27.05.2019 19:14 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr
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VW Skandal - VW gibt auf und nimmt kurz vor dem Termin die Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurück; Kläger erhält fast den gesamten Kaufpreis zurück
Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht erneut in einem Verfahren vor
einem Oberlandesgericht als Sieger "vom Platz". Binnen kürzester Zeit
erringt die Kanzlei einen Erfolg nach dem anderen im VW Skandal und
zwingt damit VW in die Knie. Dieses Mal hat VW vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf aufgegeben.
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-22 U 147/18 haben die Volkswagen AG
und ein Händler die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts
Düsseldorf, 6 O 395/16 einen Tag vor dem Termin zur mündlichen
Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgenommen.
Offensichtlich will die Volkswagen AG verhindern, dass es zu einer
Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht kommt. Zuvor waren
Vergleichsverhandlungen zwischen der Volkswagen AG und dem Kläger
gescheitert. Die Volkswagen AG sah deshalb offensichtlich keine
andere Möglichkeit mehr, die Verhandlung zu verhindern und entschied
sich die Berufung zurückzunehmen, bevor es zu einem negativen Urteil
kommt.
Das Landgericht Düsseldorf hat sowohl einen Händler als auch die
Volkswagen AG erstinstanzlich verurteilt. Der Händler wurde zur
Rücknahme eines Audi A4 verurteilt gegen Rückzahlung des Kaufpreises
abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Der Händler wurde verurteilt
18.950 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 3051,40 EUR
nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
dem 10.12.2015 zu bezahlen.
Gegenüber der Volkswagen AG hat das Landgericht festgestellt, dass
diese zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das Landgericht hat
festgestellt, dass die Volkswagen AG gegen die guten Sitten verstoßen
und damit zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das Landgericht geht
unter Zugrundelegung normaler Lebensumstände und Erfahrungswerte von
einer erheblichen Wahrscheinlichkeit aus, dass der Konzernvorstand
die Manipulation gekannt und gebilligt hat.
Gegen dieses Urteil haben sowohl der Händler als auch die
Volkswagen AG Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
Das Oberlandesgericht hat für den 28.05.2019 einen Termin angesetzt,
denn die Volkswagen AG verhindern wollte. Als dies durch ein
Vergleichsangebot nicht gelang, entschloss man sich bei der
Volkswagen AG dafür, die Berufung zurückzunehmen. Es gilt
offensichtlich das Motto: lieber ein rechtskräftiges Urteil aus der
1. Instanz, als eine negative Entscheidung eines Oberlandesgerichts.
Aus wirtschaftlichen Gründen kann eine Rücknahme kaum erfolgt sein,
da bereits ca. EUR 2.200 an Zinsen aufgelaufen sind. Der Kläger
erhält damit fast den gezahlten Kaufpreis vollständig zurück. Die
Volkswagen AG fürchtet offensichtlich weiterhin obergerichtliche
Entscheidungen und verhindert diese mit der Rücknahme von Berufungen.
Immer mehr Gerichte, insbesondere auch Oberlandesgerichte stellen
sich auf die Seite der Geschädigten. Erst kürzlich hat das
Oberlandesgericht Karlsruhe in 3 von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren entschieden, dass
den Klägern Neufahrzeuge aus der aktuellen Serienproduktion zu
liefern sind im Tausch gegen das jeweilige manipulierte Fahrzeug,
ohne dass die Geschädigten eine Nutzungsentschädigung bezahlen
müssen.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
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einem Oberlandesgericht als Sieger "vom Platz". Binnen kürzester Zeit
erringt die Kanzlei einen Erfolg nach dem anderen im VW Skandal und
zwingt damit VW in die Knie. Dieses Mal hat VW vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf aufgegeben.
In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-22 U 147/18 haben die Volkswagen AG
und ein Händler die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts
Düsseldorf, 6 O 395/16 einen Tag vor dem Termin zur mündlichen
Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgenommen.
Offensichtlich will die Volkswagen AG verhindern, dass es zu einer
Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht kommt. Zuvor waren
Vergleichsverhandlungen zwischen der Volkswagen AG und dem Kläger
gescheitert. Die Volkswagen AG sah deshalb offensichtlich keine
andere Möglichkeit mehr, die Verhandlung zu verhindern und entschied
sich die Berufung zurückzunehmen, bevor es zu einem negativen Urteil
kommt.
Das Landgericht Düsseldorf hat sowohl einen Händler als auch die
Volkswagen AG erstinstanzlich verurteilt. Der Händler wurde zur
Rücknahme eines Audi A4 verurteilt gegen Rückzahlung des Kaufpreises
abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Der Händler wurde verurteilt
18.950 EUR abzüglich einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 3051,40 EUR
nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
dem 10.12.2015 zu bezahlen.
Gegenüber der Volkswagen AG hat das Landgericht festgestellt, dass
diese zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das Landgericht hat
festgestellt, dass die Volkswagen AG gegen die guten Sitten verstoßen
und damit zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das Landgericht geht
unter Zugrundelegung normaler Lebensumstände und Erfahrungswerte von
einer erheblichen Wahrscheinlichkeit aus, dass der Konzernvorstand
die Manipulation gekannt und gebilligt hat.
Gegen dieses Urteil haben sowohl der Händler als auch die
Volkswagen AG Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
Das Oberlandesgericht hat für den 28.05.2019 einen Termin angesetzt,
denn die Volkswagen AG verhindern wollte. Als dies durch ein
Vergleichsangebot nicht gelang, entschloss man sich bei der
Volkswagen AG dafür, die Berufung zurückzunehmen. Es gilt
offensichtlich das Motto: lieber ein rechtskräftiges Urteil aus der
1. Instanz, als eine negative Entscheidung eines Oberlandesgerichts.
Aus wirtschaftlichen Gründen kann eine Rücknahme kaum erfolgt sein,
da bereits ca. EUR 2.200 an Zinsen aufgelaufen sind. Der Kläger
erhält damit fast den gezahlten Kaufpreis vollständig zurück. Die
Volkswagen AG fürchtet offensichtlich weiterhin obergerichtliche
Entscheidungen und verhindert diese mit der Rücknahme von Berufungen.
Immer mehr Gerichte, insbesondere auch Oberlandesgerichte stellen
sich auf die Seite der Geschädigten. Erst kürzlich hat das
Oberlandesgericht Karlsruhe in 3 von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren entschieden, dass
den Klägern Neufahrzeuge aus der aktuellen Serienproduktion zu
liefern sind im Tausch gegen das jeweilige manipulierte Fahrzeug,
ohne dass die Geschädigten eine Nutzungsentschädigung bezahlen
müssen.
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Schlagwörter
Wirtschaftsrecht , Abgasskandal , Diesel , Rechtsprechung , Verbraucher , Auto , Handel , Auto / Verkehr , Wirtschaft ,
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