10.07.2019 05:00 | FairPlane | Fashion / Beauty
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Erfolg: Passagiere werden für Lufthansa Streik entschädigt - rechtskräftiges Urteil!
WiesbadenWien (ots) - In zweiter Instanz hat Lufthansa nach dem Hinweis des
Gerichts die Ausgleichszahlung für die Flugreisenden anerkannt.
Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane
(http://www.fairplane.de/) Unternehmenssprecher: "Wir freuen uns außerordentlich
über das von uns erzielte Urteil. Die Rechte der Passagiere wurden dadurch
weiter gestärkt-der lange Einsatz hat sich gelohnt. Entschieden wurde über einen
Lufthansa Streik, der zahlreiche Flugausfälle zur Folge hatte. Das Landgericht
Frankfurt hat in öffentlicher Sitzung befunden, dass dieser Streik keinen
außergewöhnlichen Umstand darstellt. Die Lufthansa AG hat daraufhin anerkannt,
das Urteil wird im August verkündet."
In seiner Erörterung weist das LG ausdrücklich auf die EuGH Entscheidung im Fall
der "wilden Streiks" bei TUIFly hin. Auch das Urteil des Hessischen
Landesarbeitsgerichtes, das über den Streik ergangen ist, wird herangezogen:
"Der Grund für den Streik war das Aufkündigen des Tarifvertrages und eine
Umstrukturierung (Wings Konzept). Auf dieser Grundlage stellt dieser Streik
keinen außergewöhnlichen Umstand dar."
Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher:
"Dieses, für die Passagiere erfreuliche Urteil war nach dem letzten EuGH
Entscheid zum Streik bei TUIfly zu erwarten. Gerade in der Hauptreisezeit sind
Passagiere mit Flugausfällen und Verspätungen wegen Streiks konfrontiert. Nun
herrscht diesbezüglich Klarheit-ein Streik ist nicht automatisch als
außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. Ryanair hat letztes Jahr Zahlungen
für Flugverspätungen wegen Streiks bereits vorab medial abgelehnt. Solche und
ähnliche Aussagen werden nun hoffentlich bald verstummen.
FairPlane steht klar auf der Seite der Verbraucher und ist das einzige
Fluggastrechteportal, das ausschließlich mit Vertragsanwälten arbeitet und kein
Inkassobüro ist. So profitieren Passagiere von anwaltlicher Vertretung ohne
Prozessrisiko. FairPlane unterstützt Passagiere seit 2011 erfolgreich bei
Flugproblemen. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision verrechnet, das
Prozessrisiko trägt FairPlane.
FairPlane freut sich, von Streik betroffenen Passagieren zu Ihrer
Ausgleichsleistung zu verhelfen. Gerne können Fälle wegen Streiks ab dem Jahr
2017 eingereicht (http://www.fairplane.de/) werden . Der
Anspruch nach EU-VO 261/2014 (http://bit.ly/30sNBse) verjährt drei
Jahre nach dem Ereignis.
Kontakt:
Alexandra Hawlicek +43699 107 79 592 E-Mail:hawlicek@fairplane.de
Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell
Gerichts die Ausgleichszahlung für die Flugreisenden anerkannt.
Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane
(http://www.fairplane.de/) Unternehmenssprecher: "Wir freuen uns außerordentlich
über das von uns erzielte Urteil. Die Rechte der Passagiere wurden dadurch
weiter gestärkt-der lange Einsatz hat sich gelohnt. Entschieden wurde über einen
Lufthansa Streik, der zahlreiche Flugausfälle zur Folge hatte. Das Landgericht
Frankfurt hat in öffentlicher Sitzung befunden, dass dieser Streik keinen
außergewöhnlichen Umstand darstellt. Die Lufthansa AG hat daraufhin anerkannt,
das Urteil wird im August verkündet."
In seiner Erörterung weist das LG ausdrücklich auf die EuGH Entscheidung im Fall
der "wilden Streiks" bei TUIFly hin. Auch das Urteil des Hessischen
Landesarbeitsgerichtes, das über den Streik ergangen ist, wird herangezogen:
"Der Grund für den Streik war das Aufkündigen des Tarifvertrages und eine
Umstrukturierung (Wings Konzept). Auf dieser Grundlage stellt dieser Streik
keinen außergewöhnlichen Umstand dar."
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Passagiere mit Flugausfällen und Verspätungen wegen Streiks konfrontiert. Nun
herrscht diesbezüglich Klarheit-ein Streik ist nicht automatisch als
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Schlagwörter
Urlaub , Vermischtes , Luftverkehr , Freizeit , Lifestyle , Volkswirtschaft , Transport , Justiz , Finanzen , Fashion / Beauty , Panorama , Wirtschaft ,
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