahmeangebot")
anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der OSRAM
Licht AG (DE000LED4000; die "OSRAM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin
beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 41,00 je OSRAM-Aktie
anzubieten.
Die Bieterin geht davon aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von
bestimmten regulatorischen Verfahren und von dem Erreichen einer
Mindestannahmeschwelle von 55% der OSRAM-Aktien und anderen üblichen
Vollzugsbedingungen abhängig machen wird.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung)
mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum
Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter
www.offer-ams-osram.de.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von OSRAM-Aktien. Die Bedingungen und weitere
das Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der OSRAM Licht AG
betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach
Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird.
Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu
lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige
Beratung zu suchen. Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot
zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien
von ams.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in
Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz
gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen
Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich
über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der
Grundlage und unter Einhaltung von Section 14E des US Securities Exchange Act
von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der
Ausnahme in Rule 14d-1(d) gemacht werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen
und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und
in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Übernahmeangebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-
Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies
gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-
oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Die Aktien von ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities
Act von 1933 (des "Securities Act") registriert worden und eine solche
Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur
aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten
werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von
Amerika findet nicht statt.
Frankfurt am Main, 18. Oktober 2019
ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH)
Der Geschäftsführer
Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: ams Offer GmbH
Kennedyallee 109 / c/o Youco Business Center
D-60596 Frankfurt am Main
Telefon: +43 3136 500 32605
FAX:
Email: investor@ams.com
WWW:
ISIN: AT0000A18XM4
Indizes:
Börsen: SIX Swiss Exchange, Frankfurt, Xetra
Sprache: Deutsch
Original-Content von: ams Offer GmbH, übermittelt durch news aktuell
Fusion/Übernahme/Beteiligung
18.10.2019
Frankfurt am Main -
Korrektur einer Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
In der am 18. Oktober 2019 um 17.20 Uhr veröffentlichten Entscheidung der ams
Offer GmbH zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß §
10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) war die Mindestannahmeschwelle irrtümlich mit 50% plus eine Aktie
angegeben. Richtig muss es lauten, dass die Mindestannahmeschwelle 55% betragen
soll.
Die vollständige Mitteilung lautet richtig wie folgt:
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH)
c/o Youco24 Business Center
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
116376
Zielgesellschaft:
OSRAM Licht AG
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 199675
ISIN: DE000LED4000
ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH) (die
"Bieterin"), eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG, Premstätten,
Österreich, hat heute entschieden, den Aktionären der OSRAM Licht AG im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ("Übernahmeangebot")
anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der OSRAM
Licht AG (DE000LED4000; die "OSRAM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin
beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 41,00 je OSRAM-Aktie
anzubieten.
Die Bieterin geht davon aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von
bestimmten regulatorischen Verfahren und von dem Erreichen einer
Mindestannahmeschwelle von 55% der OSRAM-Aktien und anderen üblichen
Vollzugsbedingungen abhängig machen wird.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung)
mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum
Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter
www.offer-ams-osram.de.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von OSRAM-Aktien. Die Bedingungen und weitere
das Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der OSRAM Licht AG
betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach
Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin veröffentlicht werden wird.
Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu
lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige
Beratung zu suchen. Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot
zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien
von ams.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in
Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz
gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen
Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich
über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der
Grundlage und unter Einhaltung von Section 14E des US Securities Exchange Act
von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der
Ausnahme in Rule 14d-1(d) gemacht werden.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen
und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und
in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Übernahmeangebots vor,
während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-
Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies
gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-
oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese
Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Die Aktien von ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities
Act von 1933 (des "Securities Act") registriert worden und eine solche
Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur
aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten
werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von
Amerika findet nicht statt.
Frankfurt am Main, 18. Oktober 2019
ams Offer GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz F19-566 GmbH)
Der Geschäftsführer
Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com
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Kennedyallee 109 / c/o Youco Business Center
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Telefon: +43 3136 500 32605
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