26.06.2019 08:00 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Bau / Immobilien
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Deutsche Umwelthilfe zur heutigen Anhörung des Gebäudeenergiegesetzes: Entwurf zurückziehen und klimagerecht neu aufsetzen
Berlin (ots) - Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes für das
Erreichen der Klimaziele ungeeignet - Deutsche Umwelthilfe fordert,
den Entwurf zurückzuziehen - Mindestens KfW-Effizienzhaus 40 Standard
für Neubauten notwendig - DUH fordert Verbot neuer Ölheizungen ab
2020 sowie ein Verbot neuer Gasheizungen ab 2025
Heute findet im Bundeswirtschaftsministerium die Verbändeanhörung
zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) statt. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) fordert in ihrer Stellungnahme den völlig
unzureichenden Entwurf zurückzuziehen und im Einklang mit den
Klimazielen neu aufzusetzen.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Mit diesem Gesetzentwurf fährt die
Bundesregierung den Klimaschutz im Gebäudesektor gegen die Wand. Sie
schreibt veraltete und unzureichende energetische Anforderungen fort.
Das glatte Gegenteil ist notwendig: Neubauten von heute müssen schon
jetzt mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein, daher muss für
Neubauten der KfW-Effizienzhaus 40 Standard im GEG festgeschrieben
werden. Bei Vollsanierungen von Bestandsgebäuden muss künftig der
Zielstandard KfW-Effizienzhaus 55 festgelegt werden. Völlig
unzeitgemäß ist es außerdem, heute noch fossile Heizsysteme
einzubauen. Deshalb fordern wir ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020
sowie ein Verbot neuer Gasheizungen ab 2025. Klimafreundlichere
Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste
Wärmenetze sind verfügbar. Da das Gebäudeenergiegesetz dem
klimapolitischen Anspruch in seiner aktuellen Ausarbeitung nicht
gerecht wird, muss es zurückgezogen und neu aufgesetzt werden."
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell im GEG
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreichbar.
Link: Zur DUH-Stellungnahme http://l.duh.de/p190626b
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Nicolas Besser, Projektmanager Energie und Klimaschutz
0160 95919821, besser@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Erreichen der Klimaziele ungeeignet - Deutsche Umwelthilfe fordert,
den Entwurf zurückzuziehen - Mindestens KfW-Effizienzhaus 40 Standard
für Neubauten notwendig - DUH fordert Verbot neuer Ölheizungen ab
2020 sowie ein Verbot neuer Gasheizungen ab 2025
Heute findet im Bundeswirtschaftsministerium die Verbändeanhörung
zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) statt. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) fordert in ihrer Stellungnahme den völlig
unzureichenden Entwurf zurückzuziehen und im Einklang mit den
Klimazielen neu aufzusetzen.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Mit diesem Gesetzentwurf fährt die
Bundesregierung den Klimaschutz im Gebäudesektor gegen die Wand. Sie
schreibt veraltete und unzureichende energetische Anforderungen fort.
Das glatte Gegenteil ist notwendig: Neubauten von heute müssen schon
jetzt mit dem Klimaziel 2050 kompatibel sein, daher muss für
Neubauten der KfW-Effizienzhaus 40 Standard im GEG festgeschrieben
werden. Bei Vollsanierungen von Bestandsgebäuden muss künftig der
Zielstandard KfW-Effizienzhaus 55 festgelegt werden. Völlig
unzeitgemäß ist es außerdem, heute noch fossile Heizsysteme
einzubauen. Deshalb fordern wir ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020
sowie ein Verbot neuer Gasheizungen ab 2025. Klimafreundlichere
Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste
Wärmenetze sind verfügbar. Da das Gebäudeenergiegesetz dem
klimapolitischen Anspruch in seiner aktuellen Ausarbeitung nicht
gerecht wird, muss es zurückgezogen und neu aufgesetzt werden."
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell im GEG
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreichbar.
Link: Zur DUH-Stellungnahme http://l.duh.de/p190626b
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Nicolas Besser, Projektmanager Energie und Klimaschutz
0160 95919821, besser@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
Klimaschutz , Bau , Gesetze , Gebäudeenergiegesetz , Klimaziele , GEG , Immobilien , Energie , Politik , Umwelt , Bau / Immobilien ,
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