12.09.2018 10:57 | reifencom GmbH | Auto / Verkehr
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Winterreifenpflicht: 73 Prozent der Autofahrer kennen die neuen Bußgeldregeln nicht
Hannover (ots) - Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht zahlt
der Fahrzeughalter ein Bußgeld und ein weiteres Bußgeld der Fahrer,
wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind. Obwohl die Regelung
schon seit dem letzten Winter gilt, haben drei Viertel der Autofahrer
(73 Prozent) davon noch nie etwas gehört. Dies ist das Ergebnis einer
repräsentativen Befragung des Marktforschungsinstitut INSA-CONSULERE,
durchgeführt im Auftrag des Reifenspezialisten reifen.com (
http://www.reifen.com ).
Lediglich 27 Prozent der Befragten ist das Risiko bekannt, dass
der Staat doppelt zur Kasse bittet. 35 Prozent geben an, dass sie
dies unverschämt finden. Das Regelbußgeld für den Halter (75 Euro)
schätzen immerhin 36 Prozent der Autofahrer richtig ein. 23 Prozent
tippen auf Bußgelder in Höhe von 200 oder 350 Euro, weitere 39
Prozent geben offen zu, die Bußgeldhöhe nicht zu kennen.
Was einen Winterreifen ausmacht, wissen viele nicht ...
Gefährliche Unkenntnis: Dass als Winterreifen nur Reifen mit dem
Alpine-Symbol ("Schneeflocke") gelten, weiß nicht einmal jeder Zweite
(43 Prozent). 18 Prozent sind überzeugt davon, dass dies nicht
stimmt. Weitere 40 Prozent "glauben" an eine Übergangsfrist für
"M+S-Reifen" bis zum Jahr 2029 (anstatt 2024). Dass Motorradfahren
bei winterlichen Verhältnissen nur noch dann erlaubt ist, wenn sich
das Fahrtziel anders nicht erreichen lässt - diese Neuregelung kennt
nur jeder Zehnte.
Die Repräsentativbefragung erfolgte vom 10. bis 13. August 2018
für reifen.com, durchgeführt von INSA-CONSULERE. Befragt wurden 1.056
Autofahrer.
Über reifen.com
reifen.com ist Deutschlands Multi-Channel-Spezialist für Reifen
und Räder mit breitem Angebot. In Deutschland gibt es 37 Filialen,
den Onlineshop reifen.com (von 2014 bis 2017 Branchensieger
Online-Reifenhandel bei Deutschlands bedeutendstem Service-Ranking
"Service-Champions") und 3.300 Montagepartner, die Serviceleistungen
erbringen. Die Produktpalette umfasst Pkw-Reifen, Felgen,
Kompletträder, Motorrad-, Offroad- und Transporterreifen sowie
Zubehör.
Pressekontakt:
reifencom GmbH
Sabrina Liekefett
Südfeldstr. 16
30453 Hannover
Tel.: (0511) 123210-33
E-Mail: presse@reifen.com
www.reifen.com
Original-Content von: reifencom GmbH, übermittelt durch news aktuell
der Fahrzeughalter ein Bußgeld und ein weiteres Bußgeld der Fahrer,
wenn Halter und Fahrer nicht identisch sind. Obwohl die Regelung
schon seit dem letzten Winter gilt, haben drei Viertel der Autofahrer
(73 Prozent) davon noch nie etwas gehört. Dies ist das Ergebnis einer
repräsentativen Befragung des Marktforschungsinstitut INSA-CONSULERE,
durchgeführt im Auftrag des Reifenspezialisten reifen.com (
http://www.reifen.com ).
Lediglich 27 Prozent der Befragten ist das Risiko bekannt, dass
der Staat doppelt zur Kasse bittet. 35 Prozent geben an, dass sie
dies unverschämt finden. Das Regelbußgeld für den Halter (75 Euro)
schätzen immerhin 36 Prozent der Autofahrer richtig ein. 23 Prozent
tippen auf Bußgelder in Höhe von 200 oder 350 Euro, weitere 39
Prozent geben offen zu, die Bußgeldhöhe nicht zu kennen.
Was einen Winterreifen ausmacht, wissen viele nicht ...
Gefährliche Unkenntnis: Dass als Winterreifen nur Reifen mit dem
Alpine-Symbol ("Schneeflocke") gelten, weiß nicht einmal jeder Zweite
(43 Prozent). 18 Prozent sind überzeugt davon, dass dies nicht
stimmt. Weitere 40 Prozent "glauben" an eine Übergangsfrist für
"M+S-Reifen" bis zum Jahr 2029 (anstatt 2024). Dass Motorradfahren
bei winterlichen Verhältnissen nur noch dann erlaubt ist, wenn sich
das Fahrtziel anders nicht erreichen lässt - diese Neuregelung kennt
nur jeder Zehnte.
Die Repräsentativbefragung erfolgte vom 10. bis 13. August 2018
für reifen.com, durchgeführt von INSA-CONSULERE. Befragt wurden 1.056
Autofahrer.
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"Service-Champions") und 3.300 Montagepartner, die Serviceleistungen
erbringen. Die Produktpalette umfasst Pkw-Reifen, Felgen,
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Schlagwörter
Ratgeber , Auto , Winterreifen , Umfrage , Auto / Verkehr , Wetter , Panorama , Rechtsprechung , Verkehr , Hannover ,
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