24.01.2019 11:14 | BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bau / Immobilien
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Tipps für die Arbeit im Winter - Gefahr durch Kälte, Nässe und glatte Flächen (FOTO)
Foto: obs/BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Thomas Lucks
Die BG BAU gibt Tipps für die Arbeit im Winter Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/60172 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Thomas Lucks"
Berlin (ots) -
Moderne technische Verfahren und die Bauchemie machen viele
Bauarbeiten auch bei kalter Witterung möglich. Doch nasskaltes
Wetter, Eis und Schnee bergen zugleich Gefahren - die Zahl der
Erkältungskrankheiten und die Unfallrisiken sind hoch. "Deshalb
müssen die Unternehmen und Beschäftigten für persönlichen
Kälteschutz und ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen", sagte Bernhard
Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU), am 24. Januar 2018 in Berlin.
Wer im Freien arbeitet, ist bei kalter Witterung besonders
belastet und der Krankenstand ist hoch. Wie der Fehlzeitenreport 2018
der AOK aufzeigt, lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit im Hoch- und
Tiefbau bei 15 Tagen. Das sind 3,3 Tage mehr als im Schnitt aller
Branchen und 5,7 Tage mehr als beispielsweise bei den Beschäftigten
von Banken und Versicherungen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten von
Fachkräften sind vor allem für Klein- und Mittelbetriebe ein
schwerwiegender Kostenfaktor.
Häufig ist falsche Bekleidung die Ursache für hartnäckige
Erkältungen und chronische Krankheiten der Atemwege. Wer körperlich
schwer arbeitet, kommt ins Schwitzen und ohne Winterschutzkleidung
ist eine Erkältung vorprogrammiert. Zu empfehlen ist das
Zwiebelprinzip, bei dem mehrere Lagen Kleidung übereinander getragen
werden, eine Fleeceschicht soll für Wärme sorgen. Die äußere
Kleidungsschicht soll Nässe vom Körper abhalten und Schweiß nach
außen abgeben können.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, für den
Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen und durch
Gefährdungsbeurteilungen zu prüfen, welche Persönlichen
Schutzausrüstungen zweckmäßig sind. "Sinnvoll ist die Bekleidung etwa
nach den Normen DIN EN 20471 oder DIN EN 343, die den Wetterschutz
mit der Warnfunktion kombiniert", betont Arenz. Ebenfalls wichtig
seien für den jeweiligen Arbeitsplatz geeignete Schutzhandschuhe,
Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 mit rutschfesten Sohlen sowie
Industrieschutzhelme, zum Beispiel nach DIN EN 397 sowie Wintermützen
zum Unterziehen.
Außerdem geschehen in den Wintermonaten viele Arbeitsunfälle auf
Deutschlands Baustellen: Über 23.000 meldepflichtige Unfälle waren es
im letzten Winter (Dezember 2017 und Januar, Februar 2018).
Gefahrenquellen sind vor allem rutschige Flächen, zum Beispiel auf
Gerüsten, Baumaschinen oder Verkehrswegen. "Daher sind Streu- und
Räumpflichten zu beachten", so Arenz, "damit den Beschäftigten nichts
passiert." Unangenehme Überraschungen, zum Beispiel durch
Schneefälle, können Unternehmen vermeiden, wenn sie den Winterdienst
schon bei der Bauprojektplanung und der Ausschreibung
berücksichtigen.
Oft sind es auch schlechte Lichtverhältnisse, die ihren Preis
fordern. Deshalb müssen Baustellen in der dunklen Jahreszeit gut
beleuchtet werden, ergänzt der Präventionsleiter. Für Arbeitsplätze
sind je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux erforderlich und auf
Verkehrswegen ist blendfreies Licht mit mindestens 20 Lux geboten.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster@bgbau.de
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Moderne technische Verfahren und die Bauchemie machen viele
Bauarbeiten auch bei kalter Witterung möglich. Doch nasskaltes
Wetter, Eis und Schnee bergen zugleich Gefahren - die Zahl der
Erkältungskrankheiten und die Unfallrisiken sind hoch. "Deshalb
müssen die Unternehmen und Beschäftigten für persönlichen
Kälteschutz und ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen", sagte Bernhard
Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU), am 24. Januar 2018 in Berlin.
Wer im Freien arbeitet, ist bei kalter Witterung besonders
belastet und der Krankenstand ist hoch. Wie der Fehlzeitenreport 2018
der AOK aufzeigt, lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit im Hoch- und
Tiefbau bei 15 Tagen. Das sind 3,3 Tage mehr als im Schnitt aller
Branchen und 5,7 Tage mehr als beispielsweise bei den Beschäftigten
von Banken und Versicherungen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten von
Fachkräften sind vor allem für Klein- und Mittelbetriebe ein
schwerwiegender Kostenfaktor.
Häufig ist falsche Bekleidung die Ursache für hartnäckige
Erkältungen und chronische Krankheiten der Atemwege. Wer körperlich
schwer arbeitet, kommt ins Schwitzen und ohne Winterschutzkleidung
ist eine Erkältung vorprogrammiert. Zu empfehlen ist das
Zwiebelprinzip, bei dem mehrere Lagen Kleidung übereinander getragen
werden, eine Fleeceschicht soll für Wärme sorgen. Die äußere
Kleidungsschicht soll Nässe vom Körper abhalten und Schweiß nach
außen abgeben können.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, für den
Schutz ihrer Beschäftigten zu sorgen und durch
Gefährdungsbeurteilungen zu prüfen, welche Persönlichen
Schutzausrüstungen zweckmäßig sind. "Sinnvoll ist die Bekleidung etwa
nach den Normen DIN EN 20471 oder DIN EN 343, die den Wetterschutz
mit der Warnfunktion kombiniert", betont Arenz. Ebenfalls wichtig
seien für den jeweiligen Arbeitsplatz geeignete Schutzhandschuhe,
Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 mit rutschfesten Sohlen sowie
Industrieschutzhelme, zum Beispiel nach DIN EN 397 sowie Wintermützen
zum Unterziehen.
Außerdem geschehen in den Wintermonaten viele Arbeitsunfälle auf
Deutschlands Baustellen: Über 23.000 meldepflichtige Unfälle waren es
im letzten Winter (Dezember 2017 und Januar, Februar 2018).
Gefahrenquellen sind vor allem rutschige Flächen, zum Beispiel auf
Gerüsten, Baumaschinen oder Verkehrswegen. "Daher sind Streu- und
Räumpflichten zu beachten", so Arenz, "damit den Beschäftigten nichts
passiert." Unangenehme Überraschungen, zum Beispiel durch
Schneefälle, können Unternehmen vermeiden, wenn sie den Winterdienst
schon bei der Bauprojektplanung und der Ausschreibung
berücksichtigen.
Oft sind es auch schlechte Lichtverhältnisse, die ihren Preis
fordern. Deshalb müssen Baustellen in der dunklen Jahreszeit gut
beleuchtet werden, ergänzt der Präventionsleiter. Für Arbeitsplätze
sind je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux erforderlich und auf
Verkehrswegen ist blendfreies Licht mit mindestens 20 Lux geboten.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster@bgbau.de
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Schlagwörter
Bau , Unfallprävention , Arbeitsschutz , Winter , Ratgeber , Arbeitssicherheit , Bild , Wirtschaft , Bau / Immobilien ,
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