19.07.2019 09:59 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr
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VW Skandal Paukenschlag - Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt VW zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Lahr (ots) - Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom
18.07.2019, 17 U 160/18 die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren
zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die
Verantwortlichen der Volkswagen Kenntnis von den schadensbegründenden
Tatsachen hatte. Die Volkswagen AG hat den Geschädigten einen Schaden
zugefügt, für den sie haften muss. Damit steht allen Geschädigten ein
Schadensersatzanspruch zu.
Der Kläger kaufte im Jahre 2011 einen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI.
Als er feststellte, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen
ist, machte er über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll § Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schadensersatzansprüche gegen die
Volkswagen AG geltend. Diese ließ sich verklagen. Das Landgericht
Baden-Baden, 2 O 416/16 verurteilte am 29.06.2018 die Volkswagen AG
zu Schadensersatz. Gegen dieses Urteil legte die Volkswagen AG vor
dem Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung ein. Diese Berufung hatte
keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht verurteilte die Volkswagen AG
wegen der Manipulation zu Schadensersatz.
Der Kläger klagte nicht auf Leistung, sondern auf Feststellung,
dass die Volkswagen AG Schadensersatz für alle Schäden bezahlen muss,
die durch die Manipulation entstanden sind. Davon umfasst ist nicht
nur ein Minderwert oder mögliche sonstige Kosten, sondern auch der
Kaufvertrag selbst. Dies bedeutet, dass der Kläger neben den
sonstigen Schäden die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen
kann. Er kann von der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs
verlangen gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Daneben kann er eine
Verzinsung seines Kaufpreises einfordern. Das Oberlandesgericht
Karlsruhe hält einen solchen Feststellungsantrag für zulässig, da im
Zeitpunkt der Klage noch nicht absehbar war, welche weiteren Schäden
entstehen werden. Insbesondere müsse der Kläger weitere Aufwendungen
wie Inspektionen etc. zur Erhaltung des Fahrzeugs tätigen, die er von
der Volkswagen AG als Schaden ersetzt verlangen kann.
Das Verhalten von VW ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts
Karlsruhe als sittenwidrig einzustufen. Das Oberlandesgericht hält
fest, dass als einziger Beweggrund für das Erschleichen der
Typengenehmigung die angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung
durch hohe Absatzzahlen in Betracht kommen. Ein solches Handeln mit
diesen Zielen widerspricht dem Anstandsgefühl aller billig und
gerecht Denkenden und ist daher als sittenwidrig einzustufen. Dem
Kläger ist auch ein Schaden entstanden. Er ist mit einer
Verbindlichkeit (Kaufvertrag) belastet, die er so bei Kenntnis der
Manipulation nie eingegangen wäre. Deshalb kann er auch die
Rückabwicklung des Kaufvertrages gegenüber der Volkswagen AG
verlangen, obwohl er den Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen
hat. Weiterhin kann er alle weiteren Schäden wie Inspektionen, Zinsen
und Reparaturen bei der Volkswagen AG geltend machen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die
Volkswagen AG vorsätzlich gehandelt hat. Der Kläger hat umfangreich
dazu vorgetragen, wer Kenntnis von den Manipulationen hatte. Der
Kläger hatte über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in dem Prozess behauptet, dass auch
Vorstände, insbesondere Herr Winterkorn von den Manipulationen
gewusst habe. Die Volkswagen AG hat dazu unzureichend vorgetragen.
Sie verwies lediglich auf laufende Ermittlungen und darauf, dass nach
bisherigen Erkenntnissen kein Vorstand im aktienrechtlichen Sinne
Kenntnis gehabt habe. Dies reichte dem Oberlandesgericht Karlsruhe
jedoch nicht aus. Es ging bei seinem Urteil davon aus, dass der
Vorstand Kenntnis von den Manipulationen gehabt habe. Damit handelte
die Volkswagen AG auch vorsätzlich.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es ist ein Erfolg auf ganzer Linie. Das Oberlandesgericht
Karlsruhe bestätigt damit die von uns seit Jahren vertretene
Auffassung, dass die Volkswagen AG Schadensersatz bezahlen muss. Die
Aussage von VW, dass den Geschädigten keine Ansprüche zustehen und
kein Schaden entstanden sei, ist deshalb nicht haltbar. Vielmehr
ergehen immer mehr Urteile zulasten der Volkswagen AG. Damit können
alle Geschädigte mit sehr guten Erfolgsaussichten
Schadensersatzansprüche geltend machen."
Dies bestätigt auch der Juraprofessor Michael Heese in seinem
Artikel im Handelsblatt online am 18.07.2019 unter dem Titel
"Volkswagen Jura-Professor zu Dieselskandal: Warum die
Erfolgsaussichten für Kläger gut sind". Dort bestätigte der
Juraprofessor, dass die Mehrzahl der juristischen
Auseinandersetzungen zugunsten der Geschädigten ausgehen. Weiterhin
bestätigte er, dass von 115 Landgerichten in Deutschland bereits 96
Landgerichte VW verurteilt haben. Er führt außerdem aus, dass die
Oberlandesgerichte Köln, Koblenz, Karlsruhe und Oldenburg sich auf
Seiten der Geschädigten klar positioniert haben. Lediglich das
Oberlandesgericht Braunschweig hat eine Klage abgewiesen. Zu dem
Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig findet der Juraprofessor
deutliche Worte: "Auch ich halte die Entscheidung des Braunschweiger
Oberlandesgerichts für ein klares Fehlurteil, zumal der
Bundesgerichtshof in durchaus vergleichbaren Fallkonstellation schon
anders entschieden hat."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
18.07.2019, 17 U 160/18 die Volkswagen AG in einem von der Kanzlei
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zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die
Verantwortlichen der Volkswagen Kenntnis von den schadensbegründenden
Tatsachen hatte. Die Volkswagen AG hat den Geschädigten einen Schaden
zugefügt, für den sie haften muss. Damit steht allen Geschädigten ein
Schadensersatzanspruch zu.
Der Kläger kaufte im Jahre 2011 einen Skoda Octavia Combi 2,0 TDI.
Als er feststellte, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen
ist, machte er über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll § Sauer
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Volkswagen AG geltend. Diese ließ sich verklagen. Das Landgericht
Baden-Baden, 2 O 416/16 verurteilte am 29.06.2018 die Volkswagen AG
zu Schadensersatz. Gegen dieses Urteil legte die Volkswagen AG vor
dem Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung ein. Diese Berufung hatte
keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht verurteilte die Volkswagen AG
wegen der Manipulation zu Schadensersatz.
Der Kläger klagte nicht auf Leistung, sondern auf Feststellung,
dass die Volkswagen AG Schadensersatz für alle Schäden bezahlen muss,
die durch die Manipulation entstanden sind. Davon umfasst ist nicht
nur ein Minderwert oder mögliche sonstige Kosten, sondern auch der
Kaufvertrag selbst. Dies bedeutet, dass der Kläger neben den
sonstigen Schäden die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen
kann. Er kann von der Volkswagen AG die Rücknahme des Fahrzeugs
verlangen gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Daneben kann er eine
Verzinsung seines Kaufpreises einfordern. Das Oberlandesgericht
Karlsruhe hält einen solchen Feststellungsantrag für zulässig, da im
Zeitpunkt der Klage noch nicht absehbar war, welche weiteren Schäden
entstehen werden. Insbesondere müsse der Kläger weitere Aufwendungen
wie Inspektionen etc. zur Erhaltung des Fahrzeugs tätigen, die er von
der Volkswagen AG als Schaden ersetzt verlangen kann.
Das Verhalten von VW ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts
Karlsruhe als sittenwidrig einzustufen. Das Oberlandesgericht hält
fest, dass als einziger Beweggrund für das Erschleichen der
Typengenehmigung die angestrebte Kostensenkung und Gewinnmaximierung
durch hohe Absatzzahlen in Betracht kommen. Ein solches Handeln mit
diesen Zielen widerspricht dem Anstandsgefühl aller billig und
gerecht Denkenden und ist daher als sittenwidrig einzustufen. Dem
Kläger ist auch ein Schaden entstanden. Er ist mit einer
Verbindlichkeit (Kaufvertrag) belastet, die er so bei Kenntnis der
Manipulation nie eingegangen wäre. Deshalb kann er auch die
Rückabwicklung des Kaufvertrages gegenüber der Volkswagen AG
verlangen, obwohl er den Kaufvertrag mit einem Händler abgeschlossen
hat. Weiterhin kann er alle weiteren Schäden wie Inspektionen, Zinsen
und Reparaturen bei der Volkswagen AG geltend machen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe geht davon aus, dass die
Volkswagen AG vorsätzlich gehandelt hat. Der Kläger hat umfangreich
dazu vorgetragen, wer Kenntnis von den Manipulationen hatte. Der
Kläger hatte über seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in dem Prozess behauptet, dass auch
Vorstände, insbesondere Herr Winterkorn von den Manipulationen
gewusst habe. Die Volkswagen AG hat dazu unzureichend vorgetragen.
Sie verwies lediglich auf laufende Ermittlungen und darauf, dass nach
bisherigen Erkenntnissen kein Vorstand im aktienrechtlichen Sinne
Kenntnis gehabt habe. Dies reichte dem Oberlandesgericht Karlsruhe
jedoch nicht aus. Es ging bei seinem Urteil davon aus, dass der
Vorstand Kenntnis von den Manipulationen gehabt habe. Damit handelte
die Volkswagen AG auch vorsätzlich.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es ist ein Erfolg auf ganzer Linie. Das Oberlandesgericht
Karlsruhe bestätigt damit die von uns seit Jahren vertretene
Auffassung, dass die Volkswagen AG Schadensersatz bezahlen muss. Die
Aussage von VW, dass den Geschädigten keine Ansprüche zustehen und
kein Schaden entstanden sei, ist deshalb nicht haltbar. Vielmehr
ergehen immer mehr Urteile zulasten der Volkswagen AG. Damit können
alle Geschädigte mit sehr guten Erfolgsaussichten
Schadensersatzansprüche geltend machen."
Dies bestätigt auch der Juraprofessor Michael Heese in seinem
Artikel im Handelsblatt online am 18.07.2019 unter dem Titel
"Volkswagen Jura-Professor zu Dieselskandal: Warum die
Erfolgsaussichten für Kläger gut sind". Dort bestätigte der
Juraprofessor, dass die Mehrzahl der juristischen
Auseinandersetzungen zugunsten der Geschädigten ausgehen. Weiterhin
bestätigte er, dass von 115 Landgerichten in Deutschland bereits 96
Landgerichte VW verurteilt haben. Er führt außerdem aus, dass die
Oberlandesgerichte Köln, Koblenz, Karlsruhe und Oldenburg sich auf
Seiten der Geschädigten klar positioniert haben. Lediglich das
Oberlandesgericht Braunschweig hat eine Klage abgewiesen. Zu dem
Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig findet der Juraprofessor
deutliche Worte: "Auch ich halte die Entscheidung des Braunschweiger
Oberlandesgerichts für ein klares Fehlurteil, zumal der
Bundesgerichtshof in durchaus vergleichbaren Fallkonstellation schon
anders entschieden hat."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
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Schlagwörter
VW , Abgasskandal , Schadensersatz , Rechtsprechung , Verbraucher , Auto , Wirtschaft , Auto / Verkehr ,
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