12.12.2018 11:43 | moneytransfer OÜ | Finanzen
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Alarmierende Befragung: Fast die Hälfte aller Auslandsüberweisungen werden gesetzeswidrig nicht gemeldet
Tallinn (ots) - Während einer Online-Befragung des
Vergleichsportals Geldtransfer.org wurden über einen Zeitraum von 2
Wochen über 1.500 Personen zu Ihren Erfahrungen bei internationalen
Geldtransfers befragt, teilweise mit alarmierenden Resultaten.
"Melden Sie Ihre Auslandsüberweisungen der Bundesbank?", war eine
von 6 Fragen in Rahmen einer Online-Befragung des Vergleichsportals
www.geldtransfer.org. Das Ergebnis war erschreckend: 45% aller
Befragten, die Beträge über 12.500 EUR ins Ausland überweisen oder
erhalten, melden diese Transkationen nicht. 91% der Befragten ist die
gesetzliche AWV-Meldepflicht überhaupt nicht bekannt.
Hintergrund: Nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung
mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unterliegen
Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR oder Gegenwert
der Meldepflicht und müssen der Bundesbank gemeldet werden. "Verstöße
gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit
empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.", erklärt Silko Vogt,
Geschäftsführer des Fachportals und Experte für den internationalen
Zahlungsverkehr. "Dabei dient die Meldung ausschließlich
statistischen Zwecken, denn nach § 16 BStatG und § 5
Bundesdatenschutzgesetz ist die Bundesbank gegenüber anderen
Behörden, wie z. B. dem Finanzamt, zur Geheimhaltung verpflichtet."
Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Der Experte empfiehlt die Einhaltung der Meldefrist, denn die
Meldung muss bis spätestens zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung
oder Leistung folgenden Monats bei der Bundesbank erfolgen.
Privatpersonen können die Meldung telefonisch unter 0800 / 1234 111
erledigen. Unternehmen können die Informationen elektronisch über das
Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) übermitteln.
Die komplette Auswertung der Online-Befragung kann über
https://www.geldtransfer.org/nutzerbefragung-2018/ abgerufen werden.
Pressekontakt:
Herr Silko Vogt
E-Mail: presse@geldtransfer.org
Pressematerial: https://www.geldtransfer.org/presse/
Original-Content von: moneytransfer OÜ, übermittelt durch news aktuell
Vergleichsportals Geldtransfer.org wurden über einen Zeitraum von 2
Wochen über 1.500 Personen zu Ihren Erfahrungen bei internationalen
Geldtransfers befragt, teilweise mit alarmierenden Resultaten.
"Melden Sie Ihre Auslandsüberweisungen der Bundesbank?", war eine
von 6 Fragen in Rahmen einer Online-Befragung des Vergleichsportals
www.geldtransfer.org. Das Ergebnis war erschreckend: 45% aller
Befragten, die Beträge über 12.500 EUR ins Ausland überweisen oder
erhalten, melden diese Transkationen nicht. 91% der Befragten ist die
gesetzliche AWV-Meldepflicht überhaupt nicht bekannt.
Hintergrund: Nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung
mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) unterliegen
Auslandsüberweisungen ab einem Betrag von 12.500 EUR oder Gegenwert
der Meldepflicht und müssen der Bundesbank gemeldet werden. "Verstöße
gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit
empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.", erklärt Silko Vogt,
Geschäftsführer des Fachportals und Experte für den internationalen
Zahlungsverkehr. "Dabei dient die Meldung ausschließlich
statistischen Zwecken, denn nach § 16 BStatG und § 5
Bundesdatenschutzgesetz ist die Bundesbank gegenüber anderen
Behörden, wie z. B. dem Finanzamt, zur Geheimhaltung verpflichtet."
Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
Der Experte empfiehlt die Einhaltung der Meldefrist, denn die
Meldung muss bis spätestens zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung
oder Leistung folgenden Monats bei der Bundesbank erfolgen.
Privatpersonen können die Meldung telefonisch unter 0800 / 1234 111
erledigen. Unternehmen können die Informationen elektronisch über das
Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) übermitteln.
Die komplette Auswertung der Online-Befragung kann über
https://www.geldtransfer.org/nutzerbefragung-2018/ abgerufen werden.
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