16.10.2018 06:05 | Biallo & Team GmbH | Bau / Immobilien
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Jetzt auch mit Baukindergeld: Der neue Baufinanzierungsrechner von biallo.de
Schondorf am Ammersee (ots) - Wer mit dem Gedanken spielt, ein
Haus oder eine Wohnung zu kaufen, weiß oft nicht: Wie viel Kredit
kann ich eigentlich von der Bank erhalten? Und was würde mich dieser
Kredit im Monat kosten? Wie wirkt sich das Baukindergeld auf meinen
finanziellen Spielraum aus?
Diese grundlegenden Fragen beantwortet der neue
Baufinanzierungsrechner von biallo.de.
Je höher die derzeitige Miete und das angesparte Eigenkapital,
desto mehr Kredit bewilligt die Bank oder Sparkasse.
Das Baukindergeld des Bundes und das Baukindergeld Plus aus Bayern
erweitern die finanziellen Möglichkeiten von Familien mit Kindern.
12.000 Euro gibt es in ganz Deutschland pro Kind - verteilt über zehn
Jahre. In Bayern sind es 3.000 Euro pro Kind mehr, plus die einmalige
Eigenheimzulage von 10.000 Euro.
Ein Rechenbeispiel: Eine Familie mit drei Kindern zahlt in Hessen
monatlich 1.000 Euro Miete und hat 50.000 Euro angespart. Dank des
Baukindergeldes von 36.000 Euro kann sie mit einem Kredit von gut
350.000 Euro rechnen. Das kinderlose Ehepaar hingegen kann bei
gleichem Eigenkapital nur knapp 320.000 Euro erwarten.
Den Rechner findet man unter:
www.biallo.de/baufinanzierung-rechner/
Zudem hat die Redaktion von biallo.de bei der KfW bezüglich des
Baukindergeldes nachgehakt, da die Neuregelung für Familien mit
Kindern noch einige Fragen aufwirft:
Die Antragstellung muss spätestens bis drei Monate nach Einzug
erfolgen. Wie passt das mit der rückwirkenden Förderung zum 1. Januar
2018 zusammen?
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Antragsteller ab dem 1.
Januar 2018 ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise die
Baugenehmigung erhalten haben. Der Antrag soll unbedingt innerhalb
der ersten drei Monate nach Einzug gestellt werden. Das Einzugsdatum
steht auf der Meldebestätigung: Diese ist auch der Nachweis dafür,
dass die Kinder, deren Existenz den Antragsteller berechtigt, die
Förderung zu beantragen, auch tatsächlich in der neuen Immobilie
wohnen. Bei einem Einzug vor dem Produktstart (18. September 2018)
kann der Antrag bis Ende 2018 gestellt werden, ansonsten gilt die
übliche Frist von maximal drei Monaten nach dem Einzug in die
selbstgenutzte Wohnimmobilie.
Ist die Förderung an den Bezug des Kindergeldes während der
Laufzeit gebunden?
Die Kindergeldberechtigung ist lediglich eine Voraussetzung für
den Erhalt des Baukindergeldes: Ausschlaggebend für die Höhe der
Förderung ist die Anzahl der Kinder, welche bei Antragstellung unter
18 Jahre sind, im Haushalt des Antragstellers leben und für die zum
Zeitpunkt der Antragstellung eine Kindergeldberechtigung im Haushalt
vorliegt.
Wann und wie findet die Auszahlung des Baukindergeldes statt?
Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung und Erhalt der
Antragsbestätigung sind der KfW vom Antragsteller die Einhaltung der
Förderbedingungen anhand erforderlicher Dokumente nachzuweisen. Nach
positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW, wird die erste
Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die
jährliche Rate beträgt 1.200 Euro pro Kind, über zehn Jahre insgesamt
also 12.000 Euro pro Kind. Die weiteren Zuschussraten werden in den
folgenden neun Jahren im selben Monat wie die Erstauszahlung
überwiesen. Die erforderlichen Dokumente können ab März 2019
hochgeladen werden.
Gibt es Sonderregelungen für Kinder mit Behinderung (bei vielen
Förderungen dürfen Kinder dann maximal 25 Jahre sein)?
Nein.
Was passiert bei Tod eines Kindes?
Maßgeblich ist die Erfüllung der Fördervoraussetzung zum Zeitpunkt
der Antragstellung: Zu diesem Zeitpunkt muss mindestens ein Kind in
der Immobilie leben.
Über uns: Die Biallo & Team GmbH zählt mit ihren Marken biallo.de
und geldsparen.de zu den führenden Anbietern für unabhängige Finanz-
und Verbraucherinformation. Wir bieten aktuelle journalistische
Informationen zu den Themen Geldanlage, Baufinanzierung, Kredite,
Konten & Karten, Versicherungen, Rente & Vorsorge, Telefon &
Internet, Energie, Recht & Steuern und Soziales. Unsere Beiträge
erscheinen in zahlreichen regionalen und überregionalen
Tageszeitungen. Nutzer profitieren zusätzlich von 70, davon rund 40
selbst entwickelten, unabhängigen, kostenlosen Rechentools und
Finanzvergleichen, welche die Entscheidung bei vielen Geldfragen
erleichtern. Die zugrunde liegenden Daten werden täglich
aktualisiert. Der Biallo-Index liefert einen schnellen umfassenden
Überblick über den Finanzmarkt aus Verbrauchersicht: Wir bieten
zahlreiche Indizes zu Baugeld, Tagesgeld, Festgeld, Sparbriefen und
Ratenkrediten. In die Biallo-Indizes fließen aktuell rund 5.500
Datensätze ein, die den Geldmarkt für Verbraucher weitestmöglich
abbilden. Was die Erlösquellen angeht, sind wir transparent. Wie wir
uns finanzieren, haben wir unter www.biallo.de in der Rubrik "Über
uns" offengelegt.
Pressekontakt:
Biallo & Team GmbH
Anita Pabian
Bahnhofstr. 25
86938 Schondorf am Ammersee
Tel.: 08192/93379-0
Original-Content von: Biallo & Team GmbH, übermittelt durch news aktuell
Haus oder eine Wohnung zu kaufen, weiß oft nicht: Wie viel Kredit
kann ich eigentlich von der Bank erhalten? Und was würde mich dieser
Kredit im Monat kosten? Wie wirkt sich das Baukindergeld auf meinen
finanziellen Spielraum aus?
Diese grundlegenden Fragen beantwortet der neue
Baufinanzierungsrechner von biallo.de.
Je höher die derzeitige Miete und das angesparte Eigenkapital,
desto mehr Kredit bewilligt die Bank oder Sparkasse.
Das Baukindergeld des Bundes und das Baukindergeld Plus aus Bayern
erweitern die finanziellen Möglichkeiten von Familien mit Kindern.
12.000 Euro gibt es in ganz Deutschland pro Kind - verteilt über zehn
Jahre. In Bayern sind es 3.000 Euro pro Kind mehr, plus die einmalige
Eigenheimzulage von 10.000 Euro.
Ein Rechenbeispiel: Eine Familie mit drei Kindern zahlt in Hessen
monatlich 1.000 Euro Miete und hat 50.000 Euro angespart. Dank des
Baukindergeldes von 36.000 Euro kann sie mit einem Kredit von gut
350.000 Euro rechnen. Das kinderlose Ehepaar hingegen kann bei
gleichem Eigenkapital nur knapp 320.000 Euro erwarten.
Den Rechner findet man unter:
www.biallo.de/baufinanzierung-rechner/
Zudem hat die Redaktion von biallo.de bei der KfW bezüglich des
Baukindergeldes nachgehakt, da die Neuregelung für Familien mit
Kindern noch einige Fragen aufwirft:
Die Antragstellung muss spätestens bis drei Monate nach Einzug
erfolgen. Wie passt das mit der rückwirkenden Förderung zum 1. Januar
2018 zusammen?
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Antragsteller ab dem 1.
Januar 2018 ihren Kaufvertrag unterzeichnet beziehungsweise die
Baugenehmigung erhalten haben. Der Antrag soll unbedingt innerhalb
der ersten drei Monate nach Einzug gestellt werden. Das Einzugsdatum
steht auf der Meldebestätigung: Diese ist auch der Nachweis dafür,
dass die Kinder, deren Existenz den Antragsteller berechtigt, die
Förderung zu beantragen, auch tatsächlich in der neuen Immobilie
wohnen. Bei einem Einzug vor dem Produktstart (18. September 2018)
kann der Antrag bis Ende 2018 gestellt werden, ansonsten gilt die
übliche Frist von maximal drei Monaten nach dem Einzug in die
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Laufzeit gebunden?
Die Kindergeldberechtigung ist lediglich eine Voraussetzung für
den Erhalt des Baukindergeldes: Ausschlaggebend für die Höhe der
Förderung ist die Anzahl der Kinder, welche bei Antragstellung unter
18 Jahre sind, im Haushalt des Antragstellers leben und für die zum
Zeitpunkt der Antragstellung eine Kindergeldberechtigung im Haushalt
vorliegt.
Wann und wie findet die Auszahlung des Baukindergeldes statt?
Innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung und Erhalt der
Antragsbestätigung sind der KfW vom Antragsteller die Einhaltung der
Förderbedingungen anhand erforderlicher Dokumente nachzuweisen. Nach
positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW, wird die erste
Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die
jährliche Rate beträgt 1.200 Euro pro Kind, über zehn Jahre insgesamt
also 12.000 Euro pro Kind. Die weiteren Zuschussraten werden in den
folgenden neun Jahren im selben Monat wie die Erstauszahlung
überwiesen. Die erforderlichen Dokumente können ab März 2019
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Förderungen dürfen Kinder dann maximal 25 Jahre sein)?
Nein.
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Maßgeblich ist die Erfüllung der Fördervoraussetzung zum Zeitpunkt
der Antragstellung: Zu diesem Zeitpunkt muss mindestens ein Kind in
der Immobilie leben.
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selbst entwickelten, unabhängigen, kostenlosen Rechentools und
Finanzvergleichen, welche die Entscheidung bei vielen Geldfragen
erleichtern. Die zugrunde liegenden Daten werden täglich
aktualisiert. Der Biallo-Index liefert einen schnellen umfassenden
Überblick über den Finanzmarkt aus Verbrauchersicht: Wir bieten
zahlreiche Indizes zu Baugeld, Tagesgeld, Festgeld, Sparbriefen und
Ratenkrediten. In die Biallo-Indizes fließen aktuell rund 5.500
Datensätze ein, die den Geldmarkt für Verbraucher weitestmöglich
abbilden. Was die Erlösquellen angeht, sind wir transparent. Wie wir
uns finanzieren, haben wir unter www.biallo.de in der Rubrik "Über
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