21.03.2019 17:19 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr
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VW Skandal Sensation - BGH Beschluss wirkt: Urteil auf Neulieferung eines Audi Q3 rechtskräftig, Kläger bekommt neues Fahrzeug ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen
Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren im VW Abgasskandal
vor dem Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 121/17 hat ein Händler
(wahrscheinlich auf Anweisung von VW) eine Berufung vor dem
Oberlandesgericht zurückgenommen. Zuvor hatte das Landgericht
Osnabrück dem Kläger ein Neufahrzeug zugesprochen, Zug um Zug gegen
Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs ohne Zahlung einer
Nutzungsentschädigung.
Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Audi Q3 mit einer
illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, beauftragte er seine
Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
damit, einen Anspruch auf Neulieferung eines neuen Audi Q3 geltend zu
machen. Er kaufte das Fahrzeug im Oktober 2013 und fuhr damit
zwischenzeitlich ca. 100.000 km. Als dies von der Gegenseite
abgelehnt wurde, erhob die Kanzlei Klage. Der Kläger verlangte die
Neulieferung mit dem folgenden Antrag:
Die Beklagtenpartei wird verurteilt, der Klägerpartei ein
mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der
aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer
technischer Ausstattung wie das Fahrzeug Audi Q3, FIN: XXX Zug um Zug
gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs Audi Q3, FIN: XXX
nachzuliefern.
Das Landgericht Osnabrück, 9 O 1061/16 gab der Klage statt und
verurteilte den Händler, einen neuen Audi Q3 zu liefern. Obwohl der
Kläger bereits ca. 100.000 km mit seinem manipulierten Fahrzeug
zurückgelegt hat, muss er nach dem Urteil keine Nutzungsentschädigung
bezahlen. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Osnabrück legte der
Händler Berufung am Oberlandesgericht Oldenburg ein. Die mündliche
Verhandlung sollte am 22.03.2019 stattfinden. Dazu kommt es jedoch
nicht mehr, da der Händler seine Berufung noch vor der mündlichen
Verhandlung am 21.03.2019 zurückgenommen hat. Offensichtlich ist dies
auf Weisung des Volkswagenkonzerns geschehen. Damit soll
offensichtlich verhindert werden, dass es zu einem
oberlandesgerichtlichen Urteil kommt. Der Bundesgerichtshof hatte
erst kürzlich entschieden, dass die Nachlieferungsklagen der
Geschädigten im Abgasskandal gute Aussichten auf Erfolg haben. Der
Händler fürchtete daher offensichtlich eine Verurteilung und wollte
ein oberlandesgerichtliches Urteil verhindern.
Nachdem die Berufung zurückgenommen wurde, ist das Urteil
rechtskräftig. Der Kläger kann vom Händler die Neulieferung eines
Audi Q3 verlangen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren
federführend führt und bundesweit bereits mehr als 10.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal eingeleitet und mehr als 1000
positive Urteile erstritten hat, teilt mit: "Es ist eine Sensation.
Der Kläger ist 6 Jahre kostenlos mit seinem Fahrzeug gefahren und
erhält jetzt ein neues Fahrzeug. Offensichtlich fürchtete der Händler
sich vor der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts und der
Rechtsprechung des BGH und nahm deshalb lieber kurzfristig die
Berufung zurück, als ein negatives Urteil kassieren. Dies zeigt, dass
die Geschädigten sehr gute Aussichten haben, Schadensersatz zu
erhalten. Es ist jetzt dringend an der Zeit, Schadensersatzansprüche
gegen VW geltend zu machen, was auch noch 2019 möglich ist. Die
Ansprüche sind noch nicht verjährt."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren im VW Abgasskandal
vor dem Oberlandesgericht Oldenburg 11 U 121/17 hat ein Händler
(wahrscheinlich auf Anweisung von VW) eine Berufung vor dem
Oberlandesgericht zurückgenommen. Zuvor hatte das Landgericht
Osnabrück dem Kläger ein Neufahrzeug zugesprochen, Zug um Zug gegen
Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs ohne Zahlung einer
Nutzungsentschädigung.
Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Audi Q3 mit einer
illegalen Abschalteinrichtung versehen ist, beauftragte er seine
Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
damit, einen Anspruch auf Neulieferung eines neuen Audi Q3 geltend zu
machen. Er kaufte das Fahrzeug im Oktober 2013 und fuhr damit
zwischenzeitlich ca. 100.000 km. Als dies von der Gegenseite
abgelehnt wurde, erhob die Kanzlei Klage. Der Kläger verlangte die
Neulieferung mit dem folgenden Antrag:
Die Beklagtenpartei wird verurteilt, der Klägerpartei ein
mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug aus der
aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit identischer
technischer Ausstattung wie das Fahrzeug Audi Q3, FIN: XXX Zug um Zug
gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs Audi Q3, FIN: XXX
nachzuliefern.
Das Landgericht Osnabrück, 9 O 1061/16 gab der Klage statt und
verurteilte den Händler, einen neuen Audi Q3 zu liefern. Obwohl der
Kläger bereits ca. 100.000 km mit seinem manipulierten Fahrzeug
zurückgelegt hat, muss er nach dem Urteil keine Nutzungsentschädigung
bezahlen. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Osnabrück legte der
Händler Berufung am Oberlandesgericht Oldenburg ein. Die mündliche
Verhandlung sollte am 22.03.2019 stattfinden. Dazu kommt es jedoch
nicht mehr, da der Händler seine Berufung noch vor der mündlichen
Verhandlung am 21.03.2019 zurückgenommen hat. Offensichtlich ist dies
auf Weisung des Volkswagenkonzerns geschehen. Damit soll
offensichtlich verhindert werden, dass es zu einem
oberlandesgerichtlichen Urteil kommt. Der Bundesgerichtshof hatte
erst kürzlich entschieden, dass die Nachlieferungsklagen der
Geschädigten im Abgasskandal gute Aussichten auf Erfolg haben. Der
Händler fürchtete daher offensichtlich eine Verurteilung und wollte
ein oberlandesgerichtliches Urteil verhindern.
Nachdem die Berufung zurückgenommen wurde, ist das Urteil
rechtskräftig. Der Kläger kann vom Händler die Neulieferung eines
Audi Q3 verlangen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren
federführend führt und bundesweit bereits mehr als 10.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal eingeleitet und mehr als 1000
positive Urteile erstritten hat, teilt mit: "Es ist eine Sensation.
Der Kläger ist 6 Jahre kostenlos mit seinem Fahrzeug gefahren und
erhält jetzt ein neues Fahrzeug. Offensichtlich fürchtete der Händler
sich vor der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts und der
Rechtsprechung des BGH und nahm deshalb lieber kurzfristig die
Berufung zurück, als ein negatives Urteil kassieren. Dies zeigt, dass
die Geschädigten sehr gute Aussichten haben, Schadensersatz zu
erhalten. Es ist jetzt dringend an der Zeit, Schadensersatzansprüche
gegen VW geltend zu machen, was auch noch 2019 möglich ist. Die
Ansprüche sind noch nicht verjährt."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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Schlagwörter
Wirtschaftsrecht , Rechtsprechung , Verbraucher , VW Skandal , Audi Q3 , Auto , Wirtschaft , Auto / Verkehr ,
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