16.03.2020 11:31 | ERGO Group AG | Bau / Immobilien
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Gärtnern im Paragraphendschungel - Das darf man, das darf man nicht! (AUDIO)
Düsseldorf (ots) - Anmoderationsvorschlag:
Jedes Jahr, sobald die Temperaturen in den zweistelligen Bereich klettern, scharren alle Gärtner schon mit den Hufen. In diesem Jahr vermutlich sogar ganz besonders, da man ja Dank Corona nun auch viel Freizeit daheim verbringt. Aber irgendwann will man ja auch mal raus an die Luft und da ist so ein Garten echt Gold wert: Unkraut stechen, Rasenmähen, Bäume, Sträucher und Blumen pflanzen. Der ein oder andere hat sich fest vorgenommen, in diesem Jahr endlich die neue Gartenlaube zu bauen, oder den lang ersehnten Pool. Allerdings sind der Kreativität hier doch einige Grenzen gesetzt - und zwar gesetzliche. Oliver Heinze hat sich mal schlau gemacht.
Sprecher: Laut bürgerlichem Gesetzbuch darf man zwar auf dem eigenen Grundstück machen, was man will. Wenn es aber um das Erscheinungsbild der Wohnviertel geht, wollen die Kommunen ein Wörtchen mitreden, sagt Claudia Wagner von der ERGO Versicherung.
O-Ton 1 (Claudia Wagner, 22 Sek.): "Besonderen Wert legen die Kommunen zum Beispiel darauf, Grün in die Vorgärten zu bringen und zu vermeiden, dass Anwohner diese als Lager- oder Stellfläche nutzen. Ein Fahrrad- oder Geräteschuppen ist hier meist verboten, ein Autostellplatz auch nur selten zulässig. Ausnahmen machen Kommunen beispielsweise, wenn es um ein kleines Häuschen für die Mülltonnen geht. Zum Teil müssen die Grundstückseigentümer dafür allerdings zuerst eine Genehmigung einholen."
Sprecher: Einheitliche Vorschriften gibt es nicht. Jedes Bundesland und sogar jeder Ort kann seine eigenen Regeln aufstellen. Das fängt schon beim Gartenzaun an.
O-Ton 2 (Claudia Wagner, 14 Sek.): "Die Stadt Düsseldorf zum Beispiel verbietet Zäune aus Draht- oder Kunststoffgeflecht. In München darf die Zaunhöhe 1,50 Meter nicht überschreiten. Und wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss unter Umständen mit einer Geldbuße rechnen. Wie hoch die ist, kommt wieder auf die Kommune an."
Sprecher: Aber auch im Garten hinterm Haus darf man nicht einfach das machen, was man möchte.
O-Ton 3 (Claudia Wagner, 20 Sek.): "Manche Bebauungspläne schreiben vor, ausschließlich heimische Bäume oder nur Laub- oder Nadelbäume zu pflanzen. Und wer einen eingewachsenen Garten übernimmt, kann den nicht einfach neu gestalten, wie es ihm passt. Denn manche solcher Bebauungspläne verpflichten den neuen Besitzer dazu, bereits bestehende Anpflanzungen zu erhalten. Was bei Ihnen erlaubt ist, weiß das zuständige Bauamt."
Sprecher: Wer eine Gartenlaube plant, sollte die Landesbauordnung wälzen und sich zum sogenannten Grenzabstand informieren.
O-Ton 4 (Claudia Wagner, 11 Sek.): "Also: Wie nah am Nachbargrundstück darf die Laube stehen? Wie groß darf sie sein? Und so weiter. Ab einer gewissen Größe ist eine Baugenehmigung erforderlich. Auch hier sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich."
Sprecher: Es gibt aber auch gute Nachrichten - vor allem für Familien mit Kindern.
O-Ton 5 (Claudia Wagner, 16 Sek.): "Beim Thema Trampolin gab es vor kurzem ein interessantes Urteil. Ein Nachbar empfand ein aufgestelltes, mobiles Trampolin als optische Störung. Das Amtsgericht München entschied aber für die Familie, die das Trampolin aufgestellt hatte. Denn wo Kinder spielen dürften, sei auch das Aufstellen von Spiel- und Sportgeräten erlaubt."
Abmoderationsvorschlag:
Übrigens, Hausbesitzer sind auch in der Pflicht, wenn beim aktuell stürmischen Wetter angeknackste Äste von den Bäumen hängen, die andere verletzen könnten. Also nach einem Sturm ruhig mal einen Rundgang machen, sonst könnte es teuer werden. Mehr Infos finden Sie unter https://ergo.de .
Pressekontakt:
Sabine Bosler
Tel.:0211/477-8403
Mail:sabine.bosler@ergo.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/14591/4548305
OTS: ERGO Group AG
Original-Content von: ERGO Group AG, übermittelt durch news aktuell
Jedes Jahr, sobald die Temperaturen in den zweistelligen Bereich klettern, scharren alle Gärtner schon mit den Hufen. In diesem Jahr vermutlich sogar ganz besonders, da man ja Dank Corona nun auch viel Freizeit daheim verbringt. Aber irgendwann will man ja auch mal raus an die Luft und da ist so ein Garten echt Gold wert: Unkraut stechen, Rasenmähen, Bäume, Sträucher und Blumen pflanzen. Der ein oder andere hat sich fest vorgenommen, in diesem Jahr endlich die neue Gartenlaube zu bauen, oder den lang ersehnten Pool. Allerdings sind der Kreativität hier doch einige Grenzen gesetzt - und zwar gesetzliche. Oliver Heinze hat sich mal schlau gemacht.
Sprecher: Laut bürgerlichem Gesetzbuch darf man zwar auf dem eigenen Grundstück machen, was man will. Wenn es aber um das Erscheinungsbild der Wohnviertel geht, wollen die Kommunen ein Wörtchen mitreden, sagt Claudia Wagner von der ERGO Versicherung.
O-Ton 1 (Claudia Wagner, 22 Sek.): "Besonderen Wert legen die Kommunen zum Beispiel darauf, Grün in die Vorgärten zu bringen und zu vermeiden, dass Anwohner diese als Lager- oder Stellfläche nutzen. Ein Fahrrad- oder Geräteschuppen ist hier meist verboten, ein Autostellplatz auch nur selten zulässig. Ausnahmen machen Kommunen beispielsweise, wenn es um ein kleines Häuschen für die Mülltonnen geht. Zum Teil müssen die Grundstückseigentümer dafür allerdings zuerst eine Genehmigung einholen."
Sprecher: Einheitliche Vorschriften gibt es nicht. Jedes Bundesland und sogar jeder Ort kann seine eigenen Regeln aufstellen. Das fängt schon beim Gartenzaun an.
O-Ton 2 (Claudia Wagner, 14 Sek.): "Die Stadt Düsseldorf zum Beispiel verbietet Zäune aus Draht- oder Kunststoffgeflecht. In München darf die Zaunhöhe 1,50 Meter nicht überschreiten. Und wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss unter Umständen mit einer Geldbuße rechnen. Wie hoch die ist, kommt wieder auf die Kommune an."
Sprecher: Aber auch im Garten hinterm Haus darf man nicht einfach das machen, was man möchte.
O-Ton 3 (Claudia Wagner, 20 Sek.): "Manche Bebauungspläne schreiben vor, ausschließlich heimische Bäume oder nur Laub- oder Nadelbäume zu pflanzen. Und wer einen eingewachsenen Garten übernimmt, kann den nicht einfach neu gestalten, wie es ihm passt. Denn manche solcher Bebauungspläne verpflichten den neuen Besitzer dazu, bereits bestehende Anpflanzungen zu erhalten. Was bei Ihnen erlaubt ist, weiß das zuständige Bauamt."
Sprecher: Wer eine Gartenlaube plant, sollte die Landesbauordnung wälzen und sich zum sogenannten Grenzabstand informieren.
O-Ton 4 (Claudia Wagner, 11 Sek.): "Also: Wie nah am Nachbargrundstück darf die Laube stehen? Wie groß darf sie sein? Und so weiter. Ab einer gewissen Größe ist eine Baugenehmigung erforderlich. Auch hier sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich."
Sprecher: Es gibt aber auch gute Nachrichten - vor allem für Familien mit Kindern.
O-Ton 5 (Claudia Wagner, 16 Sek.): "Beim Thema Trampolin gab es vor kurzem ein interessantes Urteil. Ein Nachbar empfand ein aufgestelltes, mobiles Trampolin als optische Störung. Das Amtsgericht München entschied aber für die Familie, die das Trampolin aufgestellt hatte. Denn wo Kinder spielen dürften, sei auch das Aufstellen von Spiel- und Sportgeräten erlaubt."
Abmoderationsvorschlag:
Übrigens, Hausbesitzer sind auch in der Pflicht, wenn beim aktuell stürmischen Wetter angeknackste Äste von den Bäumen hängen, die andere verletzen könnten. Also nach einem Sturm ruhig mal einen Rundgang machen, sonst könnte es teuer werden. Mehr Infos finden Sie unter https://ergo.de .
Pressekontakt:
Sabine Bosler
Tel.:0211/477-8403
Mail:sabine.bosler@ergo.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/14591/4548305
OTS: ERGO Group AG
Original-Content von: ERGO Group AG, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
Vierfacher Weltrekordbruch Weichai Power bringt den weltweit ersten Dieselmotor mit einem thermischen Gesamtwirkungsgrad von 53,09% auf den Markt
Tianjin, China (ots/PRNewswire) - Am 20. April 2024 wurde der Weltkongress für Verbrennungsmotoren in Tianjin, China, feierlich eröffnet, und am Veranstaltungsort wurden die neuesten technologischen...Artikel lesenAutomation Anywhere erhält 2024 Great Place To Work Certification™
San Jose, Kalifornien (ots/PRNewswire) - Automation Anywhere, ein führendes Unternehmen im Bereich der KI-gestützten Automatisierung, gab heute bekannt, dass es im dritten Jahr in Folge als Certifie...Artikel lesenInfosys erwirbt den führenden Anbieter von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in-tech
Bengaluru, Indien und München (ots/PRNewswire) - Die Übernahme unterstreicht das Engagement von Infosys im Automobilbereich und stärkt die Präsenz des Unternehmens in Europa Infosys (http://www.inf...Artikel lesenGeheimsache Doping: Die Akte China / Die ARD zeigt aktuelle brisante Dokumentation von Hajo Seppelt am Sonntag, 21. April um 23:05 Uhr im Ersten und vorab in der Mediathek
München (ots) - Recherche von ARD und New York Times Großer Dopingverdachtsfall in China belastet WADA - wurden positive Tests vertuscht? Ein unveröffentlichter Verdachtsfall von massenhaftem Dopi...Artikel lesenNeue Ausgabe der "Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung": Widerstand und Demokratie
Potsdam (ots) - Die neue Ausgabe 2/2024 der Zeitschrift "Militärgeschichte" widmet sich im Schwerpunkt dem 20. Juli 1944 und dem langen Weg zur deutschen Demokratie, der mit dem Erlass des Grundgese...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Das Erste: "Und wenn das fünfte Lichtlein brennt" (AT): Weihnachtliche Komödie mit Henning Baum, Elena Uhlig, Meike Droste, Michael Lott, Max von Pufendorf, Daniel Donskoy, Tim Kalkhof u.v.m. im Dreh (FOTO)
- Einzigartiges Quiz-Tainment am Vorabend: Ruth Moschner und Steven Gätjen moderieren neue Quiz-Shows in SAT.1 (FOTO)