06.05.2019 08:00 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Auto / Verkehr
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rbb-exklusiv: Falsche Mahnbescheide von Tankstellen im Umlauf
Berlin (ots) -
Sperrfrist: 06.05.2019 08:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.
Immer wieder werden Autofahrer mit dem Vorwurf konfrontiert,
Tankbetrug begangen zu haben. Nach Recherchen des
rbb-Verbrauchermagazins "SUPER.MARKT" sind die Forderungen jedoch
häufig nicht gerechtfertigt.
Betroffene erhalten Post einer Anwaltskanzlei, auffällig oft aus
Hamburg. Darin werden sie aufgefordert, die Kosten für vermeintlich
nicht bezahlten Sprit und hohe Bearbeitungsgebühren zu überweisen.
Tankbetrug ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe und
Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden. Im Falle einer
Berlinerin betrug die Rechnung 115 Euro, dabei hatte sie nach dem
Tanken ihre 27 Euro für Sprit in bar bezahlt.
"SUPER.MARKT" griff den Fall auf und ging der Frage nach, wie
Tankstellen den Bezahlvorgang überwachen und musste feststellen, dass
es durch automatisierte Verfahren sehr leicht zu Verwechslungen und
damit falschen Anschuldigungen kommen kann. Nach Recherchen der
Redaktion betrifft es das gesamte Bundesgebiet.
Eine große Fehlerquelle sind nach Angaben eines
Sicherheitsexperten falsch eingestellte Uhrzeiten in den
Überwachungskameras, vor allem jetzt nach dem Wechsel von der Winter-
zur Sommerzeit. Peter Gräf, Geschäftsführer eines IT-und
Sicherheitsunternehmens, kritisiert gegenüber dem rbb: "Niemand
sichtet das komplette Material." Dabei könne man mit Investitionen in
bessere Sicherheitstechniken oder einem anderen Kontrollmodus
derartige Verwechslungen vermeiden.
Anwälte weisen darauf hin, dass die Tankstelle den vermeintlichen
Bezinklau eindeutig nachweisen muss, solange sollen Verbraucher bei
entsprechenden Briefen Ruhe bewahren. Empfohlen wird außerdem, bei
Barzahlung die Quittung aufzuheben oder mit einer Geld-/Kreditkarte
zu zahlen.
Im konkreten Fall der Berlinerin hat die Hamburger Kanzlei ihre
Forderungen inzwischen zurückgenommen, auch die betroffene
Mineralölgesellschaft entschuldigte sich bei der Berlinerin für die
Verwechslung.
Alle Details: SUPER.MARKT, 06.05.2015, ab 20:15 Uhr im rbb
Fernsehen.
Pressekontakt:
Dr. Frauke-Anja Schatz
Redaktionsleiterin
rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT
Telefon: +49 331 97993-22777
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
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Immer wieder werden Autofahrer mit dem Vorwurf konfrontiert,
Tankbetrug begangen zu haben. Nach Recherchen des
rbb-Verbrauchermagazins "SUPER.MARKT" sind die Forderungen jedoch
häufig nicht gerechtfertigt.
Betroffene erhalten Post einer Anwaltskanzlei, auffällig oft aus
Hamburg. Darin werden sie aufgefordert, die Kosten für vermeintlich
nicht bezahlten Sprit und hohe Bearbeitungsgebühren zu überweisen.
Tankbetrug ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe und
Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden. Im Falle einer
Berlinerin betrug die Rechnung 115 Euro, dabei hatte sie nach dem
Tanken ihre 27 Euro für Sprit in bar bezahlt.
"SUPER.MARKT" griff den Fall auf und ging der Frage nach, wie
Tankstellen den Bezahlvorgang überwachen und musste feststellen, dass
es durch automatisierte Verfahren sehr leicht zu Verwechslungen und
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Sicherheitsexperten falsch eingestellte Uhrzeiten in den
Überwachungskameras, vor allem jetzt nach dem Wechsel von der Winter-
zur Sommerzeit. Peter Gräf, Geschäftsführer eines IT-und
Sicherheitsunternehmens, kritisiert gegenüber dem rbb: "Niemand
sichtet das komplette Material." Dabei könne man mit Investitionen in
bessere Sicherheitstechniken oder einem anderen Kontrollmodus
derartige Verwechslungen vermeiden.
Anwälte weisen darauf hin, dass die Tankstelle den vermeintlichen
Bezinklau eindeutig nachweisen muss, solange sollen Verbraucher bei
entsprechenden Briefen Ruhe bewahren. Empfohlen wird außerdem, bei
Barzahlung die Quittung aufzuheben oder mit einer Geld-/Kreditkarte
zu zahlen.
Im konkreten Fall der Berlinerin hat die Hamburger Kanzlei ihre
Forderungen inzwischen zurückgenommen, auch die betroffene
Mineralölgesellschaft entschuldigte sich bei der Berlinerin für die
Verwechslung.
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Schlagwörter
Tankbetrug , Mahnbescheid , Tankstelle , "SUPER.MARKT" , Rechtsprechung , Verbraucher , Medien , TV-Ausblick , Auto , Kriminalität , Auto / Verkehr , Medien / Kultur ,
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