20.05.2019 13:00 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. | Finanzen
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Der 31. Mai verliert seinen Schrecken - Neue Fristen für die Steuererklärung! (AUDIO)
Neustadt (ots) -
Anmoderationsvorschlag: 31. Mai? Da war doch was! Ach du je - die
Steuererklärung! Bevor Sie jetzt völlig panisch werden und einfach
alle Rechnungsbelege aus dem Schuhkarton mit der Aufschrift
"Steuererklärung 2018" zusammentackern, in einen Umschlag stopfen und
beim Finanzamt in den Briefkasten werfen, beruhigen Sie sich! In
diesem Jahr haben Sie nämlich etwas mehr Zeit für die
Steuererklärung. Mehr dazu von Oliver Heinze.
Sprecher: Die gute Nachricht zuerst: Wer für 2018 eine
Steuererklärung abgeben muss, hat zwei Monate mehr Zeit als früher.
Ab diesem Jahr gilt nämlich der 31. Juli als Abgabetermin. Wer das
nicht schafft, muss sich rechtzeitig um eine Fristverlängerung
kümmern. Und das ist die schlechte Nachricht:
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 09 Sek.): "Fristverlängerungen
gibt's vom Finanzamt nur noch in Ausnahmefällen, wenn Sie als
Steuerpflichtiger zum Beispiel ohne eigenes Verschulden die Abgabe
versäumt haben."
Sprecher: Warnt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe vor zu großer Sorglosigkeit. Aber nicht
nur bei der Fristverlängerung zieht der Fiskus die Zügel an. Liegt
die Steuererklärung nicht fristgerecht vor, ...
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): "...dann kann das
Finanzamt sehr empfindliche Strafen aussprechen - zum Beispiel den
sogenannten Verspätungszuschlag. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt
und beträgt mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat und maximal
25.000 Euro. Darüber hinaus kann das Finanzamt auch eine
Steuernachzahlung schätzen, was sehr teuer werden kann, Zwangsgelder
verhängen oder Zinsen verlangen."
Sprecher: Wesentlich einfacher und vor allem entspannter ist es,
...
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 16 Sek.): "...wenn sich ein Experte
wie ein Lohnsteuerhilfeverein um Ihre Steuererklärung kümmert. Denn
die Steuer-Profis haben bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit
- die Steuererklärung für 2018 kann also bis zum 28. Februar 2020
abgegeben werden."
Sprecher: An einen Lohnsteuerhilfeverein können sich alle
Arbeitnehmer und auch Rentner wenden.
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Wir von der VLH sind mit
bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen und einer Million Mitgliedern
der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro
erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück. Wir
beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."
Abmoderationsvorschlag: Endlich mehr Zeit für die Steuererklärung!
Ab diesem Jahr muss die nämlich erst am 31. Juli bei Ihrem Finanzamt
sein. Wenn Sie statt mit der Steuererklärung mehr Zeit mit der
Familie verbringen möchten, finden Sie Hilfe unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., übermittelt durch news aktuell
Anmoderationsvorschlag: 31. Mai? Da war doch was! Ach du je - die
Steuererklärung! Bevor Sie jetzt völlig panisch werden und einfach
alle Rechnungsbelege aus dem Schuhkarton mit der Aufschrift
"Steuererklärung 2018" zusammentackern, in einen Umschlag stopfen und
beim Finanzamt in den Briefkasten werfen, beruhigen Sie sich! In
diesem Jahr haben Sie nämlich etwas mehr Zeit für die
Steuererklärung. Mehr dazu von Oliver Heinze.
Sprecher: Die gute Nachricht zuerst: Wer für 2018 eine
Steuererklärung abgeben muss, hat zwei Monate mehr Zeit als früher.
Ab diesem Jahr gilt nämlich der 31. Juli als Abgabetermin. Wer das
nicht schafft, muss sich rechtzeitig um eine Fristverlängerung
kümmern. Und das ist die schlechte Nachricht:
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 09 Sek.): "Fristverlängerungen
gibt's vom Finanzamt nur noch in Ausnahmefällen, wenn Sie als
Steuerpflichtiger zum Beispiel ohne eigenes Verschulden die Abgabe
versäumt haben."
Sprecher: Warnt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe vor zu großer Sorglosigkeit. Aber nicht
nur bei der Fristverlängerung zieht der Fiskus die Zügel an. Liegt
die Steuererklärung nicht fristgerecht vor, ...
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 22 Sek.): "...dann kann das
Finanzamt sehr empfindliche Strafen aussprechen - zum Beispiel den
sogenannten Verspätungszuschlag. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt
und beträgt mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat und maximal
25.000 Euro. Darüber hinaus kann das Finanzamt auch eine
Steuernachzahlung schätzen, was sehr teuer werden kann, Zwangsgelder
verhängen oder Zinsen verlangen."
Sprecher: Wesentlich einfacher und vor allem entspannter ist es,
...
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 16 Sek.): "...wenn sich ein Experte
wie ein Lohnsteuerhilfeverein um Ihre Steuererklärung kümmert. Denn
die Steuer-Profis haben bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit
- die Steuererklärung für 2018 kann also bis zum 28. Februar 2020
abgegeben werden."
Sprecher: An einen Lohnsteuerhilfeverein können sich alle
Arbeitnehmer und auch Rentner wenden.
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Wir von der VLH sind mit
bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen und einer Million Mitgliedern
der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro
erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück. Wir
beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11
Steuerberatungsgesetz."
Abmoderationsvorschlag: Endlich mehr Zeit für die Steuererklärung!
Ab diesem Jahr muss die nämlich erst am 31. Juli bei Ihrem Finanzamt
sein. Wenn Sie statt mit der Steuererklärung mehr Zeit mit der
Familie verbringen möchten, finden Sie Hilfe unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
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