22.10.2019 17:14 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Bau / Immobilien
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Winkelmeier-Becker/Luczak: Mietendeckel ist verfassungswidrig
Berlin (ots) - Berliner Regelung blockiert Bau von Wohnung
Am heutigen Dienstag hat der Berliner Senat einen Mietendeckel für
Berlin beschlossen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, sowie der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco
Luczak:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Der heute vom Berliner Senat
beschlossene Mietendeckel ist verfassungswidrig. Der Bund hat die
Gesetzgebungskompetenz für das Bürgerliche Recht und damit für das
Mietrecht. Da der Bund bereits das Mietrecht geregelt hat, kann nicht
jedes Land eigene Regelungen hierzu erlassen. Unabhängig davon wäre
ein solches Gesetz völlig unvernünftig und kontraproduktiv. Künftig
würde es sich für niemanden mehr lohnen, Wohnungen zu modernisieren
und in Stand zu halten. Berlin sollte sich lieber um Wohnungsneubau
kümmern, als sich mit verfassungswidrigen Gesetzen aufzuhalten."
Dr. Jan-Marco Luczak: "Mit dem heutigen Beschluss setzt sich der
rot-rot-grüne Senat über die massiven Zweifel an der
Verfassungsgemäßheit des Mietendeckels hinweg. Sogar ein von der
Senatskanzlei selbst in Auftrag gegebenes Gutachten wird ignoriert.
Damit zerstört R2G das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit
politischen Handelns - das ist fatal.
Dem Mietendeckel steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn
geschrieben. Daran ändern auch die kosmetischen Korrekturen der
letzten Tage nichts, denn der Grundmechanismus des Mietendeckels
bleibt bestehen - Mieten werden staatlich festgesetzt und
gegebenenfalls durch behördliche Entscheidungen abgesenkt. Das ist
Planwirtschaft, greift unverhältnismäßig in die Eigentumsrechte von
Vermietern ein und missachtet die grundgesetzliche Kompetenzordnung.
Wir als Bundesgesetzgeber haben das Mietrecht umfassend und
abschließend geregelt. Erst zum Jahresanfang haben wir ein
Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir die
Mietpreisbremse verschärft und Modernisierungsmieterhöhungen
eingeschränkt haben. Kommt der Mietendeckel, werden diese Regelungen
in Berlin außer Kraft gesetzt. Der rot-rot-grüne Senat maßt sich also
an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung
zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene
zu ersetzen. Das wird vor Gericht keinen Bestand haben.
Der Mietendeckel ist ein vergiftetes Geschenk an die Mieter
unserer Stadt. Er hilft ihnen nicht, er schadet ihnen. Wenn das
Bundesverfassungsgericht die Regelung kassiert, müssen Mieter mit
hohen Nachzahlungen oder sogar Kündigungen rechnen. Zugleich würgt
der Mietendeckel den dringend benötigten Neubau ab. Er torpediert
damit alle Anstrengungen für mehr bezahlbaren Wohnraum. Nur das hilft
am Ende aber gegen steigende Mieten."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Am heutigen Dienstag hat der Berliner Senat einen Mietendeckel für
Berlin beschlossen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, sowie der zuständige Berichterstatter, Jan-Marco
Luczak:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Der heute vom Berliner Senat
beschlossene Mietendeckel ist verfassungswidrig. Der Bund hat die
Gesetzgebungskompetenz für das Bürgerliche Recht und damit für das
Mietrecht. Da der Bund bereits das Mietrecht geregelt hat, kann nicht
jedes Land eigene Regelungen hierzu erlassen. Unabhängig davon wäre
ein solches Gesetz völlig unvernünftig und kontraproduktiv. Künftig
würde es sich für niemanden mehr lohnen, Wohnungen zu modernisieren
und in Stand zu halten. Berlin sollte sich lieber um Wohnungsneubau
kümmern, als sich mit verfassungswidrigen Gesetzen aufzuhalten."
Dr. Jan-Marco Luczak: "Mit dem heutigen Beschluss setzt sich der
rot-rot-grüne Senat über die massiven Zweifel an der
Verfassungsgemäßheit des Mietendeckels hinweg. Sogar ein von der
Senatskanzlei selbst in Auftrag gegebenes Gutachten wird ignoriert.
Damit zerstört R2G das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit
politischen Handelns - das ist fatal.
Dem Mietendeckel steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn
geschrieben. Daran ändern auch die kosmetischen Korrekturen der
letzten Tage nichts, denn der Grundmechanismus des Mietendeckels
bleibt bestehen - Mieten werden staatlich festgesetzt und
gegebenenfalls durch behördliche Entscheidungen abgesenkt. Das ist
Planwirtschaft, greift unverhältnismäßig in die Eigentumsrechte von
Vermietern ein und missachtet die grundgesetzliche Kompetenzordnung.
Wir als Bundesgesetzgeber haben das Mietrecht umfassend und
abschließend geregelt. Erst zum Jahresanfang haben wir ein
Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir die
Mietpreisbremse verschärft und Modernisierungsmieterhöhungen
eingeschränkt haben. Kommt der Mietendeckel, werden diese Regelungen
in Berlin außer Kraft gesetzt. Der rot-rot-grüne Senat maßt sich also
an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung
zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene
zu ersetzen. Das wird vor Gericht keinen Bestand haben.
Der Mietendeckel ist ein vergiftetes Geschenk an die Mieter
unserer Stadt. Er hilft ihnen nicht, er schadet ihnen. Wenn das
Bundesverfassungsgericht die Regelung kassiert, müssen Mieter mit
hohen Nachzahlungen oder sogar Kündigungen rechnen. Zugleich würgt
der Mietendeckel den dringend benötigten Neubau ab. Er torpediert
damit alle Anstrengungen für mehr bezahlbaren Wohnraum. Nur das hilft
am Ende aber gegen steigende Mieten."
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Fax: (030) 227-56660
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