09.07.2019 12:13 | CODUKA GmbH | Auto / Verkehr
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Verfassungsgericht fällt Blitzer-Urteil: Messungen nicht verwertbar (FOTO)
Foto: obs/CODUKA GmbH/Coduka GmbH
Traffistar Blitzer / Coduka GmbH / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113055 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CODUKA GmbH/Coduka GmbH"
Berlin (ots) -
Die Würfel sind gefallen. Am 05. Juli 2019 hat der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass Messungen mit
dem Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik nicht verwertbar
sind. Ein geblitzter Autofahrer hatte geklagt, da Messanlagen dieses
Typs nicht alle Messdaten speichern und eine Anfechtung der Vorwürfe
somit unmöglich sei. Wie sich das Urteil auf künftige Bußgeldvorwürfe
auswirkt, verrät die Berliner Coduka GmbH - Betreiber des Portals
www.geblitzt.de - die sich als Prozessfinanzierer auf Vorwürfe aus
dem Straßenverkehr spezialisiert hat.
Im Urteil des Verfassungsgerichts - das auch auf den Ergebnissen
von drei eingeschalteten Sachverständigen beruht - heißt es: "Das
Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem
Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass
die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen
Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen." (Aktenzeichen Lv 7/17,
ID 345, Verfassungsgerichtshof d. Saarlandes).
Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Ergebnisse
standardisierter Messverfahren einer gerichtlichen Verhandlung und
Entscheidung zugrunde zu legen sind, solange und soweit keine
substantiierten (konkreten) Einwände gegen ihre Validität erhoben
werden. "Damit haben standardisierte Messverfahren weiterhin Bestand,
können aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachtet
werden", so Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka.
Konkrete Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität der gemessenen
Geschwindigkeit können sich ergeben, wenn das Blitzerfoto nicht
eindeutig ist, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig gemessen werden oder
wenn der Betroffene nicht eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert
werden kann. Weitere Anhaltspunkte wären zum Beispiel Verstöße gegen
die Bedienungsanleitung der Messanlage oder wenn das geblitzte
Fahrzeug eine besondere Bauform hat. Auch schlechte Sichtverhältnisse
und eine hohe Verkehrsdichte, sowie die Aussage eines Zeugen in Bezug
auf den Tachostand zum Zeitpunkt des Blitzens, bieten gegebenenfalls
eine Grundlage für die erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe.
Das Gericht macht zudem deutlich, dass die saarländischen Gerichte
an die Entscheidung, vorbehaltlich einer abweichenden späteren
Entscheidung des Bundesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts,
gebunden sind. Dies bedeutet, dass zukünftige Urteile im Saarland in
ähnlichen Fällen nach Rechtsbeschwerde durch das Verfassungsgericht
Saarland korrigiert werden.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts", so Ginhold weiter.
"Hoffentlich ziehen die anderen Bundesländer nach. So hätten
Betroffene deutschlandweit mehr Möglichkeiten bei der Überprüfung von
Bußgeldvorwürfen, was wir von Geblitzt.de im Sinne einer Angleichung
der Kräfte nur gutheißen können."
Die Coduka arbeitet eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen,
deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine
Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit
auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
Die Würfel sind gefallen. Am 05. Juli 2019 hat der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass Messungen mit
dem Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik nicht verwertbar
sind. Ein geblitzter Autofahrer hatte geklagt, da Messanlagen dieses
Typs nicht alle Messdaten speichern und eine Anfechtung der Vorwürfe
somit unmöglich sei. Wie sich das Urteil auf künftige Bußgeldvorwürfe
auswirkt, verrät die Berliner Coduka GmbH - Betreiber des Portals
www.geblitzt.de - die sich als Prozessfinanzierer auf Vorwürfe aus
dem Straßenverkehr spezialisiert hat.
Im Urteil des Verfassungsgerichts - das auch auf den Ergebnissen
von drei eingeschalteten Sachverständigen beruht - heißt es: "Das
Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem
Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass
die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen
Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen." (Aktenzeichen Lv 7/17,
ID 345, Verfassungsgerichtshof d. Saarlandes).
Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Ergebnisse
standardisierter Messverfahren einer gerichtlichen Verhandlung und
Entscheidung zugrunde zu legen sind, solange und soweit keine
substantiierten (konkreten) Einwände gegen ihre Validität erhoben
werden. "Damit haben standardisierte Messverfahren weiterhin Bestand,
können aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachtet
werden", so Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka.
Konkrete Anhaltspunkte für fehlende Plausibilität der gemessenen
Geschwindigkeit können sich ergeben, wenn das Blitzerfoto nicht
eindeutig ist, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig gemessen werden oder
wenn der Betroffene nicht eindeutig als Fahrzeugführer identifiziert
werden kann. Weitere Anhaltspunkte wären zum Beispiel Verstöße gegen
die Bedienungsanleitung der Messanlage oder wenn das geblitzte
Fahrzeug eine besondere Bauform hat. Auch schlechte Sichtverhältnisse
und eine hohe Verkehrsdichte, sowie die Aussage eines Zeugen in Bezug
auf den Tachostand zum Zeitpunkt des Blitzens, bieten gegebenenfalls
eine Grundlage für die erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe.
Das Gericht macht zudem deutlich, dass die saarländischen Gerichte
an die Entscheidung, vorbehaltlich einer abweichenden späteren
Entscheidung des Bundesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts,
gebunden sind. Dies bedeutet, dass zukünftige Urteile im Saarland in
ähnlichen Fällen nach Rechtsbeschwerde durch das Verfassungsgericht
Saarland korrigiert werden.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts", so Ginhold weiter.
"Hoffentlich ziehen die anderen Bundesländer nach. So hätten
Betroffene deutschlandweit mehr Möglichkeiten bei der Überprüfung von
Bußgeldvorwürfen, was wir von Geblitzt.de im Sinne einer Angleichung
der Kräfte nur gutheißen können."
Die Coduka arbeitet eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen,
deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine
Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit
auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
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www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
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