21.05.2019 12:27 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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Rückruf droht - auch Mercedes C-Klasse soll über illegale Abschalteinrichtung verfügen
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Bremen (ots) - Die Luft wird immer dünner für Mercedes. Nachdem im
Sommer 2018 bereits 280.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b zu
einem offiziellen Rückruf in die Werkstätten mussten, droht nun ein
weiterer Rückruf, der unter anderem auch die C-Klasse betreffen
könnte. Bekannt ist bisher, dass das Kraftfahrt Bundesamt Mercedes
vorgeworfen hat, im GLK 220 CDI eine illegale Abschalteinrichtung
verbaut zu haben. Der erwartete Rückruf, der sich auf Autos der
Baujahre 2012 bis 2015 beschränkt, würde gut 60.000 Fahrzeuge
betreffen.
Daimler hat aber bereits bestätigt, dass genau diese beanstandete
Abschalteinrichtung auch in zahlreichen Fahrzeugen der C-Klasse,
sowie der E- und auch der S-Klasse verbaut wurde. Es handelt sich
dabei um eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die für
niedrige Stickoxidwerte auf dem Prüfstand sorgt. Im Straßenverkehr
werden die Grenzwerte dagegen deutlich überschritten. Wie viele
Fahrzeuge genau hier von einem möglichen Rückruf betroffen sein
könnten, ist noch unklar. Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass
die Abschalteinrichtung in allen Fahrzeugen verbaut wurde, die
Daimler seit Sommer 2017 als Teil einer freiwilligen Service-Maßnahme
in die Werkstätten ruft. Dies würde europaweit rund 3 Millionen
Mercedes Diesel betreffen.
Daimler selbst ist sich keiner Schuld bewusst und weist die
Schummelvorwürfe von sich. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung
sei legal und die Anhörung noch nicht abgeschlossen. Daher wolle man
sich an Spekulationen zu möglichen Rückrufen nicht beteiligen.
Die Interessengemeinschaft Mercedes Abgasskandal bietet Ihnen
kostenlose Unterstützung im Kampf um Ihr Recht. Wir prüfen gratis
Ihre Vertragsunterlagen, erläutern Ihnen die rechtlichen
Möglichkeiten und errechnen vorab Ihren möglichen Anspruch auf
Schadensersatz.
HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
https://mercedes-schadensersatz.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
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weiterer Rückruf, der unter anderem auch die C-Klasse betreffen
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vorgeworfen hat, im GLK 220 CDI eine illegale Abschalteinrichtung
verbaut zu haben. Der erwartete Rückruf, der sich auf Autos der
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Schlagwörter
Wirtschaftsrecht , Abgasskandal , Mercedes , Rechtsprechung , Kraftfahrt Bundesamt , Justiz , Auto , Wirtschaft , Auto / Verkehr ,
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