09.12.2019 08:00 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
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Terminhinweis: Saubere Luft für Frankfurt am Main: Hessischer Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Klage der Deutschen Umwelthilfe
Berlin (ots) - Am 10. und voraussichtlich 11. Dezember verhandelt der Hessische
Verwaltungsgerichtshof öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
gegen das Land Hessen für die Saubere Luft in Frankfurt am Main.
Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land Hessen eingereicht. Im
September 2018 gab das Verwaltungsgericht Wiesbaden der DUH Recht und entschied,
dass flächendeckende zonale Diesel-Fahrverbote in Frankfurt umgesetzt werden
müssen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet nun im
Berufungsverfahren. Ziel der Klage ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit
geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40
µg/m³ wird an zahlreichen Messstationen seit Jahren überschritten. Im Jahr 2018
lag die höchste Belastung einer offiziellen Messstation Am Erlenbruch 130 bei 52
µg/m³.
Weitere Modellierungen der Stadt prognostizieren massive
Grenzwertüberschreitungen auch für 2020, wenn es nicht zu wirkungsvollen
Maßnahmen kommt. Demnach ist die Stadt noch immer flächendeckend mit dem
Dieselabgasgift NO2 belastet. Aus Sicht der DUH genügen die aktuell ergriffenen
Maßnahmen nicht, um den Grenzwert im gesamten Stadtgebiet so schnell wie möglich
einzuhalten.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung am
Dienstag ab 9.30 Uhr vor dem Gericht für Interviews zur Verfügung, ebenso nach
Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.
Für Gespräche vor Verhandlungsbeginn bitten wir um Hinweis an presse@duh.de.
Datum:
Dienstag und Mittwoch, 10. und 11. Dezember 2019, 10:15 Uhr (Beginn
der Verhandlung am Dienstag)
Ort:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 34119 Kassel, Goethestraße 41 +
43, Sitzungssaal 1, Raum E. 21
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171
2435458
Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, Persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151
17281752
Pressekontakt:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4462272
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Verwaltungsgerichtshof öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
gegen das Land Hessen für die Saubere Luft in Frankfurt am Main.
Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land Hessen eingereicht. Im
September 2018 gab das Verwaltungsgericht Wiesbaden der DUH Recht und entschied,
dass flächendeckende zonale Diesel-Fahrverbote in Frankfurt umgesetzt werden
müssen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet nun im
Berufungsverfahren. Ziel der Klage ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit
geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40
µg/m³ wird an zahlreichen Messstationen seit Jahren überschritten. Im Jahr 2018
lag die höchste Belastung einer offiziellen Messstation Am Erlenbruch 130 bei 52
µg/m³.
Weitere Modellierungen der Stadt prognostizieren massive
Grenzwertüberschreitungen auch für 2020, wenn es nicht zu wirkungsvollen
Maßnahmen kommt. Demnach ist die Stadt noch immer flächendeckend mit dem
Dieselabgasgift NO2 belastet. Aus Sicht der DUH genügen die aktuell ergriffenen
Maßnahmen nicht, um den Grenzwert im gesamten Stadtgebiet so schnell wie möglich
einzuhalten.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung am
Dienstag ab 9.30 Uhr vor dem Gericht für Interviews zur Verfügung, ebenso nach
Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.
Für Gespräche vor Verhandlungsbeginn bitten wir um Hinweis an presse@duh.de.
Datum:
Dienstag und Mittwoch, 10. und 11. Dezember 2019, 10:15 Uhr (Beginn
der Verhandlung am Dienstag)
Ort:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 34119 Kassel, Goethestraße 41 +
43, Sitzungssaal 1, Raum E. 21
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171
2435458
Kontakt vor Ort:
Ann-Katrin Bohmüller, Persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151
17281752
Pressekontakt:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4462272
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