31.01.2019 10:39 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr
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VW Abgasskandal - 1. Gerichtstermin zur Staatshaftungsklage gegen BRD findet am 28.02.2019, 13:30 Uhr, beim Landgericht Freiburg statt
Lahr (ots) - In dem bundesweit ersten Verfahren dieser Art macht
der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wegen des Abgasskandals Schadensersatz
gegen die BRD geltend.
Im Jahre 2012 hat der Kläger einen mit sog. Schummelsoftware
ausgestatteten VW Golf GTD erworben. Er verlangt von der BRD den
Ersatz von Schäden, die ihm daraus entstehen, dass die BRD es
unterlassen hat, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende
Sanktionsmaßnahmen im Sinne von Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG
vorzusehen und die ihm zudem daraus resultieren, dass die BRD das von
der Volkswagen AG durch entsprechenden Antrag eingeleitete
Genehmigungsverfahren für den vom Kläger erworbenen Fahrzeugtyp
unzureichend überwacht hat.
Der Kläger beruft sich darauf, dass die BRD die Richtlinie, die
den EU-Staaten den Rahmen für Typengenehmigungsverfahren für
Kraftfahrzeuge vorgibt, nicht umgesetzt hat, weil sie insbesondere
vor Bekanntwerden des Abgasskandals keine ausreichenden Regelungen
geschaffen hat, um die Automobilhersteller zu rechtskonformem
Verhalten zu zwingen. Hätte der Bund diese nationalen Regelungen
entsprechend der Umsetzungsverpflichtung aus der aus dem Jahr 2007
datierenden Richtlinie geschaffen - beispielsweise durch Erhöhung des
Bußgeldrahmens oder entsprechende Strafvorschriften wie etwa in den
USA - so wäre insbesondere die Volkswagen AG davon abgehalten worden,
die Manipulation von Millionen von Fahrzeugen mit unzulässigen
Abschalteinrichtungen auch nur ins Kalkül zu ziehen. In diesem Falle
hätte das KBA auch nur genehmigungsfähige Fahrzeugtypen zugelassen
und hätten der Kläger und Millionen anderer Käufer keine
manipulierten Fahrzeuge erworben. Sie hätten somit keinen Schaden
erlitten.
Weiterhin macht der Kläger geltend, dass den Behörden des Bundes
seit den 1990er Jahren die Thematik von in Fahrzeugen verbauten
Prüfstanderkennungen und spätestens seit dem Jahre 2007 die
Problematik von Abschalteinrichtungen bewusst war. Den Behörden lagen
zudem bereits lange vor dem Abgasskandal klare Hinweise darauf vor,
dass Emissionen von Dieselfahrzeugen auf dem Rollenprüfstand und im
Realbetrieb erheblich divergierten. Dennoch wurden von den Behörden
weder weitere Nachforschungen hierzu angestellt noch die
Automobilindustrie genauer überwacht. So war es möglich, dass die
Automobilindustrie, allen voran die Volkswagen AG, in Millionen von
Fahrzeugen installieren konnte. Wären von der BRD frühzeitig
geeignete Maßnahmen ergriffen und die Hersteller genauer kontrolliert
worden, so wäre es nie zu "Dieselgate" gekommen.
Das Landgericht Freiburg Az.: 2 O 24/18 wird sich dabei
insbesondere mit dem jahrelangen passiven Verhalten der Behörden zu
beschäftigen haben und als erstes deutsches Gericht über die Haftung
des Staates aufgrund des Skandals entscheiden.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.vw-schaden.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wegen des Abgasskandals Schadensersatz
gegen die BRD geltend.
Im Jahre 2012 hat der Kläger einen mit sog. Schummelsoftware
ausgestatteten VW Golf GTD erworben. Er verlangt von der BRD den
Ersatz von Schäden, die ihm daraus entstehen, dass die BRD es
unterlassen hat, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende
Sanktionsmaßnahmen im Sinne von Art. 46 der Richtlinie 2007/46/EG
vorzusehen und die ihm zudem daraus resultieren, dass die BRD das von
der Volkswagen AG durch entsprechenden Antrag eingeleitete
Genehmigungsverfahren für den vom Kläger erworbenen Fahrzeugtyp
unzureichend überwacht hat.
Der Kläger beruft sich darauf, dass die BRD die Richtlinie, die
den EU-Staaten den Rahmen für Typengenehmigungsverfahren für
Kraftfahrzeuge vorgibt, nicht umgesetzt hat, weil sie insbesondere
vor Bekanntwerden des Abgasskandals keine ausreichenden Regelungen
geschaffen hat, um die Automobilhersteller zu rechtskonformem
Verhalten zu zwingen. Hätte der Bund diese nationalen Regelungen
entsprechend der Umsetzungsverpflichtung aus der aus dem Jahr 2007
datierenden Richtlinie geschaffen - beispielsweise durch Erhöhung des
Bußgeldrahmens oder entsprechende Strafvorschriften wie etwa in den
USA - so wäre insbesondere die Volkswagen AG davon abgehalten worden,
die Manipulation von Millionen von Fahrzeugen mit unzulässigen
Abschalteinrichtungen auch nur ins Kalkül zu ziehen. In diesem Falle
hätte das KBA auch nur genehmigungsfähige Fahrzeugtypen zugelassen
und hätten der Kläger und Millionen anderer Käufer keine
manipulierten Fahrzeuge erworben. Sie hätten somit keinen Schaden
erlitten.
Weiterhin macht der Kläger geltend, dass den Behörden des Bundes
seit den 1990er Jahren die Thematik von in Fahrzeugen verbauten
Prüfstanderkennungen und spätestens seit dem Jahre 2007 die
Problematik von Abschalteinrichtungen bewusst war. Den Behörden lagen
zudem bereits lange vor dem Abgasskandal klare Hinweise darauf vor,
dass Emissionen von Dieselfahrzeugen auf dem Rollenprüfstand und im
Realbetrieb erheblich divergierten. Dennoch wurden von den Behörden
weder weitere Nachforschungen hierzu angestellt noch die
Automobilindustrie genauer überwacht. So war es möglich, dass die
Automobilindustrie, allen voran die Volkswagen AG, in Millionen von
Fahrzeugen installieren konnte. Wären von der BRD frühzeitig
geeignete Maßnahmen ergriffen und die Hersteller genauer kontrolliert
worden, so wäre es nie zu "Dieselgate" gekommen.
Das Landgericht Freiburg Az.: 2 O 24/18 wird sich dabei
insbesondere mit dem jahrelangen passiven Verhalten der Behörden zu
beschäftigen haben und als erstes deutsches Gericht über die Haftung
des Staates aufgrund des Skandals entscheiden.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
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