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2197 Mitteilungen im Bereich "Bau / Immobilien"

31. Dezember 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

"Unverbaubar" zählt nicht / Grundstückseigentümer konnte Bauten auf dem Nachbargrundstück nicht verhindern (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Grundstückseigentümer konnte Bauten auf dem Nachbargrundstück nicht verhindern / Ein Anwohner in einer Ortsrandlage wehrte sich gegen einen Bebauungsplan seiner Kommune, der in seiner unmittelbaren Nachbarschaft sowohl Flächen für Pflegeeinrichtungen als auch ein allgemeines Wohngebiet auswies. Er verwies darauf, dass die vor einer zwischenzeitlich erfolgten Eingemeindung rechtlich zuständige Kommune in ihrem Bebauungsplan die Blickbeziehungen zur umgebenden Natur und das Vermeiden einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stets betont habe. Nachdem er sich nicht durchsetzen konnte, richtete der Anwohner einen Normenkontrollantrag gegen den neuen Bebauungsplan. Doch das half ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts, denn das zuständige Oberverwaltungsgericht erkannte keine schutzwürdigen Interessen. Mit Ausnahme der eingeschränkten Aussicht gingen von den Neubauten »keine weiteren erheblichen Auswirkungen« auf das Grundstück des Klägers aus. Das Interesse am Erhalt eines unverbauten Blicks stelle keinen Aspekt dar, der für die Abwägung erheblich sei. Jeder Grundstückseigentümer müsse damit rechnen, dass seine Aussicht durch Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück beeinträchtigt werde. Hier liege auch kein Ausnahmefall mit städtebaulich relevantem Bezug vor. 
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Aktenzeichen 1 C 13/17) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - Ein Anwohner in einer Ortsrandlage wehrte sich gegen einen Bebauungsplan seiner Kommune, der in seiner unmittelbaren Nachbarschaft sowohl Flächen für Pflegeeinrichtungen als auch ein allgemeines Wohngebiet auswies. Er verwies darauf, dass die vor einer zwischenzeitlich erfolgte...
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27. Dezember 2018 | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie | Bau / Immobilien

Bauindustrie zu den Konjunkturindikatoren im Oktober 2018: Goldener Oktober am Bau: Bauunternehmer steigern Umsätze und Auftragseingänge im Vergleich zum Vorjahr um 20 %.

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Grundstückseigentümer konnte Bauten auf dem Nachbargrundstück nicht verhindern / Ein Anwohner in einer Ortsrandlage wehrte sich gegen einen Bebauungsplan seiner Kommune, der in seiner unmittelbaren Nachbarschaft sowohl Flächen für Pflegeeinrichtungen als auch ein allgemeines Wohngebiet auswies. Er verwies darauf, dass die vor einer zwischenzeitlich erfolgten Eingemeindung rechtlich zuständige Kommune in ihrem Bebauungsplan die Blickbeziehungen zur umgebenden Natur und das Vermeiden einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stets betont habe. Nachdem er sich nicht durchsetzen konnte, richtete der Anwohner einen Normenkontrollantrag gegen den neuen Bebauungsplan. Doch das half ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts, denn das zuständige Oberverwaltungsgericht erkannte keine schutzwürdigen Interessen. Mit Ausnahme der eingeschränkten Aussicht gingen von den Neubauten »keine weiteren erheblichen Auswirkungen« auf das Grundstück des Klägers aus. Das Interesse am Erhalt eines unverbauten Blicks stelle keinen Aspekt dar, der für die Abwägung erheblich sei. Jeder Grundstückseigentümer müsse damit rechnen, dass seine Aussicht durch Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück beeinträchtigt werde. Hier liege auch kein Ausnahmefall mit städtebaulich relevantem Bezug vor. 
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Aktenzeichen 1 C 13/17) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - "Die Bauunternehmen freuen sich über einen goldenen Oktober. Sie haben die zwei Arbeitstage, die ihnen - im Vergleich zum Vorjahr - zusätzlich zur Verfügung standen, genutzt, um ihre hohen Auftragsbestände weiter abzuarbeiten." Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer ...
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27. Dezember 2018 | PRIMAGAS Energie GmbH & Co. KG | Bau / Immobilien

Wärmewende!? - Was ist denn das bitte? (AUDIO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Grundstückseigentümer konnte Bauten auf dem Nachbargrundstück nicht verhindern / Ein Anwohner in einer Ortsrandlage wehrte sich gegen einen Bebauungsplan seiner Kommune, der in seiner unmittelbaren Nachbarschaft sowohl Flächen für Pflegeeinrichtungen als auch ein allgemeines Wohngebiet auswies. Er verwies darauf, dass die vor einer zwischenzeitlich erfolgten Eingemeindung rechtlich zuständige Kommune in ihrem Bebauungsplan die Blickbeziehungen zur umgebenden Natur und das Vermeiden einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stets betont habe. Nachdem er sich nicht durchsetzen konnte, richtete der Anwohner einen Normenkontrollantrag gegen den neuen Bebauungsplan. Doch das half ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts, denn das zuständige Oberverwaltungsgericht erkannte keine schutzwürdigen Interessen. Mit Ausnahme der eingeschränkten Aussicht gingen von den Neubauten »keine weiteren erheblichen Auswirkungen« auf das Grundstück des Klägers aus. Das Interesse am Erhalt eines unverbauten Blicks stelle keinen Aspekt dar, der für die Abwägung erheblich sei. Jeder Grundstückseigentümer müsse damit rechnen, dass seine Aussicht durch Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück beeinträchtigt werde. Hier liege auch kein Ausnahmefall mit städtebaulich relevantem Bezug vor. 
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Aktenzeichen 1 C 13/17) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Krefeld (ots) - Anmoderationsvorschlag: Heiß und extrem trocken - ja, dieser Sommer hatte es ganz schön in sich. Ob das nur eine Ausnahme war oder doch ein Beweis für den Klimawandel, sei mal dahingestellt. Aber die warmen Tage sind gezählt und dann geht's auch wieder ans Heizen, was sich ...
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20. Dezember 2018 | Jones Lang LaSalle SE (JLL) | Bau / Immobilien

Investmentmarkt bei gewerblich genutzten Immobilien in Deutschland könnte 2018 Rekordmarke setzen - Bürovermietungsmarkt bleibt auf hohem Niveau

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Grundstückseigentümer konnte Bauten auf dem Nachbargrundstück nicht verhindern / Ein Anwohner in einer Ortsrandlage wehrte sich gegen einen Bebauungsplan seiner Kommune, der in seiner unmittelbaren Nachbarschaft sowohl Flächen für Pflegeeinrichtungen als auch ein allgemeines Wohngebiet auswies. Er verwies darauf, dass die vor einer zwischenzeitlich erfolgten Eingemeindung rechtlich zuständige Kommune in ihrem Bebauungsplan die Blickbeziehungen zur umgebenden Natur und das Vermeiden einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stets betont habe. Nachdem er sich nicht durchsetzen konnte, richtete der Anwohner einen Normenkontrollantrag gegen den neuen Bebauungsplan. Doch das half ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts, denn das zuständige Oberverwaltungsgericht erkannte keine schutzwürdigen Interessen. Mit Ausnahme der eingeschränkten Aussicht gingen von den Neubauten »keine weiteren erheblichen Auswirkungen« auf das Grundstück des Klägers aus. Das Interesse am Erhalt eines unverbauten Blicks stelle keinen Aspekt dar, der für die Abwägung erheblich sei. Jeder Grundstückseigentümer müsse damit rechnen, dass seine Aussicht durch Bautätigkeiten auf dem Nachbargrundstück beeinträchtigt werde. Hier liege auch kein Ausnahmefall mit städtebaulich relevantem Bezug vor. 
(Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Aktenzeichen 1 C 13/17) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Frankfurt (ots) - Das Transaktionsvolumen auf dem deutschen Immobilienmarkt steigt kontinuierlich seit 2010. 2018 könnte es mit bis zu 60 Mrd. Euro zumindest für gewerblich genutzte Immobilien ein neues Rekordjahr in Deutschland geben, eine Verdreifachung seit 2010. Inklusive der Nutzungsklasse "...
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18. Dezember 2018 | Bundesinnung der Hörakustiker KdöR | Bau / Immobilien

Akademie für Hörakustik rüstet sich für Nachwuchs: Richtfest auf dem Campus Hörakustik (FOTO)

Foto:  obs/Bundesinnung der Hörakustiker KdöR/www.biha.de | Laurenz Tacke
Akademie für Hörakustik rüstet sich für Nachwuchs: Richtfest auf dem Campus Hörakustik / Die Akademie für Hörakustik (afh) als größte und älteste Bildungseinrichtung für Hörakustik weltweit reagiert auf die wachsende Nachfrage junger Menschen, die sich in der Hörakustik ausbilden lassen: Sie baut ein weiteres Haus. Jährlich beginnen über 1.000 Auszubildende ihre Lehre im Hörakustiker-Handwerk. Insgesamt lernen momentan rund 3.200 Auszubildenden das Handwerk. Ihre überbetriebliche Ausbildung findet für ganz Deutschland zentralisiert in Lübeck statt. In der "GoldschmiedeMainz/Lübeck (ots) - Die Akademie für Hörakustik (afh) hat am 18.12.2018 Richtfest für ein neues Internatsgebäude am Campus Hörakustik in der Andre-Ampere-Straße 2 gefeiert. Die Branche trägt damit den steigenden Auszubildendenzahlen Rechnung. Das Boardinghouse IV entsteht parallel zu den...
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18. Dezember 2018 | Deutschland im Plus - Die Stiftung für private Überschuldungspräventio | Bau / Immobilien

Wohnkostenexplosion in Ballungszentren trifft Überschuldete besonders hart / Aktueller iff-Überschuldungsreport zeigt, viele Überschuldete geben mehr als die Hälfte fürs Wohnen aus

Foto:  obs/Bundesinnung der Hörakustiker KdöR/www.biha.de | Laurenz Tacke
Akademie für Hörakustik rüstet sich für Nachwuchs: Richtfest auf dem Campus Hörakustik / Die Akademie für Hörakustik (afh) als größte und älteste Bildungseinrichtung für Hörakustik weltweit reagiert auf die wachsende Nachfrage junger Menschen, die sich in der Hörakustik ausbilden lassen: Sie baut ein weiteres Haus. Jährlich beginnen über 1.000 Auszubildende ihre Lehre im Hörakustiker-Handwerk. Insgesamt lernen momentan rund 3.200 Auszubildenden das Handwerk. Ihre überbetriebliche Ausbildung findet für ganz Deutschland zentralisiert in Lübeck statt. In der "GoldschmiedeNürnberg / Hamburg (ots) - Ein Fünftel aller Überschuldeten in Deutschland muss mehr als die Hälfte des eigenen Einkommens fürs Wohnen ausgeben. Dies zeigt der iff-Überschuldungsreport 2018, der aktuell zusammen mit "Deutschland im Plus - die Stiftung für private Überschuldungsprävention" vorges...
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17. Dezember 2018 | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie | Bau / Immobilien

Bauverbände zur Kapazitätsdiskussion

Foto:  obs/Bundesinnung der Hörakustiker KdöR/www.biha.de | Laurenz Tacke
Akademie für Hörakustik rüstet sich für Nachwuchs: Richtfest auf dem Campus Hörakustik / Die Akademie für Hörakustik (afh) als größte und älteste Bildungseinrichtung für Hörakustik weltweit reagiert auf die wachsende Nachfrage junger Menschen, die sich in der Hörakustik ausbilden lassen: Sie baut ein weiteres Haus. Jährlich beginnen über 1.000 Auszubildende ihre Lehre im Hörakustiker-Handwerk. Insgesamt lernen momentan rund 3.200 Auszubildenden das Handwerk. Ihre überbetriebliche Ausbildung findet für ganz Deutschland zentralisiert in Lübeck statt. In der "GoldschmiedeBerlin (ots) - / Branche erhöht die Zahl der Beschäftigten 2019 auf 850.000 / Baupreissteigerungen kein Indiz für Kapazitätsmangel / Attraktivität öffentlicher Aufträge muss wieder gesteigert werden "Die Bauunternehmen haben ihre Kapazitäten in den vergangenen neun Jahren um rund 130.000 Besch...
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17. Dezember 2018 | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie | Bau / Immobilien

Prognose von HDB und ZDB: Baumarkt 2019 weiter auf stabilem Wachstumskurs /Umsatz legt um 6 % zu /Beschäftigung steigt auf 850.000

Foto:  obs/Bundesinnung der Hörakustiker KdöR/www.biha.de | Laurenz Tacke
Akademie für Hörakustik rüstet sich für Nachwuchs: Richtfest auf dem Campus Hörakustik / Die Akademie für Hörakustik (afh) als größte und älteste Bildungseinrichtung für Hörakustik weltweit reagiert auf die wachsende Nachfrage junger Menschen, die sich in der Hörakustik ausbilden lassen: Sie baut ein weiteres Haus. Jährlich beginnen über 1.000 Auszubildende ihre Lehre im Hörakustiker-Handwerk. Insgesamt lernen momentan rund 3.200 Auszubildenden das Handwerk. Ihre überbetriebliche Ausbildung findet für ganz Deutschland zentralisiert in Lübeck statt. In der "GoldschmiedeBerlin (ots) - "Wir gehen davon aus, dass sich das Wachstum der Bautätigkeit im neuen Jahr auf hohem Niveau fortsetzen wird und erwarten für 2019 ein nominales Umsatzplus im Bauhauptgewerbe von 6 %. Der Umsatz erreicht damit ein Niveau von 128 Mrd. Euro." Das erklärten heute die Präsidenten des ...
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17. Dezember 2018 | Gothaer Finanzholding AG | Bau / Immobilien

Die Launen von Mutter Natur - ... und wie gut wir dagegen abgesichert sind (AUDIO)

Foto:  obs/Bundesinnung der Hörakustiker KdöR/www.biha.de | Laurenz Tacke
Akademie für Hörakustik rüstet sich für Nachwuchs: Richtfest auf dem Campus Hörakustik / Die Akademie für Hörakustik (afh) als größte und älteste Bildungseinrichtung für Hörakustik weltweit reagiert auf die wachsende Nachfrage junger Menschen, die sich in der Hörakustik ausbilden lassen: Sie baut ein weiteres Haus. Jährlich beginnen über 1.000 Auszubildende ihre Lehre im Hörakustiker-Handwerk. Insgesamt lernen momentan rund 3.200 Auszubildenden das Handwerk. Ihre überbetriebliche Ausbildung findet für ganz Deutschland zentralisiert in Lübeck statt. In der "GoldschmiedeKöln (ots) - Anmoderationsvorschlag: Jahrhundertsommer inklusive Dürre und extrem hoher Waldbrandgefahr, dazu teilweise unwetterartige Regengüsse im Frühjahr und - nicht zu vergessen - die heftigen Winterstürme "Friederike" und "Burglind", die Anfang des Jahres ihr Unwesen trieben. Auch in...
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17. Dezember 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Heikler Jahreswechsel / Worum sich Immobilienbesitzer an Weihnachten und Silvester streiten (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Worum sich Immobilienbesitzer an Weihnachten und Silvester streiten. Eigentlich sind die Tage zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar eine Zeit, in der man als Immobilienbesitzer in erster Linie seine Ruhe haben und sich auf Familienfeiern, Bescherung und Silvesterpartys einstellen möchte. Doch nicht immer ist das möglich. Manchmal liefert ausgerechnet der Jahreswechsel einen Anlass zum Streit. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile zusammengefasst, die alle in irgendeiner Weise mit Advent, Weihnachten und Silvester zu tun haben. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - Eigentlich sind die Tage zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar eine Zeit, in der man als Immobilienbesitzer in erster Linie seine Ruhe haben und sich auf Familienfeiern, Bescherung und Silvesterpartys einstellen möchte. Doch nicht immer ist das möglich. Manchmal liefert ...
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