11.10.2019 11:00 | ADAC | Auto / Verkehr
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Zeit für den Reifenwechsel / Faustregel lautet von O(ktober) bis O(stern) (FOTO)
Foto: obs/ADAC/ADAC/Wolfgang Grube
Winterreifen: Auf das Alpine-Symbol sollte man beim Reifenkauf achten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7849 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ADAC/ADAC/Wolfgang Grube"
München (ots) -
Die Faustformel für Winterreifen lautet von Oktober bis Ostern (O
bis O). Sie ist allerdings nur ein grober Hinweis und hat rechtlich
keine Relevanz. Denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein
bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen
gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei
winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen
oder Ganzjahresreifen aufziehen.
Wer auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird, dem
droht mit ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem gibt es einen
Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich
das Bußgeld auf 80 Euro. Nicht nur für den Fahrer, auch für den
Halter kann das Fahren ohne die richtige Bereifung teuer werden: Da
der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung
anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls
einen Punkt in Flensburg.
Nach einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen
Straßenverhältnissen kann es zu einer erheblichen Leistungskürzung
der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kommen. Auch in der
Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee
erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des
Geschädigten kommen kann.
Aktuelle Winterreifen oder Ganzjahresreifen erkennt man am
Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich
gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als
wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden
sind. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6
Millimetern. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch
mindestens vier Millimeter. Nach sechs Jahren sollte man die Reifen
tauschen, dann ist die Gummimischung vielfach so hart geworden, dass
der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.
Pressekontakt:
ADAC Newsroom
Katharina Lucà
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
Die Faustformel für Winterreifen lautet von Oktober bis Ostern (O
bis O). Sie ist allerdings nur ein grober Hinweis und hat rechtlich
keine Relevanz. Denn eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein
bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen
gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei
winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte,
Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen
oder Ganzjahresreifen aufziehen.
Wer auf winterlichen Straßen ohne Winterreifen erwischt wird, dem
droht mit ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem gibt es einen
Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich
das Bußgeld auf 80 Euro. Nicht nur für den Fahrer, auch für den
Halter kann das Fahren ohne die richtige Bereifung teuer werden: Da
der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung
anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls
einen Punkt in Flensburg.
Nach einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen
Straßenverhältnissen kann es zu einer erheblichen Leistungskürzung
der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kommen. Auch in der
Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee
erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des
Geschädigten kommen kann.
Aktuelle Winterreifen oder Ganzjahresreifen erkennt man am
Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich
gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als
wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden
sind. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6
Millimetern. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch
mindestens vier Millimeter. Nach sechs Jahren sollte man die Reifen
tauschen, dann ist die Gummimischung vielfach so hart geworden, dass
der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.
Pressekontakt:
ADAC Newsroom
Katharina Lucà
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
Sperrfrist: 25.04.2024, 5:00 Uhr / MONITOR: Ukrainischer Botschafter fordert schärfere Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, die in Russland aktiv sind.
Köln (ots) - Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Oleksii Makeiev, fordert schärfere Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, die in Russland und in den von Russland besetzten Gebieten der Ukra...Artikel lesenBaubranche warnt: EU-Lieferkettengesetz bremst Bautätigkeit aus / Verbandschef Pakleppa: Auch mittelständische Betriebe werden hart getroffen / "Regelungswut ist nicht nachvollziehbar"
Osnabrück (ots) - Die deutsche Baubranche warnt davor, dass das europäische Lieferkettengesetz mittelständische Bauunternehmen "hart treffen" werde. "Obwohl vom Anwendungsbereich nicht erfasst, werd...Artikel lesenBei Vergewaltigungen: Niedersachsens Europaministerin für einheitliches Strafrecht in EU / Wiebke Osigus: "Müssen grenzübergreifender denken" - Aufruf zur Teilnahme an der Europawahl
Osnabrück (ots) - Niedersachsens Europaministerin Wiebke Osigus fordert in bestimmten Fällen eine Vereinheitlichung des Strafrechts auf europäischer Ebene. "Ich würde es für zielführend halten, in m...Artikel lesenFarbvarianten beim Kuckuck: Die Vorteile der Seltenheit
München (ots) - - Rötlich oder grau: LMU-Evolutionsbiologen zeigen, dass die Farbvarianten weiblicher Kuckucke auf uralten Mutationen beruhen. - Die Mutationen sind in spezifisch weiblichem Erbgut ...Artikel lesenDelta präsentiert bahnbrechende Lösungen für Smart Manufacturing und E-Mobility auf der Hannover Messe 2024
Hannover, Deutschland (ots/PRNewswire) - Delta, ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Energiemanagement und Anbieter von IoT-basierten, intelligenten, grünen Lösungen, präsentiert auf der Ha...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Das Erste: "Und wenn das fünfte Lichtlein brennt" (AT): Weihnachtliche Komödie mit Henning Baum, Elena Uhlig, Meike Droste, Michael Lott, Max von Pufendorf, Daniel Donskoy, Tim Kalkhof u.v.m. im Dreh (FOTO)
- Einzigartiges Quiz-Tainment am Vorabend: Ruth Moschner und Steven Gätjen moderieren neue Quiz-Shows in SAT.1 (FOTO)