10.01.2019 10:29 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Auto / Verkehr
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rbb-exklusiv: Pop sieht keinen Interessenkonflikt bei der BVG
Berlin (ots) - Berlins Wirtschaftssenatorin und
Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe, Ramona Pop
(Grüne), sieht keinen Interessenkonflikt bei der BVG.
Hintergrund ist, dass auch die Firma Alstom der BVG ein Angebot
für neue U-Bahn-Wagen gemacht hat. Deutschland-Chef von Alstom ist
der Bruder von BVG-Chefin Sigrid Nikutta. Es geht um einen Auftrag in
Millionenhöhe.
Dass ihr Bruder Chef von Alstom geworden ist, habe Nikutta dem
Aufsichtsrat 2017 mitgeteilt, sagte Pop dem rbb am Donnerstag. Die
Ausschreibung um die U-Bahnen sei zu diesem Zeitpunkt bereits
angelaufen. Damals seien alle notwendigen Regelungen getroffen
worden, für eine sichere Vergabe, so Pop. Heute hat Nikutta mit der
Vergabe wohl nichts mehr zu tun.
Ein Vergaberechtler bestätigte dem rbb, dass solche Verfahren
üblich sind. Es komme häufiger vor, dass verwandtschaftliche
Verhältnisse bestehen. Das allein sei kein Grund ein Unternehmen von
einer Vergabe auszuschließen. BVG-Chefin Nikutta müsse sich an die
Verschwiegenheitspflicht halten.
Pressekontakt:
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radioBerlin 88,8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@radioberlin.de
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Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe, Ramona Pop
(Grüne), sieht keinen Interessenkonflikt bei der BVG.
Hintergrund ist, dass auch die Firma Alstom der BVG ein Angebot
für neue U-Bahn-Wagen gemacht hat. Deutschland-Chef von Alstom ist
der Bruder von BVG-Chefin Sigrid Nikutta. Es geht um einen Auftrag in
Millionenhöhe.
Dass ihr Bruder Chef von Alstom geworden ist, habe Nikutta dem
Aufsichtsrat 2017 mitgeteilt, sagte Pop dem rbb am Donnerstag. Die
Ausschreibung um die U-Bahnen sei zu diesem Zeitpunkt bereits
angelaufen. Damals seien alle notwendigen Regelungen getroffen
worden, für eine sichere Vergabe, so Pop. Heute hat Nikutta mit der
Vergabe wohl nichts mehr zu tun.
Ein Vergaberechtler bestätigte dem rbb, dass solche Verfahren
üblich sind. Es komme häufiger vor, dass verwandtschaftliche
Verhältnisse bestehen. Das allein sei kein Grund ein Unternehmen von
einer Vergabe auszuschließen. BVG-Chefin Nikutta müsse sich an die
Verschwiegenheitspflicht halten.
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