19.07.2019 11:39 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
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VG Stuttgart verurteilt Baden-Württemberg zu Zwangsgeldzahlung - Vollstreckungsmaßnahmen für die "Saubere Luft" in Stuttgart ausgeweitet
Berlin/Stuttgart (ots) - Im Klageverfahren für die "Saubere Luft"
in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das von der
Deutschen Umwelthilfe beantragte Zwangsgeld festgesetzt -
Verwaltungsgericht: Landesregierung verletzt "elementarste
rechtsstaatliche Grundsätze" - Landesregierung muss zonale
Fahrverbote für Euro 5 Diesel sofort in Luftreinhalteplan aufnehmen
und das seit Februar 2018 rechtskräftige Urteil umsetzen
Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die
Landesregierung Baden-Württemberg für die "Saubere Luft" in Stuttgart
hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019
ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung
Baden-Württemberg festgesetzt. Die Landesregierung hat eine vom VG
Stuttgart gesetzte Frist missachtet. Der Luftreinhalteplan für die
Landeshauptstadt wurde nicht, wie vom Gericht angeordnet, um zonale
Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 zum 1. Juli 2019
fortgeschrieben.
Das VG Stuttgart weist in seinem Beschluss darauf hin, dass sich
aus der Presse entnehmen lasse, dass "der Vollstreckungsschuldner
weiterhin propagiert, kein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge
mit der Abgasnorm Euro 5/V im Luftreinhalteplan vorzusehen und sich
damit weiterhin unter Verletzung elementarster rechtsstaatlicher
Grundsätze weigert, der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge
zu leisten."
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In unseren
Bemühungen für die 'Saubere Luft' in Stuttgart stehen wir nun kurz
davor, die Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker zu
beantragen. Bereits am 3. September 2019 wird sich der Europäische
Gerichtshof mit der Frage befassen, ob dieses Mittel angewandt werden
kann, wenn sich Politiker weigern, Recht und Gesetz anzuerkennen und
umzusetzen. Angesichts der klaren Rechtslage haben wir daran keinen
Zweifel. Dass es überhaupt so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis
für die baden-württembergische Landesregierung. Die Interessen der
Diesel-Konzerne haben noch immer Vorrang vor dem Gesundheitsschutz
der Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart. Um die 'Saubere Luft' durch
zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel zu verhindern, werden sogar
rechtskräftige Urteile ignoriert."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt:
"Wenn die Landesregierung durch diesen letzten Warnschuss nicht auf
den Boden der Tatsachen zurückgebracht wird, verrät sie den
Rechtsstaat. Es wäre ein Armutszeugnis für jede demokratische
Partei."
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar
2018 ist der Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwert von 40 µg/m³
spätestens in 2019 einzuhalten und alle dafür erforderlichen
Maßnahmen, einschließlich Fahrverbote, sind dazu zu ergreifen. Ab dem
1. September 2019 sind zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel in
Stuttgart möglich.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart kam am 26. April 2019 zu dem
Ergebnis, dass die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für
Stuttgart gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar
2018 verstößt. Gefordert ist auch die Aufnahme von Fahrverboten für
Euro 5 Diesel-Pkw in den Luftreinhalteplan. Nur mit zonalen
Fahrverboten einschließlich Euro 5 lässt sich die Stickstoffdioxid
(NO2)-Belastung im geforderten Maß schnellstmöglich reduzieren. In
dem Beschluss wurde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn
der Plan nicht bis zum 1. Juli 2019 geändert wird. Diese Frist hat
die Landesregierung verstreichen lassen, so dass das Zwangsgeld jetzt
festgesetzt wurde. Die Beschwerde des Landes gegen die Androhung des
Zwangsgeldes hat der VGH Mannheim am 28. Juni 2019 zurückgewiesen.
Link:
Beschluss des VG Stuttgart vom 18. Juli 2019:
http://l.duh.de/p190719
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe/
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
in Stuttgart hat das Verwaltungsgericht Stuttgart das von der
Deutschen Umwelthilfe beantragte Zwangsgeld festgesetzt -
Verwaltungsgericht: Landesregierung verletzt "elementarste
rechtsstaatliche Grundsätze" - Landesregierung muss zonale
Fahrverbote für Euro 5 Diesel sofort in Luftreinhalteplan aufnehmen
und das seit Februar 2018 rechtskräftige Urteil umsetzen
Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die
Landesregierung Baden-Württemberg für die "Saubere Luft" in Stuttgart
hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019
ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung
Baden-Württemberg festgesetzt. Die Landesregierung hat eine vom VG
Stuttgart gesetzte Frist missachtet. Der Luftreinhalteplan für die
Landeshauptstadt wurde nicht, wie vom Gericht angeordnet, um zonale
Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 zum 1. Juli 2019
fortgeschrieben.
Das VG Stuttgart weist in seinem Beschluss darauf hin, dass sich
aus der Presse entnehmen lasse, dass "der Vollstreckungsschuldner
weiterhin propagiert, kein zonales Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge
mit der Abgasnorm Euro 5/V im Luftreinhalteplan vorzusehen und sich
damit weiterhin unter Verletzung elementarster rechtsstaatlicher
Grundsätze weigert, der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge
zu leisten."
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In unseren
Bemühungen für die 'Saubere Luft' in Stuttgart stehen wir nun kurz
davor, die Zwangshaft für die verantwortlichen Politiker zu
beantragen. Bereits am 3. September 2019 wird sich der Europäische
Gerichtshof mit der Frage befassen, ob dieses Mittel angewandt werden
kann, wenn sich Politiker weigern, Recht und Gesetz anzuerkennen und
umzusetzen. Angesichts der klaren Rechtslage haben wir daran keinen
Zweifel. Dass es überhaupt so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis
für die baden-württembergische Landesregierung. Die Interessen der
Diesel-Konzerne haben noch immer Vorrang vor dem Gesundheitsschutz
der Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart. Um die 'Saubere Luft' durch
zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel zu verhindern, werden sogar
rechtskräftige Urteile ignoriert."
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt:
"Wenn die Landesregierung durch diesen letzten Warnschuss nicht auf
den Boden der Tatsachen zurückgebracht wird, verrät sie den
Rechtsstaat. Es wäre ein Armutszeugnis für jede demokratische
Partei."
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar
2018 ist der Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwert von 40 µg/m³
spätestens in 2019 einzuhalten und alle dafür erforderlichen
Maßnahmen, einschließlich Fahrverbote, sind dazu zu ergreifen. Ab dem
1. September 2019 sind zonale Fahrverbote für Euro 5 Diesel in
Stuttgart möglich.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart kam am 26. April 2019 zu dem
Ergebnis, dass die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für
Stuttgart gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Februar
2018 verstößt. Gefordert ist auch die Aufnahme von Fahrverboten für
Euro 5 Diesel-Pkw in den Luftreinhalteplan. Nur mit zonalen
Fahrverboten einschließlich Euro 5 lässt sich die Stickstoffdioxid
(NO2)-Belastung im geforderten Maß schnellstmöglich reduzieren. In
dem Beschluss wurde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro angedroht, wenn
der Plan nicht bis zum 1. Juli 2019 geändert wird. Diese Frist hat
die Landesregierung verstreichen lassen, so dass das Zwangsgeld jetzt
festgesetzt wurde. Die Beschwerde des Landes gegen die Androhung des
Zwangsgeldes hat der VGH Mannheim am 28. Juni 2019 zurückgewiesen.
Link:
Beschluss des VG Stuttgart vom 18. Juli 2019:
http://l.duh.de/p190719
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
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Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
Naturschutz , Luftreinhalteplan , Diesel-Fahrverbote , Rechtsprechung , Justiz , Auto , Auto / Verkehr , Politik , Umwelt ,
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