11.04.2019 16:50 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Bau / Immobilien
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Högl: Rechtssicherheit des Mietspiegels ausgehöhlt
Berlin (ots) - Die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl
sieht nach dem Urteil des Berliner Landgerichts die Rechtssicherheit
und Verbindlichkeit des Berliner Mietspiegels in Gefahr.
Im Inforadio vom rbb sagte Högl am Donnerstag, es müsse eine klare
gesetzliche Regelung her.
"Durch die Entscheidung der Kammer des (Berliner - Red.)
Landgerichts wird tatsächlich die Verbindlichkeit und die Rechtskraft
des Mietspiegels ausgehöhlt. (...) Deswegen sage ich als
Gesetzgeberin hier im Deutschen Bundestag, wir müssen das gesetzlich
regeln. (...) Der Mietspiegel muss die verbindliche Grundlage sein
für die Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete. Und wir haben
das ehrlich gesagt auch schon ziemlich lange vereinbart. (...) Ich
scheitere bisher immer am Widerstand der CDU und der CSU."
Högl betonte, der Gesetzgeber müsse den entscheidenden Paragrafen
des Bürgerlichen Gesetzbuches anpassen:
"Wir müssen sagen, was im Mietspiegel drinsteht und was seine
Bedeutung ist, nämlich die Verbindlichkeit und die Rechtskraft
herstellen."
Dazu gehöre die Definition, auf welcher Datengrundlage ein
Mietspiegel zu erstellen sei. Außerdem sei vereinbart, dass der
Mietspiegel länger, nämlich drei Jahre, gelten solle. Zudem müsse der
Mietspiegel einen längeren Betrachtungszeitraum haben - sie forderte
einen Zeitraum von sechs Jahren. Dies sei der Beschluss des
Wohngipfels, so Högl weiter.
Das Berliner Landgericht hatte einer Klage des Immobilienkonzerns
"Deutsche Wohnen" stattgegeben. Das Unternehmen kann nun eine Miete
oberhalb der Grenzen im Mietspiegel festsetzen. Das Gericht hatte
nach Informationen des "Tagesspiegel" sein Urteil damit begründet,
dass ein Sachverständiger nachvollziehbar geschildert habe, wie er zu
seiner Bewertung aufgrund von Vergleichswohnungen aus seinem
Datenbestand gelangt sei.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Inforadio
Chef/Chefin vom Dienst
Tel.: 030 - 97993 - 37400
Mail: info@inforadio.de
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
sieht nach dem Urteil des Berliner Landgerichts die Rechtssicherheit
und Verbindlichkeit des Berliner Mietspiegels in Gefahr.
Im Inforadio vom rbb sagte Högl am Donnerstag, es müsse eine klare
gesetzliche Regelung her.
"Durch die Entscheidung der Kammer des (Berliner - Red.)
Landgerichts wird tatsächlich die Verbindlichkeit und die Rechtskraft
des Mietspiegels ausgehöhlt. (...) Deswegen sage ich als
Gesetzgeberin hier im Deutschen Bundestag, wir müssen das gesetzlich
regeln. (...) Der Mietspiegel muss die verbindliche Grundlage sein
für die Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete. Und wir haben
das ehrlich gesagt auch schon ziemlich lange vereinbart. (...) Ich
scheitere bisher immer am Widerstand der CDU und der CSU."
Högl betonte, der Gesetzgeber müsse den entscheidenden Paragrafen
des Bürgerlichen Gesetzbuches anpassen:
"Wir müssen sagen, was im Mietspiegel drinsteht und was seine
Bedeutung ist, nämlich die Verbindlichkeit und die Rechtskraft
herstellen."
Dazu gehöre die Definition, auf welcher Datengrundlage ein
Mietspiegel zu erstellen sei. Außerdem sei vereinbart, dass der
Mietspiegel länger, nämlich drei Jahre, gelten solle. Zudem müsse der
Mietspiegel einen längeren Betrachtungszeitraum haben - sie forderte
einen Zeitraum von sechs Jahren. Dies sei der Beschluss des
Wohngipfels, so Högl weiter.
Das Berliner Landgericht hatte einer Klage des Immobilienkonzerns
"Deutsche Wohnen" stattgegeben. Das Unternehmen kann nun eine Miete
oberhalb der Grenzen im Mietspiegel festsetzen. Das Gericht hatte
nach Informationen des "Tagesspiegel" sein Urteil damit begründet,
dass ein Sachverständiger nachvollziehbar geschildert habe, wie er zu
seiner Bewertung aufgrund von Vergleichswohnungen aus seinem
Datenbestand gelangt sei.
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